…für den Beschwerdefall maßgebenden Fassung bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt. Jedoch gilt als gewöhnlicher Wohnsitz einer Person…
…Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Gemäß § 4 Abs.2 Z.8 ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "normaler…
…Schweiz bestanden, ist ebenfalls wie die Intensität der Teilnahme am Gemeinschaftsleben der islamischen Gemeinschaft ***11*** in der Schweiz "***19***" nicht feststellbar. Der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" des Bf lag im März 2018 am Familienwohnsitz in der Stadtgemeinde ***4***. Mit Kaufvertrag vom 20. Oktober 2017…
…er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. [...]." In der Gemeinschaft ansässige Personen sind im Fall einer natürlichen Person in Art 4 Z 2 ZK legal definiert als eine Person, die in der Gemeinschaft ihren normalen Wohnsitz hat. Gemäß § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG bedeutet im…
…im § 1 genannte Zollrecht sowie die allgemeinen abgabenrechtlichen Vorschriften und das in Österreich anwendbare Völkerrecht, soweit sie sich auf die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren beziehen, weiters in allen nicht vom Zollkodex erfaßten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes…
…gelangt. Das ist im Beschwerdefall nach den Sachverhaltsfeststellungen unzweifelhaft gegeben. Da nach § 2 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG) die Bestimmungen des Zollkodex auch in allen nicht vom Zollkodex erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der…
…im § 1 genannte Zollrecht sowie die allgemeinen abgabenrechtlichen Vorschriften und das in Österreich anwendbare Völkerrecht, soweit sie sich auf die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren beziehen, weiters in allen nicht vom Zollkodex erfaßten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes…
…im § 1 genannte Zollrecht sowie die allgemeinen abgabenrechtlichen Vorschriften und das in Österreich anwendbare Völkerrecht, soweit sie sich auf die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren beziehen, weiters in allen nicht vom Zollkodex erfaßten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes…
…das in Österreich anwendbare Völkerrecht, soweit sie sich auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen (Zollrecht im Sinn des Artikels 1 des Zollkodex), weiters in allen nicht vom Zollkodex erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben…
…der Arbeitsstätte von seiner Weisung gedeckt bzw. mitumfasst gewesen sei. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Serbien. Er reiste im Oktober 2015 mit seinem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug der Marke Audi A4 1,9 TDI, amtliches serbisches Kennzeichen xxxxxxxx…
…Einfamilienhaus stellen sich als solche dar, welche typischerweise wiederkehrende Kosten der normalen Lebensführung mit sich bringen. Jeder vergleichbare Eigentümer eines Eigenheimes wird ein Interesse daran haben, seinen Wohnsitz instand zu halten bzw. allfälligen kostenintensiven Sanierungs- und Reparaturarbeiten vorzubeugen. Unter Belastung im Sinne des § 34 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der AAA AG, Adresse, vertreten durch V, Adresse1, gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 21. Juni 2011 betreffend Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Die Beschwerde vom 1. Juli 2011 wird als…
…die Beschwerdeführerin zu ihrem österreichsichen Wohnsitz gefahren wurde. III. Rechtslage: Gemäß Art. 202 Abs. 1 Buchst. a) Zollkodex (ZK) entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. Gemäß § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) gelten das im …
…als Vollerwerbslehrerin und vom Umzug nach Ortb . Ich ersuche um Darstellung der aktuellen haupt- und nebenberuflichen Situation und der Bekanntgabe des Wohnsitzes der Bf. 6.) Den Aufstellungen über die Aktivitäten der Bf in den Streitjahren, im Besonderen der Jahre 2009 und 2010 ist zu entnehmen…
…anwendbar. Da der Bf. jedoch im maßgeblichen Zeitraum über einen inländischen Wohnsitz verfügte, steht der Republik Österreich - aufgrund des zuvor genannten Territorialitätsprinzips - für die in Malaysia ins Verdienen gebrachten Einkünfte somit auch das Besteuerungsrecht zu. Die Beschwerde war folglich als unbegründet abzuweisen. Zu Spruchpunkt II…
…seines Vaters und Sohnes in Deutschland. Er könne nicht sagen, an welchem Wohnsitz er sich überwiegend aufhalte. Im Beobachtungszeitraum von April 2018 bis August 2018 könne es sein, dass er überwiegend in Österreich gewesen sei, weil seine Mutter einen Verkehrsunfall gehabt und deshalb ein höherer…
…ist wohnt hält sich diese in der Wohnung in ***Ort*** ***Straße*** von welcher beide Eigentümer sind. Auf Basis dieses Sachverhalts ist das belangte Finanzamt zum Ergebnis gelangt, dass der Beschwerdeführer über einen Wohnsitz iSd § 26 BAO verfüge und somit im Jahr 2015 gemäß § 1 Abs…
…Pendlerpauschales, des anteiligen Pendlereuros sowie die Berücksichtigung von Kosten der Wohnraumschaffung. Offensichtlich gibt es noch eine Liegenschaft, welche in Ihrem Eigentum steht und für welche Sie Rückzahlungen leisten. Um den steuerlichen Wohnsitz im Sinne des Art. 4 DBA Liechtenstein zu eruieren, werden Sie gebeten, folgende…
…BGBl. Nr. 505/1994, wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 der Begriff "ordentlicher Wohnsitz" in Bundesgesetzen - somit auch im KFG 1967 - durch den Begriff "Hauptwohnsitz" ersetzt (vgl. VwGH 21.05.1996, 95/11/0256). Der Begriff Hauptwohnsitz wird in § 1 Abs. 7 Meldegesetz 1991…
…8.2013 bis 19.4.2017 als Nebenwohnsitz und seit 19.4.2017 als Hauptwohnsitz, für seine Gattin seit 22.10.1986 durchgehend als Hauptwohnsitz eingetragen - ebenfalls das Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes im Streitzeitraum. Dass für die Meldungen des Bf die Tochter als Unterkunftsgeberin aufscheint…