…Die Stellung des Bf. als persönlich haftender Gesellschafter, welche gemäß dem vorliegenden Firmenbuchauszug im Zeitraum Datum2 bis Datum3 bestand, wurde nicht bestritten und steht daher zweifeslfrei fest. Unbestritten ist auch, dass die Abgabenbescheide der OG zugestellt wurden. Besteht der rechtliche Status eines Gesellschafters, so vermag …
…mit dem Sitz in Salzburg, Geschäftsanschrift Adr.1 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin sind Frau Y und Frau Z . Letztere fungiert als reine Arbeitsgesellschafterin und hält keine Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft. Wirtschaftlich betrachtet kommt das Vermögen der W-OG sohin Y zu. Entsprechend der nachstehenden Bestimmungen…
…Kommanditistinnen je EUR 1.000,00 Haftungseinlage 5% des Jahresergebnisses zugewiesen. Zweitens wird das danach verbleibende Ergebnis der persönlich haftenden Gesellschafterin zugewiesen. Drittens kann die persönlich haftende Gesellschafterin einseitig eine zugunsten der Kommanditistin abweichende Zuweisung des Ergebnisses beschließen. Diese Zuweisung bindet nur für das Jahr…
…Geschäftsführer, so auch Herr h ausschließlich im Namen und für Rechnung der Arbeitgebergesellschaft ausgeführt. Gegenüber dritten Personen ist die Gesellschaft verantwortlich, so zB für Leistungsmängel, Gewährleistung und Schadensfälle. Zur Vertretung und Geschäftsführung ist allein die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet, nämlich die b. Die…
…den gewöhnlichen Geschäftsverkehr hinausgehen, ist die Zustimmung auch des anderen Gesellschafters erforderlich." Im Gesellschaftsvertrag der g vom 11. November 2000, abgeschlossen zwischen der d, h, sowie i wird unter Punkt 3.1. festgelegt, dass "Die Firma d persönlich haftende Gesellschafterin ist. Sie ist lediglich Arbeitsgesellschafterin…
…des Vergleichs). Unter Pkt. 5 wurde festgehalten, dass die Ehegatten jeweils persönlich haftende Gesellschafter der im Firmenbuch eingetragenen L OHG waren und Rochus L seinen Anteil an dieser OHG mit Abtretungsvertrag vom 22. November 2005 an die Bf abgetreten hat. Unter Pkt. 6 wurde vereinbart…
…III des Gesellschaftsvertrags). Teilhaber der KG sind seit ihrer Gründung die persönlich haftende Gesellschafterin G sowie die Kommanditistin F (Tochter der Komplementärin). Die Komplementärin leistet eine Einlage von 175.000 €, die Kommanditistin eine solche von 75.000 €; die Gesellschafter sind am Ergebnis und…
…deren einziger Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, dürfen Rechtsanwälte der Gesellschaft nur als persönlich haftende Gesellschafter oder bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder eine dieser gleichartige Kapitalgesellschaft im Sinn des § 1a Abs. 1 zweiter Satz als zur Vertretung und Geschäftsführung befugte Gesellschafter angehören (…
…eingetragen gewesen wäre, ist festzuhalten, dass mit Antrag auf Änderung, eingelangt beim Firmenbuch am 8. März 2011, der Eintrag "nicht vertretungsbefugt" gelöscht wurde. Ein persönlich haftender Gesellschafter haftet auch dann, wenn ihm de facto kein Einfluss auf die Betriebsführung zukommt (vgl. Ritz, BAO5, § 12 Tz…
…Haftung hat sich aus dem Umstand ergeben, dass die bP zum Zeitpunkt der Unterfertigung des Vertragsbeitritts am 17.11.2011 persönlich haftende Gesellschafterin der ***D*** OG gewesen ist. Weder die Änderung der gesellschaftsrechtlichen Position der bP (Kommanditistin ab 30.3.2012), noch die Löschung der *…
…gegeben.“ 1. Verfahrensablauf Am 26.9.2005 wurde zwischen ****A**** und ****B**** als Einbringende und der Bf. als übernehmende Gesellschaft ein Einbringungsvertrag abgeschlossen. Die Einbringenden sind persönlich haftende Gesellschafter der ****OEG**** . Durch die Einbringung der gesamten OEG-Anteile wurde die Bf. alleinige Eigentümerin und wächst…
…Die Geschäftsanschrift ist (wie jene der A-GmbH) Adresse_1. Die A-GmbH vertritt als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) seit der Gründung selbstständig. Die von den Kommanditisten zu leistenden Einlagen wurden mit 7.500,00 € festgelegt: Hiervon haben die Kommanditisten Vorname_1 Vorname_1a…
…und wurden sie im Hinblick auf die strittige Einhebungsverjährung darauf hingewiesen, dass laut einer Entscheidung des UFS Linz und einer Literaturmeinung die Bestimmung des § 238 BAO in Bezug auf persönlich haftende Gesellschafter i.S.d. § 12 BAO durch die einschlägigen Bestimmungen des UGB verdrängt wird…
…Richterin Mag. Maria Daniel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** (persönlich haftende Gesellschafterin: Frau ***1***, Kommanditist: Herr ***2***) betreffend Beschwerde (damalige Berufung) vom 28.10.2013 gegen die an die ***Bf1*** gerichtete Erledigung des Finanzamtes Wien 4/5/10 (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 25. September…
…Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit haften persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes." Durch die Bestimmung des § 12 BAO werden somit die zivilrechtlichen Haftungen der Gesellschafter einer Personengesellschaft (hier: ***1…
…mit Gesellschaftsvertrag vom 15.3.1993 gegründeten A.GmbH & Co.KG beteiligt, die Hotels in B. und in C. betrieb. Am 6.2.1997 wurde im Firmenbuch die Abtretung des Kommanditanteiles des Beschwerdeführers an seine beiden Söhne E. und F. eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin der…
… 12 BAO. Demnach haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichen Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die Bf ist entsprechend dem…
…1. Mit Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2005 wurde von den Ehegatten E und B F die Firma "BF KEG" gegründet (später laut UGB umfirmiert in "BF KG"). Als Sitz wurde Ort (Geschäftsanschrift: Adr) ausgewiesen, als Geschäftszweig der Kosmetikhandel. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) war B F…
…die Errichtung der Gesellschaft vom 12.2.2007 wurde die Firma X GmbH ( FN2 ) gegründet, die mit Generalversammlungsbeschluss vom 26.7.2010 gemäß § 5 UmwG unter gleichzeitiger Errichtung der X GmbH & Co KG ( FN1 ) in diese Personengesellschaft umgewandelt wurde. Persönlich haftende Gesellschafterin dieser KG war…
…Scheinfirma war, hatte doch B selbst C in Großbritannien gegründet, B (der gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Bf und Gatte der Kommanditistin der Bw ist) wusste in der Folge auch, dass die englische Firma nur als "Hülle" durch eine Zustellanschrift existiert;…