…dabei um eine neue Tatsache. Zudem war der Behörde bei Erlassung der Umsatzsteuerbescheide 2011, 2012 und 2014 die fehlende nach außen gerichtete und somit objektiv erkennbare Vermietungsabsicht, wie in Tz 3 des Prüfberichts dargestellt, nicht bekannt. Auch dabei handelt es sich um eine neue Tatsache…
…über die Werbungskosten (§3) zu erzielen und nicht unter Abs. 2 fällt, vor. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben des Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein, im Laufe der Betätigung Gewinn in einer Höhe zu erwirtschaften, die nicht nur die angefallenen Verluste ausgleichen, sondern darüber hinaus zu einer…
…ist in weiterer Folge die Gesamtgewinnerzielungsabsicht der Beurteilungsmaßstab bei der Liebhabereiprüfung. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 1) darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben muss darauf gerichtet sein, im Laufe der Betätigung Gewinne in einer Höhe zu erwirtschaften…
…1 Abs 1 LVO vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinnerzielungsabsicht ist - nach außen hin - allerdings nicht unmittelbar erkennbar. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (Kriterienprüfung iSd § 2 Abs 1 LVO) darauf zu schließen, ob Ertragsstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben eines Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein…
…auch ein Verkauf mit Umsatzsteuer denkbar gewesen sei, Nachweise zu dieser Absicht konnten jedoch nicht vorgelegt werden. Darüber hinaus ist aus dem gesamten Akteninhalt nicht ableitbar, dass eine objektiv erkennbare Absicht der Bf. bestanden hat, die Wohnungen steuerpflichtig zu verkaufen, zumal jeder Verkauf der Bf…
…der Frage, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, bieten sich ua folgende objektiv erkennbare Kriterien an: Der Grundstückshandel besteht im Umschichten von Vermögen durch Anschaffung und Veräußerung, während bei der Vermögensverwaltung die Anlage und Nutzung des Vermögens im Vordergrund steht (VwGH 31.05.1983, 82/14…
…Zur Beurteilung der Frage, ob gewerblicher Grundstückshandel vorliege, böten sich bestimmte, objektiv erkennbare Kriterien an. Grundstückshandel bestehe im Umschichten von Vermögen durch Anschaffung und Veräußerung, während bei der Vermögensverwaltung die Anlage und Nutzung des Vermögens im Vordergrund stehe. Einzelne Zu- und Verkäufe schlössen Vermögensverwaltung noch…
…ist die nach § 914 ABGB ermittelte Absicht der Parteien hinsichtlich der Wirkungen des Vertrages maßgebend. Dabei kommt es vor allem auf den von den Parteien bei Abschluss des Vertrages verfolgten, objektiv erkennbaren Zweck des Vertrages an (vgl. VwGH 24.6.2010, 2010/16/0053, mwN)…
…VwGH 13.5.1986, 84/14/0077). Zur Frage, ob gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, bieten sich bestimmte, objektiv erkennbare Kriterien an. Indizien für das Vorliegen eines Grundstückshandels sind unter anderem die Planmäßigkeit des Vorgehens, die Art der Geschäfte, der Umfang der Tätigkeit, der zeitliche Zusammenhang zwischen…
…kommt subjektiven Erwartungen des Steuerpflichtigen zu, vielmehr kommt es auf objektive, am Bilanzstichtag vorliegende und spätestens bei Aufstellung der Bilanz erkennbare Tatsachen an. Im beschwerdegegenständlichen Fall ist daher der von der belangten Behörde getroffenen Beurteilung zu folgen und zu erkennen, dass zum Bilanzstichtag 31.12…
…während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhalte. Entscheidend sei allein, ob objektiv erkennbare Umstände dafür sprechen würden, dass der Steuerpflichtige die Wohnung für Zwecke des eigenen Wohnens beibehalte. Auch auf die Bezahlung einer Miete komme es nicht an. Im…
…Anwesendsein", voraus. Es ist zwar nicht erforderlich, dass die körperliche Abwesenheit ununterbrochen andauert, jedoch müssen objektiv erkennbare Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass der Aufenthalt im Inland nicht nur ein vorübergehender ist. Für denselben Zeitraum kann jemand nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gemäß …
… 1 Abs. 2 LVO fällt. Voraussetzung ist, dass die Absicht anhand objektiver Umstände (§ 2 Abs. 1 und 3) nachvollziehbar ist. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben eines Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein, innerhalb eines absehbaren, mehrjährigen Zeitraumes Gewinne in einer Höhe zu erwirtschaften, die nicht nur angefallene…
…Tätigwerden behördlicher Organwalter außerhalb der Behörde oder auch telefonisch bewirkt werden (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3 § 209 Tz 3). Die Amtshandlung muss nur objektiv nach außen, dh außerhalb der Abgabenbehörde, erkennbar sein, sie muss aber nicht dem/r Abgabepflichtigen zur Kenntnis gelangen (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3 …
…sondern unverbindliche Anbote, auf welche Absagen erfolgten oder keine Antworten eingingen. Könne ein sich Betätigender eine ernsthafte, nach außen hin erkennbare Absicht zur Erzielung von Einkünften bzw. Einnahmen nicht glaubhaft machen, sei eine unternehmerische Tätigkeit nicht gegeben. Mangels nach Ansicht der Außenprüfung nicht zu bejahender…
…herbeigeführt hätte. Die Wendung "im abgeschlossenen Verfahren" beruht erkennbar auf einem Redaktionsversehen. Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist - wie schon nach der Regelung vor dem FVwGG 2012 - die Berücksichtigung von bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen (Ritz, BAO5 § 303 Tz 24). Gemeint sind also Tatsachen, die…
…BAO erhoben worden seien. Diese werden im Einzelnen näher erläutert. Zur Verletzung von Verfahrensvorschriften wird vorgebracht, dass die Außenprüfung in die Niederschrift tatsachenwidrige Aussagen aufgenommen habe. Aus den Unterlagen und der Außenprüfung erteilten Auskünften sei klar der Ablauf der Marketingevents ablesbar. Es sei nicht nachvollziehbar…
…Begründung wurde darin gleichlautend ausgeführt, dass die im Schätzungswege ermittelten Bemessungsgrundlagen nicht den Tatsachen entsprechen würden und um die Möglichkeit der Nachreichung der Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen gebeten werde. Die Abgabenbehörde erließ mit Bescheid vom 31.1.2017 einen Mängelbehebungsauftrag betreffend sämtliche Beschwerden, weil die Erklärungen…
…voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes erteilten Rechtsauskünfte vertrauen. Nur wenn diese Rechtsauskünfte offensichtlich unrichtig wären oder an diesen bei Anwendung der objektiv zumutbaren Sorgfalt erhebliche Zweifel bestehen müssten, wäre der Geschäftsführer gehalten, weitere Erkundigungen einzuholen. Die Tatsache, dass im gegenständlichen Fall vom damaligen steuerlichen Vertreter…
…2013 betreffenden Bescheiden vom 1. März 2016 abgewiesen worden. Begründend führte das Finanzamt darin aus, dass die vier angeschlossenen Urkunden teils gar keine neuen (Anm.: gemeint erkennbar: neu hervorgekommenen) Beweismittel darstellen würden bzw. nicht geeignet gewesen wären, anderslautende Entscheidungen herbeizuführen. Die beiden Abweisungsbescheide waren laut…