…entsprechend. Für einen Reisenden und Außendienstmitarbeiter, der die ausschließlich berufsbedingten Reisen von seinem Wohnsitz aus antritt, ist dieser der Mittelpunkt seiner Tätigkeit. Darüber hinaus kann der Mittelpunkt der Tätigkeit nicht nur ein einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Personen…
…Bf) ist eine Kommanditgesellschaft (KG, ursprünglich eine Kommanditerwerbsgesellschaft, KEG), deren Komplementär eine politische Gemeinde, die Gemeinde B, und deren mit einer Vermögenseinlage von 1.000 S beteiligter Kommanditist eine Genossenschaftsbank, die Raiffeisenbank A-B-C registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, sind. Bei der Bw fand…
…1.1.2023, mit dem der Einheitswert (1.000 Euro) und der Grundsteuermessbetrag (1,60 Euro) auf die beteiligten Gemeinden ***B*** und ***A*** wie folgt zerlegt wurde: [...] Die Begründung lautet wie folgt: "Da sich die wirtschaftliche Einheit über mehrere politische Gemeinden erstreckt, war eine Zerlegung…
…war eine Zerlegung unter Bedachtnahme auf die einschlägigen Bestimmungen des Grundsteuergesetzes durchzuführen, da sich die wirtschaftliche Einheit über mehrere politische Gemeinden erstreckt. Von der Beschwerdeführerin wurde ein Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist gestellt und am 13. April 2015 eine Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid zum 1…
…Der pauschale Hektarsatz für Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche in der politischen Gemeinde Gemeinde 1 hat sich zum 1.1.2023 auf den Hundertsatz von 347 (€) geändert (siehe Anhang 4/Anlage 13 der Kundmachung). Die vorgenannten Änderungen von der vorangegangenen Hauptfeststellungsperiode…
…im angefochtenen Bescheid vorgenommene Ermittlung des Ertragswertes mit € 176,93 unter Anwendung des verordneten Hektarsatz von € 177,00 für forstwirtschaftlich genutzte Flächen in der politischen Gemeinde ***A*** (siehe die Anlage 13 der Bewertungsrichtlinie Forst) entspricht den gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Verordnung…
…unter dem Firmennamen FirmaBfAlt am 27. September 2022 unter FnBf in das Firmenbuch eingetragen. Dabei wurde u.a. eingetragen: Sitz in politischer Gemeinde Wien, als Geschäftsanschrift: Adr1, xxxxWien, als Geschäftsführer: Gf1 und Gf2, als jeweils zur Hälfte an der Bf. beteiligte Gesellschafterinnen: Ges1 GmbH, FnGes1…
…den vom Bundesfinanzgericht in diesem Beschluss getätigten rechtlichen Ausführungen abzugeben bzw das Beschwerdebegehren in Hinblick auf den Mittelpunkt der Tätigkeit der Dienstnehmer (Ort (politische Gemeinde) bzw mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet) zu konkretisieren. Mit Email vom 01.07.2024 wurde vom rechtlichen Vertreter der BF eine…
…voraus. Wird an einem Einsatzort, in einem Einsatzgebiet oder bei Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder nur für die jeweilige Anfangsphase zu. Mittelpunkt der Tätigkeit kann nicht nur ein einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Personen…
…Arbeitsplatz von Herrn Vorstandsmitglied befunden sowie auch sonst keine Räumlichkeiten in seinem Einflussbereich. Im Firmenbuch ist bei der Bf. (Firmenbuchnummer) seit 2015 unverändert u.a eingetragen: SITZ in politischer Gemeinde Wien; GESCHÄFTSANSCHRIFT Adresse 1010 Wien. Herr Vorstandsmitglied ist das Dokument mit dem Inhalt des intendierten…
…in welcher der Steuerpflichtige Innendienst verrichtet. Mittelpunkt der Tätigkeit kann aber nicht nur ein (statischer) einzelner Ort (politische Gemeinde) oder ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein, sondern es kann - wie das Finanzamt bereits in der gegenständlichen Berufungsvorentscheidung richtig ausgeführt hat - auch eine Fahrtätigkeit hinsichtlich des…
…Mittelpunkt der Tätigkeit kann nicht nur ein (statischer) einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Auch für Reisen innerhalb Wiens gilt das gesamte Wiener Gemeindegebiet als Einsatzort. Ein Verpflegungsmehraufwand steht nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes etwa bei einem durchgehenden Einsatz…
…wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Als Einsatzort gilt grundsätzlich die politische Gemeinde. Auch dies gilt grundsätzlich sowohl für Inlands- wie auch für Auslandsreisen. Von einem längeren Zeitraum ist in folgenden Fällen auszugehen: Der Arbeitnehmer…
…24.11.2024 vorgenommene Ermittlung des Ertragswertes mit € 176,93 unter Anwendung des verordneten Hektarsatz von € 177,00 für forstwirtschaftlich genutzte Flächen in der politischen Gemeinde ***B*** (siehe die Anlage 13 der Bewertungsrichtlinie Forst) entspricht den gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Verordnung…
…S. 3/12) in Wien verrichtet und einmal wöchentlich zwischen seinem Familienwohnsitz in Trenčin und Wien im Streitjahr gependelt zu haben. Nach Ansicht des BMF gelte als Einsatzort die politische Gemeinde. Das gesamte Wiener Gemeindegebiet gelte auch für Reisen innerhalb Wiens als Einsatzort (vgl. Rz…
…Werksgeländes des Arbeitgebers, - Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, - oder eine vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, soweit der Arbeitgeber aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988 zur Zahlung verpflichtet…
…sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Als Einsatzort gilt grundsätzlich die politische Gemeinde. Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf zwei oder mehrere Tätigkeitsmittelpunkte, so ist der Aufenthalt an ihnen keine Reise (VwGH 4.3.1986…
…Tätigkeitsmittelpunkte, so sei der Aufenthalt an ihnen keine Reise, sodass eine Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nicht erfolgen könne. Mittelpunkt der Tätigkeit könne nicht nur ein (statischer) einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Würde ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stünden…
…196/1988, oder eine - vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde. Erstreckt sich die Tätigkeit (zB eines Forstarbeiters) auf mehrere Orte kann bei entsprechender Regelmäßigkeit jeder dieser Orte als Dienstort angesehen werden bzw das gesamte Einsatzgebiet, worin diese Orte liegen als Dienstort…
…würde, wenn ein Wechsel in eine andere politische Gemeinde vorgenommen werde (vgl LStR Rz 721). Im Hinblick darauf, dass der Einsatz der Forstarbeiter in den einzelnen Forstgebieten die 183 Tagesfrist nicht überschreiten und häufig ein Wechsel in verschiedene Forstgebiete (verschiedene politische Gemeinden) erfolgen würde, sei…