…Jänner 2021 eingelangt ist, ist der Antrag jedenfalls als verspätet anzusehen. Es liegt daher im gegenständlichen Fall eine objektive Fristversäumnis seitens der BF vor; auf ein allfälliges Verschulden (Versehen) kommt es dabei - im Gegensatz zur Auffassung der Bw. - nicht an (abgesehen davon ist die Bw…
…anzusehen ist, was von der Beschwerdeführerin auch nicht weiter bestritten wird, liegt im gegenständlichen Fall eine objektive Fristversäumnis seitens der Beschwerdeführerin vor. Daran vermag auch das Vorbringen der Beschwerdeführerin dahingehend, dass nicht sämtliche Lohnzetteldaten im elektronischen Steuerakt aufgeschienen seien und das daraus resultierende Begehren, ausnahmsweise…
…3 BAO folgt aber, das die KESt betreffend das Jahr 2005 wegen eingetretenen Ablauf der Fünfjahresfrist nicht mehr zurückerstattet werden kann. Es liegt eine objektive Fristversäumnis vor, wobei es auf ein allfälliges Verschulden nicht ankommt. Die in der Berufung angesprochene Außenprüfung bei der L-GmbH…
…Da die Abgabe des Arbeitnehmerveranlagungsantrages für 2007 am Mittwoch, den 2. Jänner 2013 als verspätet anzusehen ist, liegt im gegenständlichen Fall objektive Fristversäumnis seitens der Bf. vor. Dem Vorbringen in der Berufung (Beschwerde), dass ein am 31. Dezember 2012 zur Post gegebener und frühestens am…
…benutzt und irrtümlich die Referenznummer dieses Antrages verwendet habe, kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden kann, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt (vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…
…Bundeszentralamt nicht weitergeleitet wurde, ist ein Umstand, der im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden kann, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt (vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer, ÖStZ 1995…
…Verschulden an der Versäumnis hin. Dies kann im Vorsteuererstattungsverfahren jedoch keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche - allein für sich - den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold / Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…
…Vorsteuerrückerstattung ersucht, kann im Vorsteuererstattungsverfahren nicht als ausreichender Antrag gedeutet werden, da einerseits § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt und andererseits hatten die bf. E-Mails das Finanzamt nie erreicht. Weiters ist eine Antragstellung per E-Mail nicht ausreichend, da…
…als auch beim Bundesminister für Finanzen nicht bestätigt werden. Dies kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruchs auf Erstattung der Vorsteuern bedingt (vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…
…von einer Verlängerung der Frist ausgegangen ist, kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt. Die Versäumnis allein bedingt den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern (vgl. schon Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…
…des Antrages verhindert habe, kann im vorliegenden Fall keinesfalls gesprochen werden. § 3 VO BGBl 1995/279 idF BGBl II 2014/158 stellt ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis ab, welche - allein für sich - den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold /…
…Verschulden an der Versäumnis hin. Dies kann im Vorsteuererstattungsverfahren jedoch keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche - allein für sich - den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…
…1 BAO kommt es allein auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Kapitalertragsteuer an. Die Abgabenbehörden sind bei Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale zur Vorschreibung des Säumniszuschlages unter Ausschluss jedweden Ermessens verpflichtet, wobei die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages bereits mit Ablauf des für die Entrichtung der…
…sich aus verpflichtet wäre, jede Einfuhr zu überprüfen, um etwaige Fristversäumnisse hinsichtlich Art 236 ZK des Beteiligten zu vermeiden (Alexander in Witte, Kommentar 6 Art 236 ZK Rz 41). Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
… 21 UStG 1994 sich ergebene objektive Verspätung ist unbestritten. Der Beschwerdeführer brachte vor, die Einreichung sei innerhalb einer von der Abgabenbehörde selbst - durch ein Schreiben mit Fristsetzung - festgelegten (Nach-)Frist erfolgt, sodass es an einer tatbestandsmäßigen Fristversäumnis fehle. In zwei Anschreiben an den Abgabepflichtigen (nunmehr…
…Art. 130 B-VG) in Verbindung mit der Verpflichtung zur vollständigen Aktenvorlage (§ 265 Abs. 3 BAO) ist die Abgabenbehörde gehalten, dem Bundesfinanzgericht eine objektive, vollständige und sachlich richtige Darstellung des entscheidungsrelevanten Sachverhalts zu übermitteln. Dies gilt insbesondere auch für den Vorlagebericht. Es wird daher ersucht…
…Mit Bescheid vom 11.05.2017 wies das FA den Antrag des BF ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Vorschreibung des Säumniszuschlages eine objektive Folge der Nichtentrichtung der Einkommensteuernachforderung 2012 sei. Die Tatsache dass diese Nachforderung auf einem Sanierungsgewinn infolge Insolvenz beruhe…
…einzige Fristversäumnis verursachte. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so ist gemäß § 217 Abs. 1 und 2 BAO ein erster Säumniszuschlag in Höhe von 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages zu entrichten. Der Säumniszuschlag ist somit eine objektive Säumnisfolge…
…2018, Ro 2016/15/0005). 3. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages knüpft zunächst an objektive Voraussetzungen: der Abgabepflichtige hat die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht eingehalten und diese Fristversäumnis war unentschuldbar. Ob der Abgabenpflichtige eine Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung versäumt hat oder nicht, richtet…
…Gründe für die Ausübung des Ermessens dem Grunde und der Höhe nach seien in der Beschwerdevorentscheidung und im Bescheid nicht dargestellt worden. In der Beschwerdevorentscheidung werde nur die objektive Tatsache der Verspätung angeführt. Sowohl Bescheid als auch Beschwerdevorentscheidung blieben daher eine Begründung der Ermessensausübung schuldig…