…Schulorganisationsgesetz dazu verpflichtet, ab einer gewissen Anzahl an Anmeldungen eine Nachmittagsbetreuung einzurichten, somit handle es sich aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung um einen Hoheitsbetrieb. Wenn beispielsweise eine Gebietskörperschaft freiwillig, ohne gesetzlichen Zwang, oder ein privater Verein eine Nachmittagsbetreuung für die VolksschülerInnen anbieten würde, läge demgegenüber zweifelsfrei…
…ist, dass der Vertrag freiwillig abgeschlossen wird. Zur Steuerpflicht führt jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird (VwGH 19.4.1995, 93/16/0044; VwGH 25.3.1993, 92…
…ist, dass der Vertrag freiwillig abgeschlossen wird. Zur Steuerpflicht führt jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird (VwGH 19.4.1995, 93/16/0044; VwGH 25.3.1993, 92…
…erhöhen. Dass es sich hier um eine Leistung eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft handelt, ist abgesehen von dem ins Leere gehenden Verjährungseinwand wohl unbestritten. Da der Forderungsverzicht ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erfolgte, handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Leistungen sind dann freiwillig…
…Steuerpflicht ist, dass der Vertrag freiwillig abgeschlossen wird. Zur Steuerpflicht führt jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird (vgl. VwGH 28.9.1998, 95/16/0302). Freiwilligen Leistungen iSd §…
…Steuerpflicht ist, dass der Vertrag freiwillig abgeschlossen wird. Zur Steuerpflicht führt jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird (vgl. VwGH 28.9.1998, 95/16/0302). Freiwilligen Leistungen iSd §…
…dass der Vertrag freiwillig abgeschlossen wird. Zur Steuerpflicht führt jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird (vgl. VwGH 28.9.1998, 95/16/0302). Neben der Freiwilligkeit der Leistung…
…H. GmbH, sondern aufgrund des tatsächlichen Zuflusses an die Rechtsvorgängerin. Dass es sich bei den gegenständlichen Zuschüssen um freiwillige Leistungen ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang handelt, ist unbestritten. Da diese geeignet sind den Wert der Gesellschaftsrechte an der Rechtsvorgängerin zu erhöhen und von der A…
…Steuerpflicht ist, dass der Vertrag freiwillig abgeschlossen wird. Zur Steuerpflicht führt jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird (vgl. VwGH 28.9.1998, 95/16/0302). Freiwilligen Leistungen iSd §…
…Steuerpflicht ist, dass der Vertrag freiwillig abgeschlossen wird. Zur Steuerpflicht führt jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird (vgl. VwGH 28.9.1998, 95/16/0302). Freiwilligen Leistungen iSd §…
…Gesellschaft zugute kommen, damit diese besser wirtschaften kann. Als freiwillige Leistung wird jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter an die Gesellschaft bezeichnet, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird. (VwGH 13.10.1966, 457/66; 16…
…die Steuerpflicht ist, dass der Vertrag freiwillig abgeschlossen wird. Zur Steuerpflicht führt jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter , die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird (vgl. z.B. VwGH vom 16.12.1993, 92/16…
…dass der Vertrag freiwillig abgeschlossen wird. Zur Steuerpflicht führt jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird (vgl. VwGH 28.9.1998, 95/16/0302). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…Charakter eines Gesellschaftsvertrages zukommt. Zur Steuerpflicht führt nach ständiger Rechtsprechung jede Zuwendung eines Vermögensteils durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass der streitverfangene Umbuchung, der ein Forderungsverzicht…
…2008 zwischen dem einbringenden Gesellschafter und der Bf. ohne gesellschaftsvertraglichem oder gesetzlichen Zwang geschlossene Einbringungsvertrag zu Grunde. Da weiters ein werthaltiger Teilbetrieb ohne Gewährung von neuen Anteilen an der Bf. und auch ohne sonstige Gegenleistung eingebracht worden ist, liegt eine freiwilligen Leistung des Gesellschafters an…
…ist, dass der Vertrag freiwillig abgeschlossen wird. Zur Steuerpflicht führt jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird (vgl. zB VwGH vom 16.12.1993, 92/16/0065). Überlassung bedeutet…
…dass der Vertrag freiwillig abgeschlossen werde. Zur Steuerpflicht würde jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter führen, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht werde und die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet werde (unter Hinweis auf VwGH vom 28. September 1998, 95/16/0302). Neben…
…dass der Vertrag freiwillig abgeschlossen wird. Zur Steuerpflicht führt jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird (vgl. VwGH 28.9.1998, 95/16/0302). Neben der Freiwilligkeit der Leistung…
…sondern auf einem anderen Rechtsgrund beruhen. Zur Steuerpflicht führt jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird (vgl. VwGh 28.9.1998, 95/16/0302). Im gegenständlichen Fall liegt keine…
…dass der Vertrag freiwillig abgeschlossen wird. Zur Steuerpflicht führt jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird (vgl. VwGH 25.3.1993, 92/16/0146). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…