…die in der Ausbildungsvorschrift vorgesehenen Prüfungen tatsächlich auch erfolgreich abgelegt werden, sondern reicht eine entsprechende, konkret zum Ausdruck kommende ernste bzw. zielstrebige Absicht bereits aus (vgl. VwGH 18.11.2008, 2007/15/0050). Was unter der für die quantitative Komponente geforderten Inanspruchnahme der „vollen Zeit“…
…sowie September 2018) der für eine solche Annahme erforderliche Einsatz in quantitativer Hinsicht im Sinne einer Inanspruchnahme der vollen Zeit des Kindes nicht erreicht wurde (vgl. etwa auch BFG 12.11.2018, RV/7103779/2018, zum Lernen für eine Nachprüfung in einem Gegenstand der Reifeprüfung).…
…Ausbildungserfolg vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme dieser "vollen Zeit" als erreicht oder das Bemühen darum als ernstlich, zielstrebig und nach außen erkennbar gelten kann - als im vorliegenden Fall entscheidend erweist, war die Revision zuzulassen. Hierbei kommt nach Ansicht des erkennenden Gerichtes insbesondere auch der Frage…
…die in der Ausbildungsvorschrift vorgesehenen Prüfungen tatsächlich auch erfolgreich abgelegt werden, sondern reicht eine entsprechende, konkret zum Ausdruck kommende ernste bzw. zielstrebige Absicht bereits aus (vgl. VwGH 18.11.2008, 2007/15/0050). Was unter der für die quantitative Komponente geforderten Inanspruchnahme der „vollen Zeit“…
…Selbststudium zumindest wöchentlich 24 Stunden bzw. 21 Stunden absolvieren müssen, damit von der "Inanspruchnahme der vollen Zeit der Tochter" (= mind. 30 Wochenstunden) ausgegangen werden könnte. Nach dem Dafürhalten des BFG ist ein Selbststudium in diesem doch erheblichen Ausmaß, noch dazu durchgehend über eine Zeitspanne…
…2023) der für eine solche Annahme erforderliche Einsatz in quantitativer Hinsicht im Sinne einer Inanspruchnahme der vollen Zeit des Kindes nicht erreicht wurde (vgl. etwa auch BFG 12.11.2018, RV/7103779/2018, zum Lernen für eine Nachprüfung in einem Gegenstand der Reifeprüfung). Angesichts der…
…die volle Zeit des Kindes in Anspruch genommen, weshalb es schon am quantitativen Merkmal einer Berufsausbildung iSd FLAG mangelt. Weiters ist das Ablegen von Prüfungen essentieller Bestandteil einer Berufsausbildung. Auch dieses Kriterium wurde aufgrund des Nicht-Antretens zum Matura-Herbsttermin nicht erfüllt. Aufgrund der oben…
…eingereicht hat. Das wäre bei der kurzen Dauer der Ausbildung auch noch viel zu früh gewesen. Die Ausbildung hat die volle, bzw. überwiegende Zeit von VN-Sohn in Anspruch genommen (siehe Bestätigung über den Aufwand von mindestens 20 Wochenstunden durch die Vitalakademie). Im Mail, das…
…handelt es sich unstrittig um eine Art von schulischer Ausbildung, die in qualitativer Hinsicht Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 darstellt. Strittig ist das quantitative Element der konkreten Ausbildung. Was unter "volle Zeit" zu verstehen ist, ist weder im Gesetz geregelt noch trifft die Judikatur…
…nur vor, wenn sie die volle oder zumindest überwiegende Zeit des Kindes in Anspruch nimmt (vgl. VwGH 18.11.2008, 2007/15/0050). Der zeitlichen Gestaltung und Verteilung einer Ausbildung, einschließlich der erforderlichen Vorbereitungs- und Lernzeit, kommt Indizwirkung für die zeitliche Inanspruchnahme zu (vgl. etwa…
…anzuerkennende Berufsausbildung ein qualitatives und ein quantitatives Element auf: Entscheidend ist sowohl die Art der Ausbildung als auch deren zeitlicher Umfang; die Ausbildung muss als Vorbereitung für die spätere konkrete Berufsausübung anzusehen sein (Ausnahme: allgemein bildende Schulausbildung) und überdies die volle Zeit des Kindes in…
…im Ausland betriebenes Hochschulstudium dieses qualitative Element erfüllt, bedarf keiner näheren Erörterung. Die Berufsausbildung muss in quantitativer Hinsicht die "volle Zeit" des Kindes in Anspruch nehmen (z.B. VwGH 15.12.2009, 2007/13/0125 mwN). Was unter der "vollen Zeit" zu verstehen sein soll…
…können den Begriff der Berufs-ausbildung erfüllen (VwGH 27.09.2012, 2010/16/0013). Dabei ist es unbeachtlich, ob die schulische oder kursmäßige Ausbildung berufsbegleitend organisiert ist (VwGH 27.09.2012, 2010/16/0013) • Die Berufsausbildung muss in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes…
…Studiums ist keineswegs außergewöhnlich und oft erforderlich. Die Abgrenzung ist hier über die zeitliche Inanspruchnahme zu sehen. Jede Berufsausbildung i.S.d. FLAG 1967 weist ein qualitatives und ein quantitatives Element auf: Entscheidend ist sowohl die Art der Ausbildung als auch der zeitliche Umfang (vgl…
…sowohl die Art der Ausbildung als auch deren zeitlicher Umfang; die Ausbildung muss als Vorbereitung für die spätere konkrete Berufsausübung anzusehen sein (Ausnahme: allgemein bildende Schulausbildung; hier besteht zumindest nicht zwingend ein Konnex zu einem späteren konkreten Beruf) und überdies die volle Zeit des Kindes…
…auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (vgl. etwa VwGH 20.02.2025, Ra 2024/16/0067 mwN; VwGH 07.09.2022, Ra 2020/16/0116, mwN). Der Besuch einer Schule für Berufstätige kann Berufsausbildung darstellen, wenn der Schulbesuch samt…
…in quantitativer Hinsicht vom Besuch von Lehrveranstaltungen oder Kursen aus privaten Interessen unterscheidet (vgl. VwGH 18.11.2008, 2007/15/0050). Dieses zeitliche Element liegt im beschwerdegegenständlichen Fall nicht vor. Aus der Aktenlage lässt sich nicht ableiten, dass der Lehrgang die volle Arbeitskraft der BF…
…dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den Prüfungsterminen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes antritt. Eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 liegt in zeitlicher Hinsicht vor, wenn ein wöchentlicher…
…zwingend vorzuliegenden quantitativen Umfang, also der zeitlichen Komponente, wonach eine Berufsausbildung so beschaffen sein muss, dass diese die "volle Zeit" des Kindes in Anspruch nimmt (vgl. VwGH 23.11.2011, 2009/13/0127), ist diese Voraussetzung im vorliegenden Fall sowohl für die Zeit vor dem…
…sei, nicht entgegen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes weist jede anzuerkennende Berufsausbildung ein qualitatives und ein quantitatives Element auf: die Ausbildung muss als Vorbereitung für die spätere konkrete Berufsausübung anzusehen sein und die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (vgl. dazu Csaszar/Lenneis/Wanke…