…der Familienwohnsitz in der Nähe des Arbeitsplatzes des Steuerpflichtigen befunden habe, er nunmehr aus privaten Gründen in unüblich weite Entfernung verlegt werde und die Ehegattin am neuen Familienwohnsitz ein Dienstverhältnis antrete und relevante Einkünfte erziele, durch die Berufstätigkeit der Ehegattin am Familienwohnsitz eine auf Dauer…
…Aufgrund dieser Tatsachen ist zu erkennen, dass die Wohnsitzverlegung nicht ausschließlich beruflich veranlasst war, sondern privat - Gründung eines gemeinsamen Haushaltes mit Ihrer Gattin. Dem Antrag wird daher nicht stattgegeben.“ Gegen diesen Abweisungsbescheid vom 12. Jänner 2012 erhob der Bf fristgerecht Berufung und wandte sich gegen…
…Wegverlegungsfällen geändert und ausgeführt, dass eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen kann, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er daraufhin in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet bzw. diesen Haushalt beibehält, um von dort…
…errechnen, dass die von der Judikatur entwickelte Grund für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung, nämlich jener, dass am Familienwohnsitz eine der Eigenversorgung dienende Kleinstlandwirtschaft betrieben wird, auf diesen Fall nicht anzuwenden ist, weil beim Bf. die privaten Motive für den Erwerb und die Erhaltung…
…349 LStR 2002: "Zu den unvermeidbaren Mehraufwendungen zählen: Miete einer Wohnung: Miete, Betriebskosten und Einrichtungskosten bezogen auf eine Kleinwohnung (rund 55 m²). Kauf einer Wohnung: Bei Eigentumswohnungen ist zu prüfen, ob nicht die berufliche Veranlassung durch private Gründe (zB Vermögensschaffung, künftige Wohnvorsorge für Angehörige; vgl…
…Sohn E A einen Lebensversicherungsvertrag ab. Die Haftungsübernahme durch den Sohn erfolgte nach den Angaben der Bf. aus privaten Gründen, weil die Miteigentümer ihrerseits für betriebliche Kredite ihres Sohnes Haftungen übernommen hatten. Nach Ansicht des Finanzamts ist es fremdunüblich, dass ein Mieter Haftungen für Kredite…
… 16 EStG 1988 darstellen. Umzugskosten sind nur dann Werbungskosten, wenn der Umzug (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst war und private Gründe keine oder nur eine ganz geringe Rolle gespielt haben. Eine berufliche Veranlassung kann nach Ansicht der Lohnsteuer-Richtlinien Rz 392 nur beim erstmaligen Antritt eines…
…Dem Beschwerdebegehr wurde ursprünglich nicht gefolgt, weil das BFG fälschlich der Ansicht war, es seien niemals die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vorgelegen (Aufgabe des Wohnsitzes am Beschäftigungsort aus privaten Gründen ihrer Eheschließung). Mit Erkenntnis vom 29. Mai 2024, Ra 2023/15/0087 hob der…
…Gründe konnte die Lehre nicht weitergeführt werden. Das erste Lehrjahr wurde jedoch mit ausgezeichnetem Erfolg absolviert. Mit der Anschlussausbildung wurde neuerlich versucht einen Abschluss zur erreichen. Diese war auch in Vollzeit und mit Kursen, Seminaren und Prüfungen verbunden. Auch hier war es durch private Gründe…
…ergibt sich aus dem (gemäß § 295 BAO abgeänderten) Bescheid vom 24.7.2020: Eine berufliche Veranlassung liege - so das Finanzamt - nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seinen Familienwohnsitz aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch der Beschäftigungsort ist, wegverlegt und am Beschäftigungsort einen zweiten Hausstand…
…dies damit, dass nach dem Vorbringen des Bf seine Ehefrau nur bis 2012 beruflich tätig gewesen sei. Damit würden nur private Gründe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes vorliegen. Bei den geltend gemachten Kosten handle es sich somit um nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung nach § 20…
…einem Familienwohnsitz am Beschäftigungsort des Bf in Wien aus und verneint deshalb den beantragten Werbungskostenabzug. Selbst bei Annahme eines Familienwohnsitzes in der Steiermark wäre dessen Beibehaltung auf private Gründe zurückzuführen, da sowohl der Bf als auch dessen Gattin steuerlich relevante Einkünfte in Wien erzielten und…
… VwGH 23.10.2013, 2009/13/0175). Die Beurteilung durch den Beschuldigten führte ihn dazu, den Erlass der Verbindlichkeit aus privaten Gründen anzunehmen. Den weiteren Schritt, diesen Vorgang dann für seinen Mandanten gegenüber der Abgabenbehörde anzuzeigen, hat er aber dann unterlassen. Die Äußerungen des Steuerberaters…
…eine Eigentumswohnung um einen Kaufpreis von € 240.000,-- zuzüglich Nebenkosten. Nach Ansicht des Finanzamtes ist die Anschaffung der gegenständlichen Eigentumswohnung durch private Gründe (Vermögensschaffung) veranlasst, da die Anschaffung einer Eigentumswohnung am Arbeitsort aufgrund des befristeten Arbeitsverhältnisses (und nachdem er bereits eine günstige Mietwohnung bewohnte…
…Unrecht auf das Erkenntnis des VwGH vom 26.04.2006, 2006/14/0013, dem der Sachverhalt zugrunde lag, dass der betroffene Arbeitnehmer „seinen Familienwohnsitz“ aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch dessen Beschäftigungsort gewesen war, wegverlegt hatte. Dabei hat die belangte Behörde offensichtlich übersehen…
…Wird nun von diesem Familienwohnsitz in der Nähe der Arbeitsstätte ohne berufliche Veranlassung der Familienwohnsitz wieder wegverlegt, so sind dies private Gründe, die nicht zu einer Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten oder doppelte Haushaltsführung führen können. Es wurde jedoch ab März 2015 für die Fahrten…
…ersucht. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 18.02.2016 wurde die Beschwerde abgewiesen, weil die Beibehaltung des Wohnsitzes in G offenbar auf rein private Gründe zurückzuführen sei. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag („Beschwerde gegen [die ] Beschwerdevorentscheidung“) vom 17.03.2016. Um „ein mündliches Gespräch“ werde ersucht. Mit…
…sie und ihr geschiedener Ehegatte die Wohnung nicht aus Spekulationsgründen erworben und verkauft hätten. Ihr Auszug habe allein private Gründe (Trennung) und keinen spekulativen Hintergrund enthalten. Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 24.1.2014 als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt: Die Bemessungsgrundlage sei gem…
…der Bau eines Hauses mit weniger Fläche die gleichen finanziellen Mittel beansprucht. Die Notwendigkeit der doppelten Haushaltsführung sei beruflich veranlasst und lägen keine privaten Gründe vor. Es werden die Vorlage der Beschwerde an das BFG und die Berücksichtigung der Aufwendungen beantragt. Mit Vorlagebericht vom 20…
…Diese Aufwendungen waren daher im verfahrensgegenständlichen Jahr ebenfalls nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen. Umzugskosten sind nur dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Umzug (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst war und private Gründe keine oder nur eine ganz geringe Rolle gespielt haben (Jakom/Lenneis EStG, 2025…