…9. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 68/2013) 10. „Aufenthaltsbewilligung” für einen vorübergehenden befristeten Aufenthalt im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (§§ 58 bis 69). (2) Der Bundesminister für Inneres legt das Aussehen und den Inhalt der Aufenthaltstitel nach Abs. 1 durch Verordnung fest. Die…
…geknüpft werde. Vielmehr ist von dem Zeitpunkt auszugehen, in dem eine Ausweisung unmöglich wurde, und damit ein rechtmäßiger Aufenthalt im österreichischen Bundesgebiet bestand. Dieser Zeitpunkt ist mit dem 24.09.2012 zu datieren, da hiermit die Ausweisung der Bf auf Dauer unzulässig erklärt wurde. Die…
… 2 Abs. 8 im Bundesgebiet. Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG 1967 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann, wenn sich diese nach §§ 8 und 9 NAG oder nach § 54 AsylG 2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. Seit dem Pensionsharmonisierungsgesetz (ab…
…mit der Begründung, dass diese nach der Bestimmung des § 3 Abs. 1 FLAG 1967 nur im Fall des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich Anspruch auf Familienhilfe habe und ein gültiger Aufenthaltstitel bis dato nicht vorgelegt worden sei, abgewiesen. 1.3. Beschwerde vom 22. Juni 2021 Mit…
…die Bf. über keine Nachweise für einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet. Dadurch, dass ihre Tochter im Jänner 2015 ins Ausland verzogen sei, habe sie in diesem Zeitraum „die Vorbereitungen für den Aufenthalt im Ausland getroffen“. Das Bundesfinanzgericht hat ergänzende Ermittlungen vorgenommen und der Bf. das…
…9. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 68/2013) 10. "Aufenthaltsbewilligung" für einen vorübergehenden befristeten Aufenthalt im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (§§ 58 bis 69). (2) Der Bundesminister für Inneres legt das Aussehen und den Inhalt der Aufenthaltstitel nach Abs. 1 durch Verordnung fest. Die…
…FPG), BGBl I Nr. 100/2005 idgF., lautet: "Voraussetzung für den rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet § 31. (1) Fremde halten sich rechtmäßig im Bundesgebiet auf, …… 6. wenn sie eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz mit einer Gültigkeitsdauer bis zu sechs Monaten, eine Entsendebewilligung, eine EU…
…wegen Zurücknahme am 09.12.2022. Ab Oktober 2022: kein Aufenthaltstitel, nur rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich. Im Beschwerdefall ist im Fall der Bf nicht auf die Rechtskraft der lediglich formalen Erledigung des Verlängerungsantrages (Zurückziehung des Antrages) abzustellen, sondern auf die Rechtskraft des Asylbescheides. Der gemäß …
…der örtlich zuständigen Behörde im Inland einzubringen; § 23 gilt. Danach gelten Anträge als Erstanträge. Nach Stellung eines Verlängerungsantrages ist der Antragsteller, unbeschadet der Bestimmungen nach dem FPG, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag weiterhin rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig. Der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich aus…
…dass er die Verfahrensdauer für die Ausstellung eines (neuen) Aufenthaltstitels nicht zu vertreten habe, Nachweise für seinen eigenen rechtmäßigen Aufenthalt im Inland diesen Zeitraum betreffend hat der Bf. aber nicht vorgelegt. Dass dem Finanzamt ob des Kindesvaters in den folgenden Jahren die folgenden Bezüge mitgeteilt…
…über den im Hinblick auf das (zunächst) anhängige Aufenthaltsverbotsverfahren nicht entschieden wird, so ist gemäß § 24 Abs. 1 NAG ein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet gegeben (vgl. VwGH 25.4.2013, 2013/18/0047). Im Übrigen wurde der Bescheid vom 21.11.2006 mit Bescheid der…
…und Aufenthaltsgesetzes (NAG), rechtmäßig in Österreich aufhalten. Personen hätten gemäß § 2 Abs 8 FLAG 1967 nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Für ausländische Studierende / Schüler in Österreich mit einer Aufenthaltsbewilligung für Ausbildungszwecke gemäß § 8 NAG bestehe kein…
…Tätigkeit hätte ausüben dürfen. Der belangten Behörde wiederum ist die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entgegenzuhalten, wonach ein zu Studienzwecken lediglich vorübergehend währender Aufenthalt im Bundesgebiet die Beurteilung nicht ausschließt, dass der Studierende den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich habe (z.B.: VwGH 27.01.2010, Zl…
…als sechs Monate vergangen sind. Der rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet im Zeitraum zwischen Ablauf des letzten Aufenthaltstitels und Beginn der Gültigkeitsdauer des verlängerten Aufenthaltstitels ist gleichzeitig mit dessen Erteilung von Amts wegen gebührenfrei mit Bescheid festzustellen. (3) Inhaber eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt – EU“ (§ 45) sind in…
…Anmeldebescheinigung nicht (komplett) vorliegt, so ist für den Anspruch auf die Familienbeihilfe der rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet durch Nachweis einer Krankenversicherung und von Existenzmitteln im Hinblick auf das Vorliegen des Mittelpunktes der Lebensinteressen zu prüfen. Es ist Sache der Beschwerdewerbers, das Vorliegen der Voraussetzungen für…
…95). Die Antragstellerin halte sich seit ihrer Einreise am 25.10.2005 ständig in Österreich auf. Mit 25.10.2010 habe sie die Voraussetzung des 60-monatigen Aufenthaltes im Bundesgebiet erfüllt und liege demnach der Anspruch gemäß § 3 FLAG 1967 aF vor (vgl. VwGH 24…
…Verfahrensgang Mit Schreiben vom 4. April 2022 wurde die Beschwerdeführerin nach Geburt ihrer Tochter ***K3*** im Rahmen der antragslosen Auszahlung der Familienbeihilfe nach § 10a FLAG 1967 vom Finanzamt aufgefordert Nachweise über den rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet vorzulegen. Am 19. April 2022 teilte die Beschwerdeführerin mit…
…sechs Monate vergangen sind. Der rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet im Zeitraum zwischen Ablauf des letzten Aufenthaltstitels und Beginn der Gültigkeitsdauer des verlängerten Aufenthaltstitels ist gleichzeitig mit dessen Erteilung von Amts wegen gebührenfrei mit Bescheid festzustellen." Über die Beschwerde wurde erwogen: Gesetzliche Bestimmungen: § 3 FLAG 1967…
…Bundesgesetz und der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes im Bundesgebiet bis zur Beendigung des Verfahrens oder Verlust des Aufenthaltsrechtes. Eine Aufenthaltsberechtigungskarte für Asylwerber gem. § 51 AsylG 2005 berechtigt lediglich zum Aufenthalt in Österreich bis zum Abschluss des Asylverfahrens und entspricht noch keinem rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich im…
…und vom 18.11.2009, 2008/13/0218 ausgesprochen, dass ein zu Studienzwecken lediglich vorübergehend währender Aufenthalt im Bundesgebiet die Beurteilung nicht ausschließt, der Studierende habe den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich (VwGH 27.1.2010, 2009/16/0114). Ein Zuzug für immer ist für…