…leg.cit. in Frage kommt (letzteres beispielsweise, weil lediglich eine bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung spätestens am Fälligkeitstag bzw. bis zum fünften Tag nach Fälligkeit, nicht aber eine wissentlich rechtswidrige Nichtentrichtung im Zweifel erweislich ist). Unterbleibt solcherart eine Bestrafung wegen § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, lebt…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Dezember 2011 wäre bis zum Ablauf des Fälligkeitstages am 15. Februar 2012 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 343.618,57 (beinhaltend die USt aus dem obgenannten Verkauf des Gebäudes) zu entrichten gewesen; ebenso wäre bis zu diesem Zeitpunkt dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Alfred Klaming als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Bernd Adlassnig und Mag. Nikolaus Gstättner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen…
…28 zu entrichten, was beides nicht geschehen ist (Kontoabfrage). Ihr Tatplan ist es gewesen, solcherart vom Fiskus einen rechtswidrigen Abgabenkredit zu erzwingen, wobei sie mit der Absicht gehandelt hat, sich durch eine wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen abgabenrechtlichen Vorteil (also einen solchen, der nach…
…31 zu entrichten, was beides nicht geschehen ist (Kontoabfrage). Ihr Tatplan ist es gewesen, solcherart vom Fiskus einen rechtswidrigen Abgabenkredit zu erzwingen, wobei sie mit der Absicht gehandelt hat, sich durch eine wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen abgabenrechtlichen Vorteil (also einen solchen, der nach…
Kreditgeschäfte sind typischer Weise mit Sicherheiten verbunden. Der Kreditgeber sichert sich mit Hypotheken, Bürgschaften, Zessionen, etc. gegen den Ausfall der Kreditvaluta ab. Die meisten der typischen Sicherungsgeschäfte zu Krediten und Darlehen unterliegen grundsätzlich auch den Rechtsgeschäftsgebühren. Dem Gesetzgeber war bewusst, dass eine derartige Kumulierung von…
…ihn in seiner Eigenschaft als Entscheidungsträger des Unternehmens der B-GmbH trotz seinem Wissen um seine abgabenrechtlichen Verpflichtungen und in Bezug auf sein Verhalten, mit welchem er dem Unternehmen durch Erstellung und Einreichung unrichtiger Voranmeldungen rechtswidrige Kredite des Abgabengläubigers verschaffen wollte, sogar ein absichtliches Verhalten…
…Beschuldigten, er habe nicht gewusst, dass die von ihm ab einschließlich betreffend den Voranmeldungszeitraum April 2004 aus finanziellen Gründen (der Vorteil des vom Fiskus erzwungenen Abgabenkredites habe den Nachteil der vorgeschriebenen Säumniszuschläge überstiegen) gewählte Vorgangsweise, die Umsatzsteuer-Daten in Einem erst "am Schluss des Jahres"…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8/5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 10. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 5. April 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Am Heumarkt 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 06.08.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
…Abs. 9 BAO). Im Urteil vom 05.03.2019, Eesti Pagar AS, C-349/17, das die Verpflichtung der nationalen Behörden, eine rechtswidrige Beihilfe aus eigener Initiative zurückzufordern, sowie u.a. die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, bei einer solchen Rückforderung Zinsen zu verlangen, zum Gegenstand hatte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8/5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
…der Anerkennung von Konzessionen anderer Mitgliedstaaten damit nicht zusammen. - Die durch das österreichische Glücksspielrecht normierten Einschränkungen sind damit unwirksam. Das von der Beschwerdeführerin durchgeführte Glücksspiel ist daher nicht verboten und damit nicht rechtswidrig. - Das schlägt u.a. auch auf die das Monopol absichernde Strafvorschrift des …
Die Höhe der von der BF in den jeweiligen Jahren im Beschwerdezeitraum an die s.r.o. bezahlten Vergütungen wurde von der Abgabenbehörde in den Unterlagen der Betriebsprüfung aufgeschlüsselt und ist für das Bundesfinanzgericht nachvollziehbar. Die an das Arbeitskräftegestellungsunternehmen überwiesenen Beträge ergeben sich aus den…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Dr. R. in der zur GZ RV/000/2017 protokollierten Beschwerdesache des N.N., Dr. A-Straße 1, 2XXX A-Stadt, gegen den Bescheid des Finanzamts Baden Mödling vom 11.November 2016, mit dem der Antrag auf Durchführung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 21. Juni 2024 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adresse***, vertreten durch CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. Juni 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 29. Mai 2024…
…der Anerkennung von Konzessionen anderer Mitgliedstaaten damit nicht zusammen. - Die durch das österreichische Glücksspielrecht normierten Einschränkungen sind damit unwirksam. Das von der Beschwerdeführerin durchgeführte Glücksspiel ist daher nicht verboten und damit nicht rechtswidrig. - Das schlägt u.a. auch auf die das Monopol absichernde Strafvorschrift des …
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch | den Richter | Mag. Erich Schwaiger, | zur Beschwerdesache | | der Beschwerdeführerin | Bf_AG, Adresse vertreten durch die Treuhand - Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 5020 Salzburg…