…VwGH 93/14/0065, vom 23.09.1997 darf eine Wiederaufnahme nicht erfolgen, wenn sich die Beweismittel aus nach der Bescheiderlassung entstandenen Tatsachen ergeben (novae causae supervenientes) bzw. siehe auch VwGH vom 20.11.1997, 96/15/0221. • Stoll hält in seinem Kommentar zur BAO…
…hervorgekommen seien. Umstände, die erst später entstehen, würden ausdrücklich keinen Wiederaufnahmegrund darstellen. Gemäß der Rechtsprechung des VwGH dürfe eine Wiederaufnahme nicht erfolgen, wenn sich die Beweismittel aus nach der Bescheiderlassung entstandenen Tatsachen ergeben (novae causae supervenientes) (vgl. VwGH 23.9.1997, Zl. 93/14/0065;…
…Tatsachen oder Beweismittel, die erst nach Eintritt der Rechtskraft im maßgeblichen Verfahren entstanden wären, sogenannte "novae causae supervenientes bzw. productae" wären für eine Wiederaufnahme nach § 303 BAO jedenfalls unzureichend. Im gegenständlichen Fall wären aber dem Finanzamt bereits vor Erlassung der Bescheide alle Umstände vorgelegen. Zur…
…seien, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich worden sei (sogenannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Talsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel würden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens bilden (VwGH 23.9.1997, 93…
…vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (sogenannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (VwGH 23.9.1997, 93/14…
…dem Wiederaufnahmsantrag vorgelegte Hauptverhandlungsprotokoll vom 18.4.2012 zweifellos ein erst nach dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung vom 15.2.2010 entstandenes Beweismittel dar, das als geradezu typische sog. "nova causa superveniens", für sich allein keinen gültigen Wiederaufnahmegrund in der Form eines neu hervorgekommenen Beweismittels iSd. …
…können daher nur dann einen Wiederaufnahmsgrund bilden, wenn sie bei Abschluss des Verfahrens schon vorhanden gewesen sind (nova reperta), nicht aber auch, wenn die Tatsachen oder Beweismittel erst nach dem Abschluss des Verfahrens neu entstanden sind (nova causa superveniens, nova producta; VwGH 20.11.1997…
…nova reperta, die bereits vor Abschluss des Verfahrens vorhanden waren, aber erst danach hervorgekommen sind (vgl Fister/Fuchs/Sachs, Verwaltungsgerichtsverfahren2 § 32 VwGVG Anmerk 9 (Stand 1.10.2018, rdb.at)). Tatsachen, die erst nach Abschluss des Verfahrens entstanden sind, sog "nova causa superveniens" oder "nova…
… 147 BAO vom 05.02.2018 abgewiesen wurde, dem Bundesfinanzgericht vorgelegt wurde. Als nova causa superveniens bedeutsam und relevant und im Vorlagebericht des Finanzamtes aber unerwähnt geblieben ist die Tatsache, dass mir ein (gleichlautender) Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22.06.2021 über einen Prüfungsauftrag…
…sind, jedoch bis zum Abschluss desselben unbekannt geblieben sind (causa nova reperta). Nach dem Ergehen des Erkenntnisses (hier dessen Verkündung am 23. Februar 2017) neu entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova causa superveniens / nova producta) bilden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme (VwGH 20.11.1997…
…mit Ablauf des 27. Dezember 2009 ein) neu bzw. erst nachträglich entstandenes Beweismittel dar, das – bei einer Klassifizierung als Urkunde – als geradezu typische sog. „nova causa superveniens“, für sich allein keinen gültigen Wiederaufnahmegrund in der Form eines neu hervorgekommenen Beweismittels iSd. § 165 Abs. 1 lit…
…Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (so genannte novae causae repertae). Erst nach der Bescheiderlassung zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. VwGH 21…
…betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens anwendbar. Es handle sich um den Fall "novae causae repertae". Der Beschwerdeführer habe Beweismittel, welche im abgeschlossenen Verfahrens bereits existiert hätten, aber im abgeschlossenen Verfahren nicht berücksichtigt worden seien. Kämen solche "novae causae repertae" nunmehr nach Abschluss des Abgabenverfahrens hervor…
…Kenntnisstand der Partei faktisch dazu führen würde, dass die Wiederaufnahme auf Antrag eben de facto abgeschafft wäre. Tatsächlich ist die Rechtsprechung des VwGH so zu verstehen, dass gegenständlich relevante „novae causae repertae“, also jene Beweismittel, welche bereits existierten, aber im abgeschlossenen Verfahren mangels Kenntniserlangung durch…
…Während nämlich § 69 Abs 1 Z 2 AVG 1991 (der auch im Bereich des VStG gilt) u § 303 Abs 1 Z 2 BAO die Wiederaufnahme wegen novae causae repertae mehr oder weniger ausdrücklich verschuldensabhängig regeln, verlangt § 165 Abs 1 lit b für die Wiederaufnahme eines…