…Objektes ist und der wie oben beschrieben der Fruchtgenuss am Hälfteanteil ihres Gatten eingeräumt wurde, originäre Einkünfte aus der Vermietung? Auf die im bisherigen Verfahren bereits umfangreich getroffenen Ausführungen zur Zurechnung von Einkunftsquellen sowie zu den Anforderungen, die an Verträge zwischen nahen Angehörigen gestellt werden…
… VwGH 4. 3. 1986, 85/14/0153). Die Intabulierung ist dabei keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer dem Fruchtnießer originäre Einkünfte verschaffenden Fruchtgenusseinräumung (vgl. Wiesner in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 2 Anm 47). Nach der Aktenlage (siehe RV/7102095/2022, "Servitutsvertrag vom 22…
…eine wirksame Einkünftezurechnung beim Fruchtgenuss folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Übertragung der Einkunftsquelle Gem. § 509 ABGB ist der Fruchtgenuss das dingliche Recht, eine fremde Sache mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkungen zu benützen. Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im…
…Inhabers der Einkunftsquelle, auch wenn er die Einkünfte im Voraus einem anderen abtritt. Die Verfügung des Steuerpflichtigen über die ihm zuzurechnenden Einkünfte ist lediglich eine Einkommensverwendung (VwGH 4.3.1986, 85/14/0133). Einkünfte aus einem Fruchtgenussrecht iSd ABGB können also originäre Einkünfte des Berechtigten…
…Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können, indem sie am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestaltet (VwGH 20.10.2021, Ra 2021/15/0008). Unbestritten kann ein Fruchtnießer daher auch originäre Einkünfte nach § 2 EStG beziehen, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung einer Einkunftsquelle…
…die Einkünfte *UK* und nicht ihrer Tochter zugerechnet wurden. 3. Dazu ist zu sagen: Nach österreichischer Lehre und Rechtsprechung kann ein Fruchtnießer originäre Einkünfte im Sinne des § 2 EStG 1988 beziehen, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses eine Übertragung der Einkunftsquelle darstellt. Wird eine Einkunftsquelle nicht…
… VwGH 4. 3. 1986, 85/14/0153). Die Intabulierung ist dabei keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer dem Fruchtnießer originäre Einkünfte verschaffenden Fruchtgenusseinräumung (vgl. Wiesner in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 2 Anm 47). Nach der Aktenlage (siehe RV/7102095/2022, "Servitutsvertrag vom 22…
…2010, 2008/13/0012). Einkünfte aus einem Fruchtgenussrecht im Sinne des ABGB sind grundsätzlich originäre Einkünfte des Berechtigten (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 2 Tz 51; Hofstätter/Reichel, Tz 76 zu § 2 EStG 1988). Der Fruchtgenussberechtigte muss dazu jedoch auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können…
…steht ihm der volle Ertrag einschließlich Zubehör und Zuwachs zu. Die Auslagen hat er bis zur Höhe der Erträge zu übernehmen. Der Fruchtnießer bezieht originäre Einkünfte nach § 2 EStG, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung der Einkunftsquelle angesehen werden kann (Jakom/Laudacher EStG, 2019, …
…der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs 3 EStG die Übertragung der Einkunftsquelle auf diesen. Wird eine Einkunftsquelle nämlich nicht übertragen, dann bleiben die aus dieser Quelle fließenden Einkünfte grundsätzlich solche des Inhabers der Einkunftsquelle, auch wenn er die Einkünfte…
…eine fremde Sache mit Schonung der Substanz ohne alle Einschränkungen zu benützen. Einkünfte aus einem Fruchtgenussrecht iSd ABGB sind grundsätzlich originäre Einkünfte des Berechtigten. Der Fruchtgenussberechtigte muss dazu auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können, indem er am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen…
…ausgeführt: "Einkünfte aus einem Fruchtgenussrecht sind zwar grundsätzlich dem Fruchtgenussbesteller zuzurechnen. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist es aber unbestritten, dass ein Fruchtnießer - auch bei einem Zuwendungsfruchtgenuss - (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 EStG bezieht, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung einer Einkunftsquelle angesehen…
…originäre Einkünfte aus - an sich inaktiven - Einkünften aus Rechtsverhältnissen. Die Qualifizierung eines Nutzungsrechtes an fremden Vermögen muss demgegenüber nachrangig sein und bleiben. Nicht die Unterscheidung zwischen dinglichem Fruchtgenuss und obligatorischen Nutzungsrechten, vorbehaltenen oder übertragenen Berechtigungen, Brutto oder Nettonießbräuchen, entgeltlichen oder unentgeltlichen Rechtseinräumungen, bestimmt die Einkunftsquelle…
…die Einkünfte unter anderem aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens festgestellt (§ 188 Abs 1 lit d BAO). Gegenstand der Feststellung ist auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber (Abs 3 leg cit). Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtgenussberechtigten als originäre Einkünfte…
…auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber ist. Rechtliche Würdigung Einleitend ist festzuhalten, dass das wirtschaftliche Eigentum regelmäßig beim Fruchtgenussbesteller verbleibt. Wird jedoch die Einkunftsquelle übertragen, so liegen originäre Einkünfte (hier: aus Vermietung und Verpachtung) beim Fruchtgenussberechtigten vor (vgl. Jakom/Ehgartner EStG, 2024…
…originäre Einkünfte im Sinne des § 2 EStG 1988 beziehen, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses eine Übertragung der Einkunftsquelle darstellt (VwGH 8.9.2022, Ra 2021/15/0054). Wird eine Einkunftsquelle nicht übertragen, bleiben die aus dieser Quelle fließenden Einkünfte grundsätzlich solche des Inhabers der Einkunftsquelle…
…tatsächlichen Zahlungsfluss hinsichtlich der Substanzwertabgeltung sind nicht aktenkundig. 2. Rechtliche Beurteilung Außer Streit steht im Beschwerdefall sowohl, dass die Einkünfte aus der Vermietung der in Rede stehenden Wohnung originäre Einkünfte der fruchtgenussberechtigten Mutter sind (vgl. dazu etwa VwGH 8.9.2022, Ra 2021/15/0054…
…Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fließen (Bestandsobjekt), bedeutet dies unter anderem, dass der Fruchtnießer auch die ihm gemäß § 512 und 513 ABGB obliegenden Lasten trägt (vgl. zum EStG 1972: VwGH 25.01.2006, 2002/13/0042). Einkünfte aus einem Fruchtgenussrecht iSd ABGB sind grundsätzlich originäre…
…steht ihm der volle Ertrag einschließlich Zubehör und Zuwachs zu. Die Auslagen hat er bis zur Höhe der Erträge zu übernehmen. Der Fruchtnießer bezieht originäre Einkünfte nach § 2 EStG, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung der Einkunftsquelle angesehen werden kann (Jakom/Laudacher EStG, 2019, …
…für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG die Übertragung der Einkunftsquelle ist (vgl. VwGH 20.03.2014, 2011/15/0174; VwGH 28.11.2007, 2003/14/0065). Unmaßgeblich ist, ob die Einkunftsquelle in Erfüllung einer…