…der Aktenlage unstrittig von einem Wohnsitz in Deutschland ausgegangen (vergleiche wiederum den Bescheid des Finanzamtes ***3*** vom 10. Dezember 2014, Seite 3). Daraus folge, dass gemäß § 3 Z 3 der VO BGBl II 435/2005 im Beschwerdefall eine sachliche Unbilligkeit deshalb vorliege, weil die Einhebung…
…wegen sachlicher Unbilligkeit gemäß § 236 BAO": Nach § 236 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Unser Mandant hat im Hinblick auf die erfolgte Aussetzung der Einhebung…
…Sachliche und persönliche Unbilligkeit sei auf Grund des Sachverhaltes somit eindeutig gegeben. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles…
…Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist", eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung dar. Unter Würdigung des gesamten vorliegenden Sachverhaltes ist für mich eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung dieser Anspruchszinsen gegeben, und bitte ich daher um antragsgemäße Erledigung. …
…fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Sachliche Unbilligkeit in der Einhebung sei dann gegeben, wenn durch die Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis…
…nicht zu erwartenden Geschehensablauf dar, sondern im Alltag des Verwaltungsgeschehens durchaus nicht ungewöhnlich. Mangels Vorliegens einer sachlichen Unbilligkeit in der Einhebung war daher der gegenständlichen Berufung nicht Folge zu geben. Für eine Ermessensübung der Abgabenbehörde (§ 20 BAO) blieb daher kein Raum und einer solche war…
…Antrag auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten ab und zitierte zur Begründung die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur persönlichen und sachlichen Unbilligkeit der Einhebung. Noch vorzuschreibende Abgabe könnten nicht gemäß § 236 BAO nachgesehen werden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der Bf…
…Verträge abschließt, aufgrund der hohen, aber ertraglosen Umsätze einen massiven Wettbewerbsnachteil und wird zunehmend aus dem Wettbewerb gedrängt. Die Einhebung der KU 1 stehe in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erwarteten wettbewerbsrechtlichen Nachteilen, die die Bf erleidet. Es liege eine sachliche Unbilligkeit im Sinne des §…
…2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1. von…
…das Finanzamt zusätzlich vorbringt, im Antrag auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten vom 27. September 2019 werde keine persönliche oder sachliche Unbilligkeit der Einhebung geltend gemacht, sondern eine gemäß Rechtsprechung des VwGH dem Rechtsmittelverfahren vorbehaltene Unbilligkeit der Festsetzung, so ist dem zu entgegnen, dass dieser Einwand des…
…Sachliche Unbilligkeit gemäß § 3 Z 2 lit b VO, weil in Widerspruch zu nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen eine Abgabenerhebung erfolgt ist, obwohl im Vertrauen auf die betreffende Äußerungen in den VereinsRL zum GSpG und GebG dem Territorialitätsprinzip nicht zum Durchbruch verholfen wurde: Die Geltendmachung der…
…2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1. von…
… 1 der Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO (BGBl II 2005/435 idF BGBl II Nr. 449/2013) kann die Unbilligkeit im Sinn des § 236 BAO persönlicher oder sachlicher Natur sein. Der Beschwerdeführer macht nur eine Unbilligkeit aus sachlichen Gründen geltend…
… 236 Abs. 1 BAO und der §§ 1, 2 und 3 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO, BGBl. II Nr. 435/2005, mit der Begründung abgewiesen, gegenständlich seien weder persönliche noch sachliche Billigkeitsgründe ersichtlich. Für eine Nachsicht…
…2005) gemäß § 3 Z 2 lit b eine sachliche Unbilligkeit bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vorliegt, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches in Widerspruch zu nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen steht, die vom Bundesministerium für Finanzen im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung veröffentlicht wurden, wenn im Vertrauen…
…die sachliche Unbilligkeit hat der Verwaltungsgerichtshof im verfahrensgegenständlichen Fall mit dem genannten Erkenntnis vom 28. Juni 2022 entschieden: "27 Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage…
…Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Gemäß § 236 Abs. 3 BAO gelten die Bestimmungen des § 235 Abs. 2 und 3 auch für die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten. Eine sachliche Unbilligkeit…
…war auf Grund nachstehender Überlegungen nicht geeignet, eine sachliche Unbilligkeit durch Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft zu begründen. Der genaue Inhalt dieser Gespräche war nach mehreren Jahren naturgemäß nicht mehr eruierbar. Aus dem Vorbringen des Bf war nicht…
…zu einer internationalen Doppelbesteuerung führt, deren Beseitigung ungeachtet einer Einigung in einem Verständigungsverfahren die Verjährung oder das Fehlen eines Verfahrenstitels entgegensteht. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar…
…hat der Gesetzgeber aber zu erkennen gegeben, dass er die Ursachen, die zur Abgabenfestsetzung nach dem im § 205 BAO genannten Zeitpunkt geführt haben, im Anwendungsbereich dieser Bestimmung grundsätzlich als unmaßgeblich erachtet hat (VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175; keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung von…