…beim Nachsichtswerber; daher trifft ihn eine erhöhte Mitwirkungspflicht (VwGH 7.9.1990, 90/14/0089; VwGH 22.10.2002, 96/14/0059, 97/14/0091; VwGH 7.7.2011, 2008/1570010; Ritz, BAO6 zu § 236 Rz 4. Demzufolge hat die Abgabenbehörde nach der Rechtsprechung des…
…des Bundesfinanzgerichtes. Wird diese Frage verneint, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum mehr und der Antrag zwingend abzuweisen, weil eine Ermessensentscheidung nach § 236 BAO das Vorliegen einer Unbilligkeit voraussetzt. Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, im Sinne der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und…
…RV/5100899/2018, ausgesprochen, dass das persönliche Schicksal des Nachsichtswerbers (erhöhter Medikamentenbedarf aufgrund einer Erkrankung) nur angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage einen Zusammenhang mit der Einbringung der Abgaben und der daraus entstehenden Belastungen haben kann, was gegenständlich aber nicht der Fall ist. Der Beschwerdeführer hat…
…113,60 liege objektiv im Rahme der finanziellen Möglichkeiten, zumal die Möglichkeit einer Antragstellung auf Zahlungserleichterung in Form von Ratenzahlung bestehe. Zudem sei es Sache des Nachsichtswerbers einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden könne…
…zu ergänzen, dass die Beschwerdeführerin diese der Behörde geeignet darlegen muss. Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt - da es um die Unbilligkeit der Einhebung nach der "Lage des Falles" geht - beim Nachsichtswerber, ihn trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht (VwGH 7.9.1990, 90/14/0089;…
…0291) eine mangelnde Ermittlungstätigkeit der Abgabenbehörde nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Da es um die Unbilligkeit der Einhebung nach der "Lage des Falles" geht, liegt das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber; daher trifft ihn eine erhöhte Mitwirkungspflicht (VwGH 22.10.2002…
…es sei Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel das Vorliegen der Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden könne. Dem Nachsichtsantrag fehle eine Darstellung der aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation der Beschwerdeführerin wobei in diesem Zusammenhang auf die erhöhte Mitwirkungspflicht der Antragstellerin…
…worden sind. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann. Der Nachsichtswerber hat im Fall des § 236…
…darzutun hat, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (stRspr des VWGH, so etwa VwGH 27. 6 2013, 2013/15/0173) und er somit dessen das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast im Verfahren trägt, können die Angaben, dass der Nachsichtswerber unter dem Existenzminimum lebt, als…
…wegen wäre nur aus dem Gesichtswinkel des § 235 BAO (Löschung), eine amtswegige Aussetzung der Einbringung (keine Abschreibung) aus jenem des § 231 BAO möglich. Mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenlage trifft bei Nachsichtsmaßnahmen den Nachsichtswerber eine erhöhte Mitwirkungspflicht (VwGH 7…
…2 UStG 1994 zu qualifizieren und aus unionsrechtlicher Sicht eine unterschiedliche Behandlung von künstlerischen Fotografien und sonstigen Kunstgegenständen nicht geboten sei. Der Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Verfahren zZ Ro 2015/13/0010 die Anregung zur Einholung einer Vorabentscheidung des europäischen Gerichtshofs nicht aufgenommen. In der…
…2 UStG 1994 zu qualifizieren und aus unionsrechtlicher Sicht eine unterschiedliche Behandlung von künstlerischen Fotografien und sonstigen Kunstgegenständen nicht geboten sei. Der Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Verfahren zZ Ro 2015/13/0010 die Anregung zur Einholung einer Vorabentscheidung des europäischen Gerichtshofs nicht aufgenommen. In der…
…eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Er erläuterte, dass in diesem Fall von einem Zufluss an den Gesellschafter auszugehen ist, der als Einlage in die Kapitalgesellschaft qualifiziert werden könne, die dem Regime des § 4 Abs. 12 EStG 1988 unterliegt. Schüttet in der Folge die Kapitalgesellschaft die zugeflossenen…
…einer sachlichen Unbilligkeit auf. Zudem seien vom Beschwerdeführer keine persönlichen Unbilligkeitsgründe vorgebracht worden und sei daher die vom Beschwerdeführer herangezogene Entscheidung des VwGH mit dem gegenständlichen Fall nicht vergleichbar. Diese beziehe sich darauf, dass der Nachsichtswerber in eine wirtschaftliche Situation geraten sei, die zur persönlichen…
…die Gesetzesbestimmung des § 236 BAO bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen eine Möglichkeit bestehen solle, eine im Einzelfall eingetretene und vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Negativwirkung von Abgabenvorschriften durch Billigkeitsmaßnahmen entweder zu beseitigen oder zu mildern (UFS 30.1.2007, RV/0450-S/05). Ein Nachsichtswerber habe…
…Auf Vorhalt des Senatsvorsitzenden, ob es Ergänzungen zu den von der beschwerdeführenden Partei bekannt gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse gäbe, wird erwidert, dass es hier keine Veränderungen gäbe. Auch hier ist nochmals darauf hinzuweisen, dass im Nachsichtsverfahren das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber liegt (VwGH…
…Antragsteller somit eine erhöhte Mitwirkungspflicht (VwGH 17.6.2013, 2010/16/0219). Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtwerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht aus persönlichen Gründen nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes…
…auf die der Nachlass gestützt werden kann. Im Nachsichtverfahren trifft den Antragsteller somit eine erhöhte Mitwirkungspflicht (VwGH 19. Juni 2013, 2010/16/0219). Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den vorgelegten Unterlagen und den Ausführungen des Bf. in der mündlichen Verhandlung. Die Höhe und Fälligkeit…
…Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Den Antragsteller trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Er hat somit "einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann". Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt beim Nachsichtswerber. Die…
…sei, sei als Fehllagerung ohne alle hiefür erforderlichen Genehmigungen zu qualifizieren, die der ALSAG-Pflicht unterliege. Gegen das Erkenntnis des LVwG Stmk hat die Antragstellerin sowohl Beschwerde an den VfGH als auch ao Revision an den VwGH erhoben. Mit Beschluss vom 19.2.2015, GZ…