…Bedeutung - (auch) zu § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 ergangen. Normativer Inhalt des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 ist aber nicht die Anerkennung von Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (und damit für Familienheimfahrten), sondern einzig die betragsmäßige Beschränkung…
…Erledigung der Behörde, bei der der Spruch fehlt, ist also nach Rechtsprechung und Judikatur kein Bescheid, weil kein normativer Inhalt vorliegt. Davon ist aber bei der Beschwerdevorentscheidung und dem Sicherstellungsauftrag vom 1. Juli 2020 nicht auszugehen. Diese Bescheide enthalten jeweils einen Spruch, aus dem hervorgeht…
…Formulierung "Einkünfte als Sportlerin einschließlich der Werbetätigkeit" erfassen will. 25 Aus dem Spruch des Zuzugsbegünstigungsbescheides vom 2. Jänner 2014 ergibt sich, dass dessen normativer Inhalt darin besteht, die mit dem Zuzugsbegünstigungsbescheid vom 19. April 2011 gewährte Begünstigung für die Jahre 2014 bis 2016 zu verlängern…
…Insofern ist das Schreiben des Finanzamtes vom 27. April 2010 an den Beschwerdeführer als "Angebot" zu betrachten unter bestimmten Bedingungen eine Löschung oder Nachsicht der Abgabenschuld vorzunehmen. Dass dem Schreiben kein normativer Inhalt beizumessen ist, ergibt sich schon daraus, dass es dem Beschwerdeführer freigestellt wurde…
…würden keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu. Zu diesem als Vorhalt zu wertenden Vorbringen, hat der Beschwerdeführer keine Stellungnahme abgegeben. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Für die Jahre 2013 und 2014…
…ist (auch) zu § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 ergangen. Normativer Inhalt des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 ist nicht die Anerkennung von Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (und damit für Familienheimfahrten), sondern einzig die betragsmäßige Beschränkung der…
…der Entscheidung zwar bekannt, jedoch (etwa aufgrund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, könnten keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei, bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren, Taschenkommentar, …
…der Entscheidung zwar bekannt, jedoch (etwa aufgrund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, könnten keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei, bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren, Taschenkommentar, …
…könnten keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei, bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu. Im gegenständlichen Fall ist das Verfahren, das wiederaufgenommen werden sollte, jenes mit dem eine Wertfortschreibung des Einheitswertes zum 1.1.2003 über Antrag des…
…der Entscheidung zwar bekannt, jedoch (etwa aufgrund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, könnten keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei, bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren, Taschenkommentar, …
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, könnten keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei, bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu. BFG 16. 6. 2014, RV/3100671/2012 In seinem ersten diesbezüglichen Erkenntnis ist das…
…der Entscheidung zwar bekannt, jedoch (etwa aufgrund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, könnten keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei, bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren, Taschenkommentar, …
…2006/15/0179; VwGH 29.7.2010, 2006/15/0215; VwGH 17.11.2005, 2001/13/0279). b.) Ein normativer Abspruch des Inhalts, dass die in einem Mängelbehebungsauftrag gesetzte Frist verlängert wird, ändert die den Steuerpflichtigen treffenden Verpflichtungen. Er stellt somit einen Bescheid iSd § 92…
…mündlichen Verhandlung in Abwesenheit der Beschuldigten ist eine ordnungsgemäße Ladung. Eine solche liegt vor, wenn der Ladungsbescheid inhaltlich den gesetzlichen Erfordernissen (§ 19 AVG) entspricht und ordnungsgemäß im Sinne der Bestimmungen des Zustellgesetzes zugestellt wurde (VwGH 16.10.2009, 2009/02/0019). Nach ständiger Rechtsprechung des…
…Zollamtes Wien. Daher ist auch Punkt II. mit keinem rechtsfeststellenden oder rechtsgestaltenden Inhalt verknüpft und begründet keine neuen Rechte und Pflichten. Beim Inhalt von Punkt II. handelt es sich somit nur um eine Zahlungsaufforderung, der keine normative Qualität zukommt. Würde man in Punkt II. eine…
Nach dem Bericht des Verfassungsausschusses des Nationalrates zum VwGVG 2014 (2112 BlgNR 24. GP, 7) entsprechen die inhaltlichen Anforderungen an eine Beschwerde gemäß § 9 Abs. 1 VwGVG 2014 materiell jenen des § 63 Abs. 3 AVG. Die Rechtsprechung des VwGH zu § 63 Abs. 3 AVG idF…
…beantragt, diesbezüglich von Amts wegen Auskünfte bei der französischen Abgabenbehörde einzuholen. Antrag: Es möge diesbezüglich Auskünfte bei der zuständigen französischen Abgabenbehörde eingeholt werden. c) Die Zuteilung einer UID- Nummer ist ein normativer Rechtsakt. Sohin muss auch die amtswegige Löschung dieser Nummer ein solcher sein. Der…
…die gegenständlichen Bescheide unbestritten und aktenkundig mithilfe eines Textverarbeitungsprogrammes im Wege der automatisierten Datenverarbeitung. 2. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes sind allesamt unstrittig. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse durfte das Bundesfinanzgericht daher in freier Beweiswürdigung von den obigen Sachverhaltsfeststellungen…
…die gegenständlichen Bescheide unbestritten und aktenkundig mithilfe eines Textverarbeitungsprogrammes im Wege der automatisierten Datenverarbeitung. 2. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes sind allesamt unstrittig. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse durfte das Bundesfinanzgericht daher in freier Beweiswürdigung von den obigen Sachverhaltsfeststellungen…
…die gegenständlichen Bescheide unbestritten und aktenkundig mithilfe eines Textverarbeitungsprogrammes im Wege der automatisierten Datenverarbeitung. 2. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes sind allesamt unstrittig. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse durfte das Bundesfinanzgericht daher in freier Beweiswürdigung von den obigen Sachverhaltsfeststellungen…