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BFG RV/4100327/2021Zurückweisung eines Antrages auf Durchführung der ArbeitnehmerInnenveranlagung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2021

…Jänner 2021 eingelangt ist, ist der Antrag jedenfalls als verspätet anzusehen. Es liegt daher im gegenständlichen Fall eine objektive Fristversäumnis seitens der BF vor; auf ein allfälliges Verschulden (Versehen) kommt es dabei - im Gegensatz zur Auffassung der Bw. - nicht an (abgesehen davon ist die Bw…

BFG RV/2100069/2011Verspätete Einbringung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2016

…anzusehen ist, was von der Beschwerdeführerin auch nicht weiter bestritten wird, liegt im gegenständlichen Fall eine objektive Fristversäumnis seitens der Beschwerdeführerin vor. Daran vermag auch das Vorbringen der Beschwerdeführerin dahingehend, dass nicht sämtliche Lohnzetteldaten im elektronischen Steuerakt aufgeschienen seien und das daraus resultierende Begehren, ausnahmsweise…

BFG RV/7102034/2013Rückerstattung von Kapitalertragsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2014

…3 BAO folgt aber, das die KESt betreffend das Jahr 2005 wegen eingetretenen Ablauf der Fünfjahresfrist nicht mehr zurückerstattet werden kann. Es liegt eine objektive Fristversäumnis vor, wobei es auf ein allfälliges Verschulden nicht ankommt. Die in der Berufung angesprochene Außenprüfung bei der L-GmbH…

BFG RV/7102650/2013Verspätete Einbringung einer Antragsveranlagung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2015

…Da die Abgabe des Arbeitnehmerveranlagungsantrages für 2007 am Mittwoch, den 2. Jänner 2013 als verspätet anzusehen ist, liegt im gegenständlichen Fall objektive Fristversäumnis seitens der Bf. vor. Dem Vorbringen in der Berufung (Beschwerde), dass ein am 31. Dezember 2012 zur Post gegebener und frühestens am…

BFG RV/2101266/2018Fristversäumnis für Einreichung kann mit Ermessen nicht geheilt werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2020

…benutzt und irrtümlich die Referenznummer dieses Antrages verwendet habe, kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden kann, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt (vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…

BFG RV/2100001/2013Verspäteter Antrag im elektronischen Verfahren auf Vorsteuererstattung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2014

…Bundeszentralamt nicht weitergeleitet wurde, ist ein Umstand, der im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden kann, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt (vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer, ÖStZ 1995…

BFG RV/2100328/2016Verspäteter Antrag im elektronischen Verfahren auf Vorsteuererstattung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.10.2017

…Verschulden an der Versäumnis hin. Dies kann im Vorsteuererstattungsverfahren jedoch keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche - allein für sich - den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold / Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…

BFG RV/2100237/2023Verspätete Einreichung eines Vorsteuererstattungsantrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.01.2025

…Vorsteuerrückerstattung ersucht, kann im Vorsteuererstattungsverfahren nicht als ausreichender Antrag gedeutet werden, da einerseits § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt und andererseits hatten die bf. E-Mails das Finanzamt nie erreicht. Weiters ist eine Antragstellung per E-Mail nicht ausreichend, da…

BFG RV/2100200/2019Ein unrichtig eingereichter Erstattungsantrag ist nicht als fristenwahrend anzusehen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2020

…als auch beim Bundesminister für Finanzen nicht bestätigt werden. Dies kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruchs auf Erstattung der Vorsteuern bedingt (vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…

BFG RV/2100268/2017Verspäteter Erstattungsantrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.02.2018

…von einer Verlängerung der Frist ausgegangen ist, kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt. Die Versäumnis allein bedingt den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern (vgl. schon Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…

BFG RV/2100024/2016Vorsteuererstattungsantrag ohne in Artikel 15 RL 2009/9/EG geforderte Angaben angeblich rechtzeitig eingebracht.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2016

…des Antrages verhindert habe, kann im vorliegenden Fall keinesfalls gesprochen werden. § 3 VO BGBl 1995/279 idF BGBl II 2014/158 stellt ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis ab, welche - allein für sich - den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold /…

BFG RV/2100826/2015Verspäteter Antrag im elektronischen Verfahren auf Vorsteuererstattung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.08.2016

…Verschulden an der Versäumnis hin. Dies kann im Vorsteuererstattungsverfahren jedoch keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche - allein für sich - den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…

BFG RV/6100132/2016Säumniszuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2020

…1 BAO kommt es allein auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Kapitalertragsteuer an. Die Abgabenbehörden sind bei Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale zur Vorschreibung des Säumniszuschlages unter Ausschluss jedweden Ermessens verpflichtet, wobei die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages bereits mit Ablauf des für die Entrichtung der…

BFG RV/5200141/2012Fristverlängerung nach Art 236 ZK im Anti-Dumping-Recht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2016

…sich aus verpflichtet wäre, jede Einfuhr zu überprüfen, um etwaige Fristversäumnisse hinsichtlich Art 236 ZK des Beteiligten zu vermeiden (Alexander in Witte, Kommentar 6 Art 236 ZK Rz 41). Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…

BFG RV/7102792/2026Verspätungszuschlag; Vorauszahlung; Umsatzsteuer; Ermessen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.07.2026

… 21 UStG 1994 sich ergebene objektive Verspätung ist unbestritten. Der Beschwerdeführer brachte vor, die Einreichung sei innerhalb einer von der Abgabenbehörde selbst - durch ein Schreiben mit Fristsetzung - festgelegten (Nach-)Frist erfolgt, sodass es an einer tatbestandsmäßigen Fristversäumnis fehle. In zwei Anschreiben an den Abgabepflichtigen (nunmehr…

BFG RV/7101070/2026Kein Wiederaufnahmegrund wegen Rechtsirrtum aufgrund künstlicher Intelligenz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.06.2026Teil 2/2

…Art. 130 B-VG) in Verbindung mit der Verpflichtung zur vollständigen Aktenvorlage (§ 265 Abs. 3 BAO) ist die Abgabenbehörde gehalten, dem Bundesfinanzgericht eine objektive, vollständige und sachlich richtige Darstellung des entscheidungsrelevanten Sachverhalts zu übermitteln. Dies gilt insbesondere auch für den Vorlagebericht. Es wird daher ersucht…

BFG RV/6100482/2017Verzicht auf § 212 BAO; kein leichtes Verschulden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.07.2019

…Mit Bescheid vom 11.05.2017 wies das FA den Antrag des BF ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Vorschreibung des Säumniszuschlages eine objektive Folge der Nichtentrichtung der Einkommensteuernachforderung 2012 sei. Die Tatsache dass diese Nachforderung auf einem Sanierungsgewinn infolge Insolvenz beruhe…

BFG RV/3100165/2018Aufhebung des Bescheides über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages mangels Vorliegens groben Verschuldens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2018

…einzige Fristversäumnis verursachte. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so ist gemäß § 217 Abs. 1 und 2 BAO ein erster Säumniszuschlag in Höhe von 2 % des nicht zeitgerecht ent­rich­te­ten Abgabenbetrages zu entrichten. Der Säumniszuschlag ist somit eine objektive Säumnisfolge…

BFG RV/5100404/2019Verspätungszuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.06.2022

…2018, Ro 2016/15/0005). 3. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages knüpft zunächst an objektive Voraussetzungen: der Abgabepflichtige hat die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht eingehalten und diese Fristversäumnis war unentschuldbar. Ob der Abgabenpflichtige eine Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung versäumt hat oder nicht, richtet…

BFG RV/7103473/2021Verschulden und Ermessen bei Verspätungszuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2022

…Gründe für die Ausübung des Ermessens dem Grunde und der Höhe nach seien in der Beschwerdevorentscheidung und im Bescheid nicht dargestellt worden. In der Beschwerdevorentscheidung werde nur die objektive Tatsache der Verspätung angeführt. Sowohl Bescheid als auch Beschwerdevorentscheidung blieben daher eine Begründung der Ermessensausübung schuldig…