…sich auf ein Mehrfaches vom pauschalen monatlichen Absetzbetrag. Es sei völlig unmöglich, bei jedem Einkauf den entstandenen Mehraufwand in der direkten Gegenüberstellung mit einem Einkauf unter "normaler Lebensführung" zu ermitteln. Daher nehme sie die Mühe in Kauf, die tatsächlichen Kosten für Ernährung jährlich zu errechnen…
…Die gänzliche Einhebung würde für ihn eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten, die auf Grund des Alters, seines Gesundheitszustandes und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eine normale Lebensführung beinahe unmöglich machten. Für die sachliche Unbilligkeit spreche, dass die im Zuge der Prüfung festgesetzte Lohnsteuer diesem und nicht dem…
…Strom, Hausversicherung, Telefon, Ratenzahlung Finanzamt) berücksichtigt, wobei bei dieser Aufstellung noch keine Kosten für die normale Lebensführung sowie lebenserhaltende Medikament- und Rezeptgebührenkosten, welche ärztlich verordnet werden, in der Höhe von monatlich € 50,00 bis € 60,00 eingerechnet sind, ist eine Existenzgefährdung vorhanden, wenn…
…51. Die Aufwendungen für Crosstrainer, Speed bike, Computer und Drucker sowie die Internetgebühr und die Fußpflege für die Tochter S. wurden den Kosten der privaten Lebensführung gem. § 20 EStG 1988 zugerechnet und daher die steuerliche Absetzbarkeit nicht anerkannt. Auf die weiteren Ausführungen im Einkommensteuerbescheid 2008…
…Bestätigung erforderlich, aus der hervorgeht, dass die Behandlung von einem 'normalen Arzt' (wo die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse zur Gänze übernommen worden wären) die durchgeführte Behandlung aus triftigen medizinischen Gründen nicht möglich gewesen wäre, und deshalb die Behandlung in der Wahlarztpraxis notwendig war. Allgemein…
…Nach § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. Nach § 20…
…weiteren Vorhalteverfahren des Bundesfinanzgerichtes vertritt das Finanzamt nunmehr folgende Ansicht zu den Anspruchszeiträumen: 02/2016 bis 05/2016 => kein Anspruch: Da der Beschwerdeführer in diesem Zeitraum im Haushalt der Großmutter lebte und diese für die Ausgaben für die allgemeine Lebensführung und des Wohnbedarfs aufkam…
…außergewöhnliche Belastung. b) Einkommensteuerbescheid: Im Einkommensteuerbescheid vom 24.06.2021 wurde die Berücksichtigung der geltend gemachten Kosten des Ergometers mit der Begründung versagt, die Aufwendungen für den Heimtrainer stellten Kosten der privaten Lebensführung gemäß § 20 EStG 1988 dar und könnten daher steuerlich keine Berücksichtigung finden…
…20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 genannten Aufwendungen/Ausgaben für die Lebensführung im engeren Sinn brauche nicht diskutiert zu werden. Dazu zähle natürlich auch die normale tägliche Ernährung/Verpflegung jedes Menschen. Dies betreffe aber selbstverständlich nur die normalen durchschnittlichen Kosten einer Selbstverpflegung…
…20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 genannten Aufwendungen/Ausgaben für die Lebensführung im engeren Sinn brauche nicht diskutiert zu werden. Dazu zähle natürlich auch die normale tägliche Ernährung/Verpflegung jedes Menschen. Dies betreffe aber selbstverständlich nur die normalen durchschnittlichen Kosten einer Selbstverpflegung…
…gelten würden, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in die übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden könne. Die Unzumutbarkeit könne ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder einer Erwerbstätigkeit seiner Ehepartnerin haben. Berücksichtigungswürdige Einkünfte…
…anerkannt wurde. Die weitere Begründung liegt darin, dass diese Zeitung keine normale Tageszeitung sondern nur diese eine Amtszeitung ist und diese für meinen Beruf als Prüfer ganz wesentlich ist und in den Vorjahren auch immer vom Finanzamt als Literatur bzw. Werbungskosten anerkannt wurde. Außerdem überwiegt…
…Vorjahren von der Finanz immer als Werbungskosten anerkannt....." 4.) Diese wies das Finanzamt mittels Berufungsvorentscheidung (gilt nunmehr als Beschwerdevorentscheidung) vom 04.02.2014 mit folgender Begründung ab: "Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH zählen Aufwendungen für Tageszeitungen grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung…
…Wesentlichen nur für die berufliche Verwendung geeignet sei, nicht aber für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung (vgl. VwGH 30.10.2001, 2000/14/0173). Normale bürgerliche Kleidung werde demgegenüber selbst dann nicht zur steuerlich berücksichtigungsfähigen Arbeitskleidung, wenn sie tatsächlich nur bei der Berufsausübung…
…2015 (BPI 100,00) um, so ergeben sich gewöhnliche Herstellungskosten bei normaler Ausstattung von rund € 2.027,00 pro m². Legt man aus den Empfehlungen den Wert der gehobenen Ausstattung von € 2.720,00 zu Grunde, errechnen sich gewöhnliche Herstellungskosten für 2015 iHv…
…4*** zieht sich selbstständig aus und wieder an. Das Gehen erfolgt ohne Hilfsmittel. Unauffälliges Gangbild, normaler Zehenballen- und Fersengang sowie Einbeinstand beidseits. Die tiefe Hocke wird ohne Anhalten vollständig durchgeführt. Die sonstigen Bewegungsabläufe sind nicht behindert. Psycho(patho)logischer Status: Zeitlich und örtlich orientiert, ansprechbar…
…nicht gesondert berücksichtigt worden, da sie bereits vom Arbeitgeber im Zuge der Lohnverrechnung berücksichtigt worden seien. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 seien Aufwendungen für die Lebensführung, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringe, nicht abzugsfähig, auch wenn sie…
…etc) nicht als außergewöhnlich angesehen werden, sondern sei diese zur Gänze dem Bereich der normalen Lebensführung zuzuordnen. Mit Eingaben über das FinanzOnline Portal vom 31.8.2023 ersuchte die Beschwerdeführerin um Verlängerung der Beschwerdefrist betreffend die Einkommensteuerbescheide 2019, 2020 und 2021. Mit am 31.10…
…Belastungen beantragten Kosten mit der bei ihr durchgeführten Nierentransplantation, deren weiterer Folgen und somit mit ihrer durch das Bundessozialamt festgestellten Behinderung im ursächlichen Zusammenhang gestanden seien und daher außergewöhnliche Belastungen und keine Kosten der privaten Lebensführung darstellen. Hinsichtlich der Massagekosten wurde mit der Beschwerde eine…
…6*** gehabt, Befunde liegen nicht vor. In ***6*** sei das Mädchen 4 Jahre lang in eine normale Schule gegangen und habe bei ihren Großeltern gelebt. Zum Zeitpunkt der Erstvorstellung schätzen sowohl der Vater als auch die Stiefmutter eine Entwicklungsretardierung ein. Es wird eine Abklärung bei…