…VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292 ). Eine Abgabenhinterziehung erfordert nach § 33 Abs. 1 FinStrG vorsätzliches Handeln und liegt daher nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vor, sondern kann erst dann als erwiesen gelten, wenn - in nachprüfbarer Weise - auch der Vorsatz feststeht. Vorsätzliches Handeln wiederum…
Die Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht und die dadurch eingetretene (objektive) Abgabenverkürzung sind im vorliegenden Fall - wie noch im Rahmen der rechtlichen Beurteilung dargelegt werden wird - unstrittig. Was nun die Feststellung anlangt, wonach im Gegenstand eine vorsätzlich nicht erklärte Abgabe vorliegt, ist für die Beweiswürdigung allgemein…
…Welteinkommen in Österreich aufgrund des inländischen Wohnsitzes und der Ansässigkeit in Österreich im Streitjahr zu erklären. Da er dies unterlassen habe und damit eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt habe, sei eine (objektive) Abgabenverkürzung eingetreten. Es sei daher davon auszugehen, dass Steuerpflichtige mit ausländischen Einkünften wissen würden…
…Abgaben hinterzogen sind, setzt konkrete und nachprüfbare Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus. Dabei ist vor allem in Rechnung zu stellen, dass eine Abgabenhinterziehung nicht schon bei einer objektiven Abgabenverkürzung vorliegt, sondern Vorsatz als Schuldform erfordert, und eine Abgabenhinterziehung somit erst als erwiesen gelten kann, wenn …
…mwN), er eine eintretende Steuerverkürzung somit billigend in Kauf nimmt. Eine Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG liegt nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vor, sondern kann erst dann als erwiesen gelten, wenn - in nachprüfbarer Weise - auch der Vorsatz feststeht. Vorsätzliches Handeln wiederum beruht nach…
…einer Aufforderung durch die Abgabenbehörde. Die Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht durch den Geschäftsführer der Bf. bewirke eine objektive Abgabenverkürzung an Körperschaftsteuer der Jahre 2012 bis 2020. Letztlich habe ***3*** im Zusammenwirken mit ***4*** wissentlich Körperschaftsteuern der Jahre 2012 bis 2020 hinterzogen. Denn es sei sowohl…
…mwN; VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292). Eine Abgabenhinterziehung erfordert nach § 33 Abs 1 FinStrG vorsätzliches Handeln und liegt daher nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vor, sondern kann erst dann als erwiesen gelten, wenn - in nachprüfbarer Weise - auch der Vorsatz feststeht. Vorsätzliches Handeln…
…nicht schon bei einer objektiven Abgabenverkürzung vorliegt, sondern Vorsatz als Schuldform erfordert, und eine Abgabenhinterziehung somit erst als erwiesen gelten kann, wenn - in nachprüfbarer Weise - auch der Vorsatz feststeht (vgl. VwGH 11.12.2019, Ra 2019/13/0091). Eine objektive Abgabenverkürzung liegt im Lichte der…
…Es liege daher kein Vorsatz vor und trete die fünfjährige Verjährungsfrist ein. Die Abgabenhinterziehung liege nicht bereits bei einer objektiven Abgabenverkürzung vor, sondern es sei Vorsatz als Schuldform erforderlich. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 15.07.2022 wurde die Beschwerde von der belangten Behörde als unbegründet abgewiesen…
…sind, konkrete und nachprüfbare Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus. Dabei ist - so der Gerichtshof - vor allem in Rechnung zu stellen, dass eine Abgabenhinterziehung nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vorliegt, sondern Vorsatz als Schuldform erfordert, und eine Abgabenhinterziehung somit erst als erwiesen gelten kann, wenn…
…0076, mwN). Das Vorliegen der maßgebenden Hinterziehungskriterien der Straftatbestände ist von der Abgabenbehörde darzulegen. Dabei ist vor allem in Rechnung zu stellen, dass eine Abgabenhinterziehung nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vorliegt, sondern Vorsatz erfordert, und eine Abgabenhinterziehung somit erst als erwiesen gelten kann, wenn…
…VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292). Eine Abgabenhinterziehung erfordert nach § 33 Abs. 1 FinStrG vorsätzliches Handeln und liegt daher nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vor, sondern kann erst dann als erwiesen gelten, wenn - in nachprüfbarer Weise - auchder Vorsatz feststeht. Vorsätzliches Handeln wiederum beruht…
…VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292). Eine Abgabenhinterziehung erfordert nach § 33 Abs. 1 FinStrG vorsätzliches Handeln und liegt daher nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vor, sondern kann erst dann als erwiesen gelten, wenn - in nachprüfbarer Weise - auch der Vorsatz feststeht. Vorsätzliches Handeln wiederum…
…VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292). Eine Abgabenhinterziehung erfordert nach § 33 Abs. 1 FinStrG vorsätzliches Handeln und liegt daher nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vor, sondern kann erst dann als erwiesen gelten, wenn - in nachprüfbarer Weise - auch der Vorsatz feststeht. Vorsätzliches Handeln wiederum…
…VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292). Eine Abgabenhinterziehung erfordert nach § 33 Abs. 1 FinStrG vorsätzliches Handeln und liegt daher nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vor, sondern kann erst dann als erwiesen gelten, wenn - in nachprüfbarer Weise - auch der Vorsatz feststeht. Vorsätzliches Handeln wiederum…
…zu beurteilen. Eine Abgabenhinterziehung erfordere nach § 33 Abs. 1 FinstrG über die (objektive) Abgabenverkürzung hinaus, dass - in nachprüfbarer Weise - auch die subjektive Tatseite in Form des Vorsatzes feststehe, wobei dieser nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zwar auf einen nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang beruhe, aber…
…Abgaben hinterzogen sind, setzt konkrete und nachprüfbare Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus. Dabei ist vor allem in Rechnung zu stellen, dass eine Abgabenhinterziehung nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vorliegt, sondern Vorsatz als Schuldform erfordert, und eine Abgabenhinterziehung somit erst als erwiesen gelten kann, wenn …
…VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292). Eine Abgabenhinterziehung erfordert nach § 33 Abs. 1 FinStrG vorsätzliches handeln und liegt daher nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vor, sondern kann erst dann als erwiesen gelten, wenn - in nachprüfbarer Weise - auch der Vorsatz feststeht. Vorsätzliches Handeln wiederum…
…äußerst konkrete Tatsachen dargestellt haben, welche - siehe oben - bereits objektive Abgabenverkürzungen indizierten und bei lebensnaher Betrachtungsweise auch den Inhalt der erwähnten ursprünglichen Anzeige als wahrheitsgemäß erscheinen haben lassen. Es war auch äußerst lebensnah, entsprechende Beweismittel zur Klärung der genauen Höhe der begangenen Verkürzungen und zur…
…will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Eine Abgabenhinterziehung liegt somit nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vor, sondern erfordert Vorsatz, und kann daher erst als erwiesen gelten, wenn…