…Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Diese Begünstigung steht nur dem Erfinder selbst zu. Absatz 2: Der patentrechtliche Schutz muß für jenen Zeitraum gegeben…
…aus Abs. 2 S 1. In diesem Satz wird zwar ohne ausdrücklichen Bezug zu den Einkünften klargestellt, dass patentrechtlicher Schutz für jenen Zeitraum gegeben sein muss, für den Lizenzzahlungen erfolgen oder in dem die Erfindung veräußert wird. Jedoch ergibt sich aus dem Zusammenhang, dass es…
…38 EStG 1988 als Tarifbegünstigung nicht auf eine bestimmte Einkunftsart beschränkt sei. Die besondere Besteuerung für die Verwertung von Patentrechten gelte als „sachliche Begünstigung, welche zur Förderung von Forschung und Entwicklung und damit zusammenhängenden patentrechtlich zu schützenden Erfindungen gewährt“ werde. Zusammenfassend führte der Bf. aus…
…nach vorne, sodass auch bei Abschwächung der Konjunktur auf dem Hsektor aufgrund des Technologievorsprunges durchaus mit positiven Geschäftsentwicklungen gerechnet werden kann. Ein patentrechtlicher Schutz einzelner Komponenten wird allseits empfohlen, wurde jedoch bis dato noch nicht umgesetzt. X wird nahezu die gesamte Produktion exportieren, Interessenten sind…
…wurden mehrere Rechtsfragen behandelt. Die Entscheidung basiert auf der umfassenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Bindungswirkung von Strafurteilen, zur Schätzungsbefugnis im Abgabenverfahren sowie zur Anwendung des Hälftesteuersatzes für Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen. Darüber hinaus handelte es sich um Sachverhaltsfragen, die im Rahmen der…
…im Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Die Begünstigung steht nur dem Erfinder selbst zu. 2) Der patentrechtliche Schutz muss für jenen Zeitraum gegeben…
…im Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Diese Begünstigung steht nur dem Erfinder selbst zu. (2) Der patentrechtliche Schutz muss für jenen Zeitraum gegeben…
…aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßige sich gemäß § 38 Abs. 1 EStG 1988 der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Diese Begünstigung stehe nur dem Erfinder selbst zu. Der patentrechtliche Schutz müsse gemäß Abs…
…in der Verausgabung der zur Aufrechterhaltung des Patentschutzes unabdingbar zu leistenden Verwaltungsgebühren. Hierbei wurden die patentrechtlichen Schutz genießenden Verfahren am 11.08.1998 ob Ausscheidens aus dem Produktportfolio des vormaligen Dienstgebers des Bf. an die Erfindergemeinschaft gegen Verzicht auf zukünftige Diensterfindungsvergütung kostenlos zur Verfügung gestellt…
…EStG 1988 genügt jedoch die Anmeldung zum Patent alleine nicht. § 38 Abs. 2 EStG 1988 fordert ausdrücklich, dass der patentrechtliche Schutz für jenen Zeitraum gegeben sein muss, für den die Lizenzzahlungen erfolgen. Nach § 38 Abs. 3 EStG 1988 steht der ermäßigte Steuersatz nur für Veranlagungszeiträume…
…der gesonderten Bescheidbegründung führte das Finanzamt aus, dass die Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen nicht durch "andere Personen" erfolge. Außerdem sei das Patent mit der Nummer ***Nr 1*** laut Auszug aus dem Patentregister mit ***2010*** aufgrund des Verzichts auf das Schutzrecht gelöscht, das Patent Nummer ***Nr…
…im Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Diese Begünstigung steht nur dem Erfinder selbst zu. (2) Der patentrechtliche Schutz muss für jenen Zeitraum gegeben…
…im Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Diese Begünstigung steht nur dem Erfinder selbst zu. (2) Der patentrechtliche Schutz muss für jenen Zeitraum gegeben…
…im Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Diese Begünstigung steht nur dem Erfinder selbst zu. (2) Der patentrechtliche Schutz muss für jenen Zeitraum gegeben…
…im Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Diese Begünstigung steht nur dem Erfinder selbst zu. (2) Der patentrechtliche Schutz muss für jenen Zeitraum gegeben…
… 38 Abs 2 1. Satz EStG 1988, der den patentrechtlichen Schutz im Zeitraum der Veräußerung der Erfindung voraussetzt und damit Veräußerungsvorgänge in den Anwendungsbereich denklogisch einbezieht. Es war daher dem Gesetzgeber bewusst, dass die Begünstigung des Hälftesteuersatzes im § 38 Abs 1 EStG 1988 nicht nur…
…im Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Diese Begünstigung steht nur dem Erfinder selbst zu. (2) Der patentrechtliche Schutz muss für jenen Zeitraum gegeben…
…im Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Diese Begünstigung steht nur dem Erfinder selbst zu. (2) Der patentrechtliche Schutz muss für jenen Zeitraum gegeben…
…im Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Diese Begünstigung steht nur dem Erfinder selbst zu. (2) Der patentrechtliche Schutz muss für jenen Zeitraum gegeben…
…Bezüge iSd § 67 EStG einzuordnen und wurden in den Jahren vor 2016 auch als solche behandelt. Die Bestimmung des § 37 Abs. 1 dritter Teilstrich EStG 1988 ("Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38)") und die Ausführungen in Abs. 7 Ieg. cit. sind so zu…