…betreffend Delegierung seiner Steuerangelegenheiten zu Recht erkannt: Der Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass der Antrag auf Erlassung eines Delegierungsbescheides gemäß § 3 Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 als unzulässig zurückgewiesen wird. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe …
…Vorbringen Ihres Vertreters in der mündlichen Verhandlung der Besuch des Exekutors, der Verbindlichkeiten der Stiftung eintreiben wollte. Da - neben der Vertretung der Privatstiftung - Kernkompetenz jedes Stiftungsvorstandes die ordentliche Verwaltung des Stiftungsvermögens ist und die Bf. in ihrer Funktion als Vorstand der M.Privatstiftung für die…
…es einer Übertragung von Vermögen, die unmittelbar durch die Ausgliederung und Übertragung von - hoheitlichen wie nicht hoheitlichen - Aufgaben veranlasst wurde. Die Übertragung der Verwaltung, Erhaltung und Instandhaltung einer Liegenschaften stellt keine über die bloße ordentliche Verwaltung der Liegenschaft hinausgehende Aufgabe dar, wie diese ohnehin jedem…
…a) In Rücksicht des Hauptstammes; § 833. Der Besitz und die Verwaltung der gemeinschaftlichen Sache kommt allen Theilhabern insgesammt zu. In Angelegenheiten, welche nur die ordentliche Verwaltung und Benützung des Hauptstammes betreffen, entscheidet die Mehrheit der Stimmen, welche nicht nach den Personen, sondern nach dem Verhältniß…
…Lotteriegesellschaften geltend zu machen und die Auszahlung dieser Gewinne an ZZ zu verlangen. VI. Haftung ZZ haftet für die ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes und die ordentliche Verwaltung der Spieleinsätze sowie allfällige Gewinne. ZZ haftet für schuldhaft verursachte Schäden im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. …
…Lotteriegesellschaften geltend zu machen und die Auszahlung dieser Gewinne an XY zu verlangen. VI. Haftung XY haftet für die ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes und die ordentliche Verwaltung der Spieleinsätze sowie allfällige Gewinne. XY haftet für schuldhaft verursachte Schäden im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. …
…ordentliche Verwaltung umfasst gewöhnliche Geschäftsführungshandlungen. Zur ordentlichen Verwaltung gehören alle Maßnahmen, die der Erhaltung und Verwaltung des gemeinsamen Guts dienen, erforderlich und zweckmäßig sind, den Interessen aller Gesellschafter dienen und keine besonderen Kosten verursachen. Außergewöhnliche Geschäfte sind alle Geschäftsführungshandlungen, die nicht von der ordentlichen Verwaltung…
…durch die Ausgliederung und Übertragung von - hoheitlichen wie nicht hoheitlichen - Aufgaben veranlasst wurde. Die Übertragung der Verwaltung, Erhaltung und Instandhaltung der Liegenschaften weist nicht auf eine über die bloße ordentliche Verwaltung der Liegenschaft hinausgehende Aufgabe hin, wie sie ohnehin jedem Eigentümer der Liegenschaft obliegt (vgl…
…erfüllen (vgl VwGH 17.10.2012, 2012/16/0006). Die Übertragung der Verwaltung, Erhaltung und Instandhaltung der Liegenschaften weist nicht auf eine über die bloße ordentliche Verwaltung der Liegenschaft hinausgehende Aufgabe hin, wie sie ohnehin jedem Eigentümer der Liegenschaft obliegt (vgl. VwGH 28.3.2014…
…Übertragung der Verwaltung, Erhaltung und Instandhaltung der Liegenschaften weist nicht auf eine über die bloße ordentliche Verwaltung der Liegenschaft hinausgehende Aufgabe hin, wie sie ohnehin jedem Eigentümer der Liegenschaft obliegt (vgl. VwGH 28.3.2014, 2013/16/0226). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat…
…ist hiergerichtlich auch bekannt, dass die Uhrzeit von sehr genauen Zeitservern bezogen wird, sodass mit dem mobilen Gerät des jeweiligen Kontrollorganes der Beanstandung ein exakter Zeitpunkt zugeordnet werden kann. Hier - im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren gemäß §§ 40 bis 46 VStG - wird nicht gefordert, dass die Angaben zur…
…Erkenntnis des Verwaltungsgerichts die ordentliche Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes uneinheitlich…
…zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist die Höhe der zu versteuernden ausländischen Einkünfte der Beschwerdeführerin (Bf.). Die…
…vom 29. September 2016 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist, zu Recht erkannt: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…wird gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG iVm § 25a Abs. 1 VwGG eine ordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen, da die Revision von der Lösung einer Rechtsfrage im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen der Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30…
…87 | 124,96 | 1-12/2009 | 29.677,63 | 1.335,49 | 121,68 | 1-12/2010 | 9.919,22 | 446,36 | 39,68 II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Spruches. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht…
…21. Februar 2012 wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Spruches. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Gegen dieses Erkenntnis ist daher gem. § 25a VwGG1985 in Verbindung mit Art. 133 Abs. 4 B-VG eine ordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 6. Juni 2016
…I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Spruches. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…