…deren Teile mit eigener Rechtspersönlichkeit bleiben in ihrem Bestande unberührt. Sie sind Religionsgesellschaften nach § 9 bzw. § 16 dieses Bundesgesetzes. Binnen vierzehn Tagen nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes sind Verordnungen gemäß § 3 Abs. 1 zu erlassen, die den Bestand als Religionsgesellschaft nach diesem Bundesgesetz mit dem Tag…
…deren Teile mit eigener Rechtspersönlichkeit bleiben in ihrem Bestande unberührt. Sie sind Religionsgesellschaften nach § 9 bzw. § 16 dieses Bundesgesetzes. Binnen vierzehn Tagen nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes sind Verordnungen gemäß § 3 Abs. 1 zu erlassen, die den Bestand als Religionsgesellschaft nach diesem Bundesgesetz mit dem Tag…
…GZ. BMBWK-T12.056/0004-KA/c/2001, staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft, der seit 13.10.2001 der sich aus dem genannten Gesetz bzw. dem bezeichneten Bescheid ergebende Status der Rechtspersönlichkeit zukommt (Quelle: www.bundeskanzleramt.gv.at ). In der auf der Homepage des BMF gemäß …
…und mit Zustimmung der Religionsgesellschaft gegründet werden. … Auszugsweise aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Islamgesetz 2015 (446 der Beilagen XXV. GP) zu den §§ 3 bis 5: … Durch § 3 Abs. 4 soll vermieden werden, dass für ein und dieselbe religiöse Bekenntnisgemeinschaft zwei Rechtspersönlichkeiten bestehen…
…In Wien besteht ein Fachverein der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGO) mit dem Namen „lmam-Hatip“. Dieser Fachverein besitzt gemäß § 23 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die äußeren Rechtsverhältnisse Islamischer Religionsgesellschaften (IslamG 2015), BGBI. I Nr. 39/2015, Rechtspersönlichkeit auch für den staatlichen Bereich. 9…
…In Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften stehen Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gleich, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften iSd BGBl I 19/1998 (UFS 2.2.09…
…als Sonderausgaben nur Beiträge an nach österreichischem Gesetzen anerkannte Kirchen- und Religionsgemeinschaften abgezogen werden können. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiöser Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Weiters wurde ausgeführt, dass der öffentliche Verkehr zwar in den letzten Jahren stark ausgebaut worden ist…
…Arbeitnehmerveranlagung 2014 absetzbar. Als Sonderausgaben können nur Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Erwachsen dem Arbeitnehmer im Rahmen der Beförderung im Werkverkehr keine Kosten, besteht kein…
…religiösen Zielsetzungen oder an Sekten sind nicht absetzbar (vgl. Peyerl in Jakom, EStG, 2020; § 18 Rz 116, mwN). Bei der Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich handelt es sich nicht um eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft, sondern um eine - staatlich eingetragene - religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit…
…türkisch-islamischer Verein für kulturelle und soziale Zusammenarbeit – L i.d.F. L - (mit Angabe der Adresse) bei, wonach der Bf "welcher der Religion Islam angehört, an den Verein für das Jahr 2011 einen Mitgliedsbeitrag über 120,-- Euro geleistet hat". Die Abgabenbehörde erster Instanz qualifizierte…
…Bezeichnung zu enthalten hat. (4) Mit dem Erwerb der Rechtspersönlichkeit nach Abs. 3 sind jene Vereine aufzulösen, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre der betreffenden Religionsgesellschaft besteht. (5) Wird eine islamische Religionsgesellschaft unter Auflösung eines Vereines, der der Unterstützung des betreffenden religiösen Bekenntnisses dient…
…42 und 45 BAO nicht erfülle und die Befreiung von der unbeschränkten Körperschaftsteuer daher zu versagen sei. Die Körperschaftsteuer 2010 wurde mit einem Betrag von € 147.468,00 neu festgesetzt. Dagegen wurde fristgerecht eine als Vorlageantrag zu wertende Eingabe vom 24. August 2013 eingebracht…