…sehr klein ist und u.U. auch nur eine Person erfasst ist für die Begünstigung unschädlich, wenn die Gruppenabgrenzung sachlich begründet ist und lediglich nach betrieblich bedingten Merkmalen erfolgt (siehe Hofstätter/Reichel a.a.O. sowie D/K/M/Z a.a.O., Tz 73). …
…ist dem entgegenzuhalten, dass der Gesetzgeber mit der Anknüpfung an den ständigen Aufenthalt des Kindes im Ausland eine typisierende und sachlich begründete Differenzierung vorgenommen hat. Eine verfassungsrechtlich unzulässige Ungleichbehandlung liegt nur dann vor, wenn für die Differenzierung kein sachlicher Grund besteht. Dies ist nach Ansicht…
…bekannt gegebene, erwirtschaftete Drop beträgt nunmehr unbestritten ca. 5 % des Pots. Der vereinnahmte Drop stellt damit zweifellos einen sachlich begründeten Ausgangspunkt dar, um im Rahmen der Schätzung von diesem auf den Pot (von 5 % auf 100 %) hochzurechnen. Unter Auslegung des der Wortfolge "vom Einsatz" iSd §…
…Haftung dem Grunde nach wendet die Bf. ein, jede Haftung für fremde Steuern müsse nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs sachlich begründet sein. Eine Haftung sei also nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn zwischen Abgabenschuldner und Haftendem eine hinreichende Nahebeziehung bestehe. Selbst wenn eine solche Nahebeziehung bestehe…
…pauschalierende Regelungen zu treffen, wenn sie den Erfahrungen des täglichen Lebens entsprechen und im Interesse der Verwaltungsökonomie liegen, also sachlich begründet sind. Im Wesen der Pauschalierung liegt es - so der Verfassungsgerichtshof -, zum Zwecke der Vereinfachung der Steuererhebung von den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles abzusehen und…
Somit kann aufgrund des Rakes die Höhe der Einsätze errechnet werden. Die vereinnahmten Tischeinnahmen stellen einen sachlich begründeten Ausgangspunkt dar, um im Rahmen der Schätzung nach § 184 BAO von diesem auf den Pot (von ca. 6 % auf 100 %) hochzurechnen. Unter Auslegung des der Wortfolge "vom…
Der festgestellte Sachverhalt entspricht im Wesentlichen dem Erkenntnis des BFG vom 16.02.2024, RV/7100521/2024. Das Bundesfinanzgericht sieht im Hinblick auf das auch identische Beschwerdevorbringen keinen Anlass von dieser sachlich begründeten Entscheidung abzugehen. Gemäß § 1 Abs. 1 Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG)…
…der Tischgelder die Höhe der Einsätze errechnet werden, indem die Tischgelder durch den durchschnittlichen Anteil (Prozent) der Tischgelder je Pot dividiert werden. Das vereinnahmte Tischgeld stellt daher einen sachlich begründeten Ausgangspunkt dar, um im Rahmen der Schätzung nach § 184 BAO von diesem auf den Pot…
…objektive Nettoprinzip Der VfGH betont in ständiger Rechtsprechung, dass es der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber nur verbiete, "sachlich nicht begründbare Regelungen zu treffen", es darüber hinaus "dem Gesetzgeber jedoch von Verfassungs wegen durch den Gleichheitsgrundsatz nicht verwehrt [ist], seine politischen Zielvorstellungen auf die ihm geeignet erscheinende…
…entsprechenden Ausgestaltung des Regelungsspielraumes entstanden sind; die mit dem EKBSG vom Gesetzgeber getroffene Belastungsentscheidung sachlich begründet ist und vor dem Hintergrund der besonderen Situation einer massiven Störung des Strommarktes dem Gesetzgeber nicht entgegengetreten werden kann, wenn er zu Bewältigung der krisenbedingten Entwicklungen am Strommarkt für…
…Preisbildung regelmäßig aneinander gebunden, die Tatbestände seien hier somit vergleichbar. Eine sachliche Begründung für diese Ungleichbehandlung sei nicht ersichtlich. Die ungleiche Behandlung von Stromproduzenten und fossilen Energieträgern widerspreche somit dem Gleichheitssatz und sei verfassungswidrig. - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und Fernwärmeversorgern: Die enormen Preissteigerungen, die als Grundlage…
…Preisbildung regelmäßig aneinander gebunden, die Tatbestände seien hier somit vergleichbar. Eine sachliche Begründung für diese Ungleichbehandlung sei nicht ersichtlich. Die ungleiche Behandlung von Stromproduzenten und fossilen Energieträgern widerspreche somit dem Gleichheitssatz und sei verfassungswidrig. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und Fernwärmeversorgern: Die enormen Preissteigerungen, die als Grundlage…
…Preisbildung regelmäßig aneinander gebunden, die Tatbestände seien hier somit vergleichbar. Eine sachliche Begründung für diese Ungleichbehandlung sei nicht ersichtlich. Die ungleiche Behandlung von Stromproduzenten und fossilen Energieträgern widerspreche somit dem Gleichheitssatz und sei verfassungswidrig. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und Fernwärmeversorgern: Die enormen Preissteigerungen, die als Grundlage…
…Preisbildung regelmäßig aneinander gebunden, die Tatbestände seien hier somit vergleichbar. Eine sachliche Begründung für diese Ungleichbehandlung sei nicht ersichtlich. Die ungleiche Behandlung von Stromproduzenten und fossilen Energieträgern widerspreche somit dem Gleichheitssatz und sei verfassungswidrig. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und Fernwärmeversorgern: Die enormen Preissteigerungen, die als Grundlage…
…Gründen nicht: Begründung für die Erlassung der EU-NotfallmaßnahmenVO, in deren Umsetzung das EKBSG erlassen wurde Nach den Materialien zum EKBSG sowie den Erwägungsgründen der EU-NotfallmaßnahmenVO, in deren Umsetzung das EKBSG erlassen wurde, weshalb diese Erwägungsgründe auch für die sachliche Rechtfertigung der Bestimmungen des…
…einer rückwirkenden Belastung unterworfen werden, weil dann innerhalb der vergleichbaren Gruppe keine Ungleichbehandlung erfolgt. Insofern geht die sachliche Begründung für die - verfassungsrechtlich zulässige - Auswahl der Übergewinne des Energiesektors als Besteuerungsgegenstand Hand in Hand mit der zeitlichen Anwendung (vgl Bräumann/Kofler/Tumpel, Materialien zu Wirtschaft und…
…objektiv nachvollziehbar und betriebsbezogen sein. Eine willkürliche Gruppenbildung etwa nach Maßstäben persönlicher Vorliebe oder Nahebeziehung könne nicht zu Steuerbefreiung führen. Die Zahlung einer höheren Teuerungsprämie an ***Person2*** als Angestellte der beschwerdeführenden Partei sei nicht sachlich begründet, da nicht nachvollziehbar sei, dass Angestellte von den gestiegenen…
…Unternehmen eines Sektors gleichermaßen einer rückwirkenden Belastung unterworfen werden, da dann innerhalb der vergleichbaren Gruppe keine Ungleichbehandlung erfolgt. Insofern geht die sachliche Begründung für die - verfassungsrechtlich zulässige - Auswahl der Übergewinne des Energiesektors als Besteuerungsgegenstand Hand in Hand mit der zeitlichen Anwendung (vgl. Bräumann/Kofler/Tumpel…
…Unternehmen eines Sektors gleichermaßen einer rückwirkenden Belastung unterworfen werden, da dann innerhalb der vergleichbaren Gruppe keine Ungleichbehandlung erfolgt. Insofern geht die sachliche Begründung für die - verfassungsrechtlich zulässige - Auswahl der Übergewinne des Energiesektors als Besteuerungsgegenstand Hand in Hand mit der zeitlichen Anwendung (vgl. Bräumann/Kofler/Tumpel…
…Unternehmen eines Sektors gleichermaßen einer rückwirkenden Belastung unterworfen werden, da dann innerhalb der vergleichbaren Gruppe keine Ungleichbehandlung erfolgt. Insofern geht die sachliche Begründung für die - verfassungsrechtlich zulässige - Auswahl der Übergewinne des Energiesektors als Besteuerungsgegenstand Hand in Hand mit der zeitlichen Anwendung (vgl. Bräumann/Kofler/Tumpel…