…Einschränkungen zu gebrauchen. Gemäß § 511 erster Satz ABGB hat der Fruchtnießer ein Recht auf den vollen, sowohl gewöhnlichen als auch ungewöhnlichen Ertrag. Als reiner Ertrag kann gemäß § 512 erster Satz ABGB aber nur angesehen werden, was nach Abzug aller nötigen Auslagen übrigbleibt. Zivilrechtlich entsteht das…
…Einschränkungen zu gebrauchen. Gemäß § 511 erster Satz ABGB hat der Fruchtnießer ein Recht auf den vollen, sowohl gewöhnlichen als auch ungewöhnlichen Ertrag. Als reiner Ertrag kann gemäß § 512 erster Satz ABGB aber nur angesehen werden, was nach Abzug aller nötigen Auslagen übrigbleibt. 5. Zivilrechtlich entsteht…
…trägt. Die letzte Voraussetzung ergibt sich bereits aus der zugrundeliegenden Regelung des § 512 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB): § 512 ABGB: „Als ein reiner Ertrag kann aber nur das angesehen werden, was nach Abzug aller nöthigen Auslagen übrig bleibt. Der Fruchtnießer übernimmt also alle Lasten, welche…
…wie vom Verwaltungsgerichtshof gefordert getragen würden. Nach § 511 habe der Fruchtnießer ein Recht auf den vollen, sowohl gewöhnlichen als auch ungewöhnlichen Ertrag. Als reiner Ertrag könne nach § 512 ABGB nur das angesehen werden, was nach Abzug aller nötigen Auslagen verbleibe. Der Fruchtnießer müsse daher alle…
…als reine Vermögensverwaltung birgt kein unternehmerisches Risiko, wie es etwa mit der Führung eines Geschäftsbetriebes verbunden ist (vgl. hiezu ausführlich Doralt in RdW 1998, 519). Dies erweist sich auch im zu beurteilenden Streitjahr, das - unter der Prämisse einer Miteigentümergemeinschaft der beiden Gatten - einen Ertrag aus…
…Schonung der Substanz ohne alle Einschränkung zu genießen. Der Fruchtnießer hat ein Recht auf den vollen sowohl gewöhnlichen als auch ungewöhnlichen Ertrag (§ 511 ABGB). Nach § 512 ABGB kann als ein "reiner Ertrag" aber nur das angesehen werden, was nach Abzug aller nötigen Auslagen übrig bleibt…
…§ 512 und 513 ABGB obliegenden Lasten trägt. Der Fruchtnießer hat das Recht auf den vollen Ertrag, wobei er auch berechtigt ist, die Sache zu vermieten oder zu verpachten. Als reiner Ertrag kann aber nur das angesehen werden, was nach Abzug aller nötigen Auslagen übrig bleibt…
…sondern nur die Möglichkeit, sein Depot zur Gänze oder teilweise zu kündigen und sich daraus Gelder auszahlen zu lassen. Die XYZ GmbH hat in ihren Mitteilungen nie über "Zinsen" oder sonstigen zinsenähnlichen Erträgen geschrieben, sondern ausschließlich über "Wertsteigerungen" des veranlagten Produktes. Auch wenn in verbrecherischer…
…bewerten. Hintergrund ist dass der Bodenmarkt in Österreich ein reiner Verkäufermarkt ist. Eine Vergleichswertermittlung hat ihre Berechtigung aus fachlicher Sicht im Liquidationsfall (Flächenabverkauf) oder um Wiederbeschaffungskosten nach Flächenverlusten (Enteignung, Umwidmung) zu bewerten. Verkaufsgewinne die durch die Auseinanderentwicklung von Ertragswerten und Liquidationswerten entstehen kommen (Anm. können…
… 101 BAO. Die Bescheidbegründung lautet wie folgt: | "Nutzung | Fläche | Hektarsatz (€) | Ertragswert (€) | Landwirtschaftlich genutzte Flächen | 0,7235 ha | 276,00 | 199,69 | Forstwirtschaftlich genutzte Flächen | 0,2808 ha | 203,99 | 57,28…
…dass im Zusammenhang mit dem Gesellschafterverrechnungskonto des ***X*** verdeckte Ausschüttungen vorlägen ("Entnahmen Verrechnungskonto") und dass die Bewirtschaftung der Motoryachten ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich Liebhaberei sei ("Yachtcharter"). Unter Zugrundelegung dieser und anderer Feststellung setzte die belangte Behörde mit Bescheiden vom 17.05.2010 im wiederaufgenommenen Verfahren die…
…Erläuterungen soll eine künstliche Erzeugung von abzugsfähigem Finanzierungsaufwand verhindert werden. Im gegenständlichen Fall wurde kein künstlicher Finanzierungsaufwand geschaffen, sondern vielmehr stehen sich Ertrag und Aufwand im Rahmen der Gruppenbesteuerung systembedingt gegenüber. Die Gruppe im Sinne des § 9 KStG besteht aus in Österreich ausschließlich unbeschränkt steuerpflichtigen…
…Österreich, um ein reines Auslieferungslager im Sinne von Artikel 5 Abs. 4 a DBA Deutschland-Österreich handelt und somit nicht als ertragssteuerliche Betriebsstätte im Sinne des genannten Doppelbesteuerungsabkommens gilt. Unbestritten stellt die Niederlassung in F eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte dar. Dieses Ergebnis verändert sich auch nicht…
…ziehen ließe. Der Boden sei zum Teil reiner blauer Ton und somit weitgehend unfruchtbar. Der „Wert“ der Wiesen liege nicht im materiellen Bereich, sondern im Erhalt eines Feuchtbiotops. Der Punkt „Ab- bzw. Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen“ müsse sohin jedenfalls zu ihren Gunsten geändert werden. Unter…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Im gegenständlichen Verfahren ist im Wesentlichen strittig, ob die beschwerdeführende Bank (Bf.) für Erträge eines Wertpapierdepots einer panamaischen Gesellschaft, für welche ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsangehöriger zeichnungsberechtigt war und im Rahmen dieser Zeichnungsberechtigung auch Bargeldbehebungen tätigte…
…Glückspielgesetzes ausscheiden. Die Bf. hat die Verfassungswidrigkeit des Grundtatbestandes gemäß § 57 Abs. 1 GSpG aus einer Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielmonopols, da ein „reiner Inlandssachverhalt“ vorliegt, daraus eine Inländerdiskriminierung ableitet, geltend gemacht. Diesbezügliche Überlegungen machte sie in der Anregung vom 23.5.2016, das Verfahren gemäß § 271…
…zugerechnet. Aus ertragsteuerlicher Sicht entspricht die errichtende Umwandlung in diesem Fall somit der Verschmelzung bzw. verschmelzenden Umwandlung. Es liegt ertragsteuerlich eine Übertragung von Vermögen innerhalb der Unternehmensgruppe vor, weswegen eine errichtende Umwandlung des Gruppenmitglieds in eine KG unter Beitritt eines reinen Arbeitsgesellschafters zu keinem Verstoß…
…ihrem zuständigen Finanzamt mittels NoVA1-Formular anzuführen ist und gleichzeitig auf demselben Formular der Vergütungstatbestand in gleicher Höhe anzugeben Ist. Die NoVA wäre in diesem Fall ein reiner Durchlaufposten. Bei Weiterveräußerung dieses Fahrzeugs an einen Letztverbraucher ist die NoVA +/- Bonus in Rechnung zu stellen und…
…Einschätzung von unsicheren künftigen Entwicklungen bestehen, sodass lediglich die Plausibilität einer Planung beurteilt werden könne. Dies insbesondere, als das Management des Unternehmens die Aufwands- und Ertragspotentiale am besten einschätzen könne. Da dem Management nicht sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, sei die Erstellung der Planungsrechnung stets…
…im Ausmaß der fehlenden Verzinsung von aushaftenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der ***Schwester*** fest. Durch die Kreditierung der jährlich ansteigenden Debitorenposten ohne Entgelt sei ein fremdüblicher Ertrag entgangen. Im Schätzungsweg wurde in Anwendung von Durchschnittszinssätzen (Zinssätze aus von der Beschwerdeführerin an die ***Schwester**…