…bezeichnet. Faktum ist, dass es in dem relevanten Zeitraum nur mehr ein FAGVG gegeben hat. Nimmt man nun an, dass die Adressierung (Straße + Ortsbezeichnung) richtig gewesen wäre, so wäre das beim Finanzamt in Gmunden eingebrachte Schriftstück an das FAGVG weitergeleitet worden. Einbringungsdatum wäre der Tag…
…Geschieht dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist. Die richtige Adressierung gem. dieser Bestimmung lautet daher an die Partei (=Abgabepflichtiger) zu Handen des (richtig zu bezeichnenden) Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht, wird dieser…
…aber die Überwachung der richtigen Adressierung nicht zugemutet werden, so ist dem zu entgegnen, dass er sich auf Grund der besonderen Konstellation im Beschwerdefall dieser Kontrolle nicht entziehen konnte. Die Kontrolle von Schriftstücken anlässlich der Unterfertigung bezieht sich auch auf die richtigen Bezeichnung des Adressaten…
…Im Unterschied zum gegenständlichen Fall erfolgte aber zumindest eine Adressierung an ein rechtlich existentes Gebilde. Das Erkenntnis 2002/16/0076 betraf die nicht korrekte Anführung des Firmennamens einer GmbH (statt richtig "Hermann P Getränke Gesellschaft m.b.H." fälschlich "P Getränkehandel Ges.m.b.H…
…Im Unterschied zum gegenständlichen Fall erfolgte aber zumindest eine Adressierung an ein rechtlich existentes Gebilde. Das Erkenntnis 2002/16/0076 betraf die nicht korrekte Anführung des Firmennamens einer GmbH (statt richtig "Hermann P Getränke Gesellschaft m.b.H." fälschlich "P Getränkehandel Ges.m.b.H…
…an die richtige Bescheidadressatin (wiederum) keine wirksame Beschwerdevorentscheidung hinsichtlich der Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens 2007 – 2010 ergangen. Eine Teilwirksamkeit nach § 191 Abs 5 BAO liegt gegenständlich nicht vor. Diese gilt nämlich nicht, wenn sich die Nichtigkeit als Feststellungsbescheide beabsichtigter Schriftstücke daraus ergibt, dass die Adressierung an…
…86/02/0135) und richtig adressiert (VwGH 29.5.0313 AnwBl 1996, 112) ist (Ritz BAO-Kommentar § 108 Tz 9). Die durch die falsche Adressierung bedingte Zurücksendung an den Absender durch die Post und die dadurch bedingte Verspätung geht somit zu Lasten des Einschreiters. Die…
…Rechtsnachfolge aufgrund einer Verschmelzung sei der Rechtsvorgänger richtig anzugeben. Aus der Angabe der Abgabenkontonummer xxx auf dem „Bescheid – Pfändung einer Geldforderung“ vom 29.5.2017 könnte zwar der Schluss gezogen werden, dass das Finanzamt Innsbruck die X-Ltd als Rechtsnachfolgerin der Firma „XX123GmbH" adressieren wollte…
…des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet. Zunächst ist festzustellen, dass in der Beschwerde als Beschwerdeführerin die GmbH angegeben ist. Da allerdings sowohl die richtige Strafnummer angegeben als auch die Beschwerde von Herrn B. unterfertigt wurde, war vom Verteidiger offensichtlich eine Beschwerde des Herrn A…
…konnte dieser Adressierungsfehler nicht durch Übermittlung an den tatsächlichen Zustellbevollmächtigten geheilt werden und war daher dieses als BVE intendierte Dokument rechtlich unwirksam. Die BVE, welche am 15.1.2025 der Vertreterin zugestellt worden ist, weist die richtige Zustellungsbevollmächtigte als Empfängerin auf und ist daher wirksam…
…gem § 29 Abs 6 FinStrG iHv € 7.594,43 festgesetzt. Am 29.01.2025 teilte die Beschwerdeführerin der belangten Behörde per E-Mail mit, der Bescheid sei ihr infolge einer unzutreffenden Adressierung erst am 29.01.2025 postalisch zugegangen. Darüber hinaus führte sie aus…
…ist es auch bei dieser Art der Einbringung erforderlich, dass das Anbringen tatsächlich bei der Behörde einlangt. Etwaige Fehler in der Adressierung (die das Eingehen des Anbringens an der richtigen Adresse verhindern), gehen zu Lasten des Einschreiters (vgl VwGH 25.5.2016, 2013/06/0096…
…Zeitpunkt des Verkaufes des gesamten restlichen Warenlagers dessen Wert als Teilwert herausgestellt habe. Somit sei der Zeitpunkt des Verkaufes des restlichen Warenlagers als als der einzig richtige Abwertungszeitpunkt anzusehen. Demgegenüber vertritt die belangte Behörde die Meinung, dass der Zeitpunkt der Berichtigung des Warenvorrats der 1…
…hier nicht verfahrensgegenständlich, und die Bescheide vom 03.03.2016 betreffend die Jahre 2006 bis 2013 wurden von der Behörde aufgrund falscher Adressierung als Nichtbescheide qualifiziert. Zu Spruchpunkt II.1. Die Bescheide über die Wiederaufnahme enthalten die bereits im Verfahrensgang (auszugsweise) angeführte Begründung. In dieser…
…Versehens übersteigendes Verschulden gelte. Der steuerliche Vertreter sei seiner zumutbaren und nach Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber dieser Kanzleibediensteten stets nachgekommen und habe die Organisation seines Kanzleibetriebes so eingerichtet, dass die richtige Vormerkung von Terminen und die fristgerechte Setzung von Verfahrenshandlungen, problemlos funktioniere, sodass das "gegenständliche…
…Bescheides gemäß § 254 Bundesabgabenordnung nicht gehemmt. Hinweis: Ergänzend werden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass ein ungerechtfertigtes Nichtbefolgen der mit diesem Bescheid erteilten Aufträge zu gerichtlichen Schritten führen kann (Drittschuldnerklage). Am selben Tag erging zudem ein Bescheid-Verfügungsverbot an den Beschwerdeführer mit der Adressierung ***6***, ***3***, *…
…Oktober 2019 brachte der Masseverwalter einen Vorlageantrag ein. Mit Beschluss des LG ***X*** vom ***Datum2*** wurde das Sanierungsverfahren des Bf. aufgehoben. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass die Beschwerdevorentscheidung mangels korrekter Adressierung unwirksam ist/war, wies mit einer an den Bf. adressierten Beschwerdevorentscheidung vom 16…
…noch zu Handen des ausgewiesenen Vertreters möglich. Für die Wirksamkeit einer Zustellung sei es daher erforderlich, dass sowohl in der Zustellverfügung der Behörde, als auch auf dem Zustellstück selbst der nach dem jeweils anzuwendenden Verfahrensrecht richtige Empfänger, diesfalls sein Rechtsvertreter, zu dessen Handen zuzustellen sei…
…Der letzte Satz der Begründung hält fest: "Es wird somit gemäß § 8 SBBG festgestellt, dass der oben genannte Rechtsträger ab 16.08.2019 (Entstehen von offenen Zuschlagsforderungen bei der BUAK) als Scheinunternehmen gilt." Die Adressierung des Feststellungsbescheides lautet wie folgt: "***Bf1*** , ***Bf1-Adr***, z.Hd…
…2014 gem. 188 BAO betreffend 2010 ist unwirksam, weil er nur an die KG und nicht auch an die weiteren in der Steuererklärung genannten, angeblich atypisch stillen Gesellschafter adressiert worden ist. Ohne richtige Nennung der Bescheidadressaten liegt kein wirksamer Bescheid vor (Ritz, BAO, 6. Auflage…