…wegen Zurücknahme am 09.12.2022. Ab Oktober 2022: kein Aufenthaltstitel, nur rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich. Im Beschwerdefall ist im Fall der Bf nicht auf die Rechtskraft der lediglich formalen Erledigung des Verlängerungsantrages (Zurückziehung des Antrages) abzustellen, sondern auf die Rechtskraft des Asylbescheides. Der gemäß …
…Anträge als Erstanträge. Nach Stellung eines Verlängerungsantrages ist der Antragsteller, unbeschadet der Bestimmungen nach dem FPG, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag weiterhin rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig. Der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich aus anderen Gründen, ohne dass ein rechtmäßiger Aufenthalt nach §§ 8, 9 NAG…
…Unterlagen (Meldezettel, Aufenthaltsbestätigung, Obsorgebeschluss) nur ein Indiz und keine glaubhaften Nachweise darstellen. Trotz Aufforderung seien keine Nachweise erbracht worden, welche sowohl einen durchgehenden als auch einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich begründen. Somit sei spruchgemäß zu entscheiden gewesen. Am 29. September 2022 brachte der Bf. einen…
…für die gesamte Zeit ab der Geburt des Kindes die Familienbeihilfe zustehe, nach der Überzeugung des BFG hat aber beim Kindesvater in der Zeit von 22.09.2022 bis zum 28.04.2024 ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nicht vorgelegen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1…
…dass meine Ausweisung auf Dauer unzulässig ist. Seitdem habe ich daher einen im Sinne des NAG rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich. Meinem Sohn E C D wurde ab September 2012 eine Rot Weiß Rot Karte plus ausgestellt. Daher besteht ab September 2012 ein Anspruch auf Auszahlung…
…mit der Begründung, dass diese nach der Bestimmung des § 3 Abs. 1 FLAG 1967 nur im Fall des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich Anspruch auf Familienhilfe habe und ein gültiger Aufenthaltstitel bis dato nicht vorgelegt worden sei, abgewiesen. 1.3. Beschwerde vom 22. Juni 2021 Mit…
…eigenen Person überhaupt keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich nachgewiesen hat, das Kind bei der Kindesmutter nicht haushaltszugehörig ist und das Kind ab dem Schuljahr 2020/2021 sich ständig im Ausland (Vereinigtes Königreich und damit einem Drittstaat) aufhält, besteht kein Anspruch der Bf. auf österreichische Familienbeihilfe…
…dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach § 8 oder nach § 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten, sofern nicht der Aufenthalt schon nach dem direkt anzuwendenden Unionsrecht rechtmäßig ist (vgl FLAG Kommentar, Csaszar/Lenneis/Wanke [Hrsg] § 3 Rz 145). Bei der Anknüpfung des § 3 FLAG…
…2014 wird auf das Vorbringen der Bf im Verwaltungsverfahren und auf den Vorlagebericht verwiesen. Die Bf erfüllte im Zeitraum Oktober 2010 bis September 2014 die Anspruchsvoraussetzungen für die Familienbeihilfe (keine überwiegende Unterhaltstragung durch die Eltern, rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich, Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich, Berufsausbildung…
…VwGH 22.10.2015, 2013/16/0217). Liegt ein aufrechter Aufenthaltstitel vor, ist die Voraussetzung des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich gegeben und der Anspruch auf Familienbeihilfe ist nur mehr nach den allgemeinen Voraussetzungen, die auch für österreichische Staatsbürger gelten, zu beurteilen (vgl. BFG 20.6…
…des Bf im Beschwerdezeitraum in der Tschechischen Republik gewohnt haben, einem Wohnen in der Republik Österreich gleichzusetzen. Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich Das Finanzamt hat nicht festgestellt, dass der Aufenthalt des Bf, der in Österreich seit 2015 einen Wohnsitz hat und in Österreich seit 2015 nichtselbständig…
…VwGH 22.10.2015, 2013/16/0217). Liegt ein aufrechter Aufenthaltstitel vor, ist die Voraussetzung des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich gegeben und der Anspruch auf Familienbeihilfe ist nur mehr nach den allgemeinen Voraussetzungen, die auch für österreichische Staatsbürger gelten, zu beurteilen (vgl. BFG 20.6…
…November 2022 ausgestellt. Das Vorbringen der Bf., dass bereits für Oktober 2022 ein rechtmäßiger Aufenthalt gemäß § 8 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 in Österreich vorgelegen hätte, ist daher aktenwidrig und schlichtweg unrichtig. Die erstmalige Zuerkennung eines Aufenthaltstitels gemäß § 8 NAG wirkt…
…Sachverhalten betreffend die o.a. beschwerdeanhängigen Bescheide um gleichgelagerte Sachverhalte. Der Beschwerdeführer (Bf.) und Kindesvater (KV) hält sich seit Jahren rechtmäßig in Österreich auf. Die Kindesmutter (KM) hat ihren Antrag auf Aufenthalt im Jahr 2019 gestellt und den Aufenthaltstitel am 22.11.2019 erhalten. Kind **…
…bei seinen Eltern in Österreich lebte und den Kindergarten besuchte, was seine kontinuierliche Anwesenheit im Inland zusätzlich belegt. Rechtliche Argumentation: 1. Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 2 Abs. 1 lit. a und § 3 Abs. 5 FLAG: Die Familienbeihilfe ist an den rechtmäßigen Aufenthalt im Inland geknüpft…
…nahezu unmögliche negative Tatsachenbeweise zum Nachweis dafür, dass ein Beihilfenempfänger nicht in Österreich den Mittelpunkt der Lebensinteressen gehabt hat, dass das Kind nicht dem Haushalt des Beihilfenempfängers angehört hat, dass kein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich bestanden hat usw. zu führen oder vorzulegen. Gegen die Erfüllung…
…des Zeitraumes ab Februar 2018 wurde unter Hinweis auf § 3 Abs. 2 FLAG 1967 entschieden, dass kein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich vorgelegen sei, weil das Visum der Bf. sowie ihrer Kinder nur bis xy gültig gewesen sei. Daher falle der Beihilfenanspruch ab Februar 2018 weg.…
…Aufenthalt in Österreich gleichzusetzen ist (§ 53 Abs. 1 FLAG 1967). Innerstaatlich gebührt Familienbeihilfe gemäß § 4 FLAG 1967 weiters nur insofern, als kein gleichwertiger Anspruch im Ausland besteht. Ich bin serbische Staatsbürgerin und als Ehegattin eines EU Bürgers arbeite und halte ich mich rechtmäßig in Österreich…
… 8 NAG, ein Aufenthaltstitel iSd § 8 NAG liegt erst ab Beginn dessen Gültigkeit vor. Erst ab diesem Zeitpunkt ist ein nach § 8 NAG rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich gegeben (BFG vom 01.10.2016, RV/7104253/2015; VwGH 29.5.2013, 2010/16/0175; VwGH 31…
…wegen einer beruflichen Tätigkeit im Sinne der VO (EG) Nr. 883/2004 gegeben ist, sind der rechtmäßige Aufenthalt für den Antragsteller und das Kind (sofern es sich in Österreich aufhält) nachzuweisen. Fehlt es nämlich an ausreichenden Existenzmitteln und liegt kein Aufenthaltstitel gem. § 9 NAG vor…