…ist. § 213 Abs 1 BAO sieht vor, dass bei wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen die Gebarung in laufender Rechnung zusammengefasst für jeden Abgabenpflichtigen zu verbuchen ist. Unter wiederkehrend zu erhebenden Abgaben werden "periodisch festzusetzende Abgaben", wie z.B…
…ist. § 213 Abs 1 BAO sieht vor, dass bei wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen die Gebarung in laufender Rechnung zusammengefasst für jeden Abgabenpflichtigen zu verbuchen ist. Unter wiederkehrend zu erhebenden Abgaben werden "periodisch festzusetzende Abgaben", wie z.B…
…ist. § 213 Abs 1 BAO sieht vor, dass bei wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen die Gebarung in laufender Rechnung zusammengefasst für jeden Abgabenpflichtigen zu verbuchen ist. Unter wiederkehrend zu erhebenden Abgaben werden "periodisch festzusetzende Abgaben", wie z.B…
…213 BAO zusammengefasst verbuchte Abgaben eingeschränkt werde. Unter wiederkehrend zu erhebenden Abgaben (§ 213 Abs 1 BAO) würden „periodisch festzusetzende Abgaben", wie zB die veranlagte Einkommensteuer, die veranlagte Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer und Selbstbemessungsabgaben wie zB die Umsatzsteuervorauszahlung oder die Lohnsteuer verstanden werden. Gemeinsam sei diesen Abgaben…
…Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen…
…Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige- Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Abgabenverkürzung bewirkt. Nach § 33 (3) a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung bewirkt mit Bekanntgabe des Bescheides, mit dem bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder wenn diese infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Zuge einer abgabenbehördlichen Kontrolle der Umsatzsteuervoranmeldungen ab Jänner 2022 wurde festgestellt, dass von der Bf. keinerlei Umsätze erklärt worden sind, aber regelmäßig Vorsteuerbeträge geltend gemacht worden…
…2017, in welcher die ausländischen Kapitaleinkünfte seitens der Bank-FL in Liechtenstein verschwiegen wurden, für das Jahr 2017 eine Verkürzung an bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben, nämlich Einkommensteuer, in Höhe von insgesamt € 33.356,00 bewirkt und hiemit das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1…
…oder Nachweise zu führen und auch selbst periodisch zu ermitteln, ob steuerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen ist. Wenn gem. § 119 BAO die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig offenzulegen sind und nach § 138 BAO zudem der Inhalt der Ausführungen des Abgabepflichtigen zu erläutern…
…der Billigkeit einer solchen Vorgangsweise nicht entgegensteht. Vorliegen einer Abgabenhinterziehung: Das Recht, eine Abgabe festzusetzen, unterliegt nach § 207 Abs 1 BAO nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt gem. § 207 Abs 2 BAO im Allgemeinen fünf Jahre. Soweit eine Abgabe hinterzogen ist…
…K*****, betreffend der Wasser-/ Abwassergebühren wurde per 13.3.2015 ein Abgabenbescheid seitens der Magistratsabteilung 31 für die Jahresablesung von 7.1.2014-9.1.2015 erlassen. Somit entfällt für die Fälligkeit 15.4.2015 ein Teilbetrag von EUR 400,92 (siehe Lastschrift März 2015…
…Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. An der Vorläufigkeit der Bescheide tritt keine Änderung ein. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Spruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…betreibt ein Unternehmen, das Trocken- und Innenausbauarbeiten ausführt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Umsatzsteuer und Einkommensteuer für den Zeitraum 4/2008 bis 3/2009 wurden nachfolgende Feststellungen getroffen: Umsatzsteuer 2008 Nicht abzugsfähige Vorsteuerbeträge Dem Prüfbericht vom 21.7.2009 ist zu entnehmen, dass Vorsteuern…
…periodisch erzielten Zuwachs an persönlicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, ausgedrückt im Wesentlichen durch das am Markt erzielte (Rein)Einkommen, erfassen (soll). Dieses Konzept gebietet es grundsätzlich, die zur Erzielung des Einkommens aufgewendeten Aufwendungen von der Bemessungsgrundlage abzuziehen." Für den VfGH sei das objektive Nettoprinzip ein dem Abgabenrecht…
…periodisch erzielten Zuwachs an persönlicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, ausgedrückt im Wesentlichen durch das am Markt erzielte (Rein)Einkommen, erfassen [soll]. Dieses Konzept gebietet es grundsätzlich, die zur Erzielung des Einkommens aufgewendeten Aufwendungen von der Bemessungsgrundlage abzuziehen." Für den VfGH ist das objektive Nettoprinzip ein dem Abgabenrecht…
…periodisch erzielten Zuwachs an persönlicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, ausgedrückt im Wesentlichen durch das am Markt erzielte (Rein)Einkommen, erfassen [soll]. Dieses Konzept gebietet es grundsätzlich, die zur Erzielung des Einkommens aufgewendeten Aufwendungen von der Bemessungsgrundlage abzuziehen." Für den VfGH sei das objektive Nettoprinzip ein dem Abgabenrecht…
…periodisch erzielten Zuwachs an persönlicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, ausgedrückt im Wesentlichen durch das am Markt erzielte (Rein)Einkommen, erfassen [soll]. Dieses Konzept gebietet es grundsätzlich, die zur Erzielung des Einkommens aufgewendeten Aufwendungen von der Bemessungsgrundlage abzuziehen." Für den VfGH sei das objektive Nettoprinzip ein dem Abgabenrecht…
…periodisch erzielten Zuwachs an persönlicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, ausgedrückt im Wesentlichen durch das am Markt erzielte (Rein)Einkommen, erfassen [soll]. Dieses Konzept gebietet es grundsätzlich, die zur Erzielung des Einkommens aufgewendeten Aufwendungen von der Bemessungsgrundlage abzuziehen". Für den VfGH ist das objektive Nettoprinzip ein dem Abgabenrecht…
…2022, für den Zeitraum 01.07.2023 bis 31.12.2023 bescheidmäßig mit 0,00 € festzusetzen (der für diesen Zeitraum selbst bemessene EKB-S in Höhe von EUR 1,607.053,62 war am 12.04.2024 zeitgerecht auf das Abgabenkonto der Bf. entrichtet…
…2022, für den Zeitraum 01.07.2023 bis 31.12.2023 bescheidmäßig mit 0,00 Euro festzusetzen. Der für diesen Zeitraum selbst bemessene EKB-S in Höhe von 4.626.177,84 Euro war am 15.04.2024 zeitgerecht auf das Abgabenkonto der Bf. entrichtet…