…mit monatlichen Ratenzahlungen (insgesamt für 240 Monate) vor. Es seien Zahlungsmodalitäten hinsichtlich des Kaufpreises getroffen worden. Die Privatautonomie lasse mehrere vertragliche Gestaltungen zu (unter Hinweis auf einen Artikel von Bodis in SWK 2015,10).Nominelle Mehrbeträge iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 lägen nicht vor…
…EStG-Novelle 1980, BGBl. 563/1980, festgelegt, dass "nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind" und dies in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage damit begründet, "dass die dem entgegenstehende Rechtsauffassung des VwGII, -wonach Wertzuwächse, die sich aus Wertsicherungsvereinbarungen ergeben, nur die…
…Besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den im Abs. 2 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden, beispielsweise Sachleistungen, Boni und nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung. 2. Vom Abzugsverpflichteten (§ 95 Abs. 2) oder Dritten übernommenen Kapitalertragsteuerbeträge. 3. Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und…
…Besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den im Abs. 2 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden, beispielsweise Sachleistungen, Boni und nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung. 2. Vom Abzugsverpflichteten (§ 95 Abs. 2) oder Dritten übernommene Kapitalertragsteuerbeträge. 3. Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und…
…März 2012; § 27 Abs. 2 Z 1) würden zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch nominelle Mehrbeträge aufgrund einer Wertsicherung gehören. Auch der VwGH (20.9.2007, 2007/14/0015) würde bestätigen, dass sich eine Wertsicherung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht von Zinsen unterscheide und es sich…
… 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1972 die Anordnung getroffen habe, dass nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehörten. Eine derartige ausdrückliche Regelung sei im Grunderwerbsteuergesetz nicht enthalten, weswegen die vereinbarte Wertsicherungsklausel bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer unbeachtlich…
…über dem Nominale liegenden Betrag vereinbart wurde, stellt keine Ausnahme dar, sondern die Regel, nämlich, dass Verträge bzw. verbandsrechtliche Akte in der Regel freiwillig zwischen den Beteiligten abgeschlossen werden. Die freiwillige Vereinbarung einer das Nominale übersteigenden Gegenleistung für die Kapitalerhöhung macht den Mehrbetrag daher nicht…
…über dem Nominale liegenden Betrag vereinbart wurde, stellt keine Ausnahme dar, sondern die Regel, nämlich, dass Verträge bzw. verbandsrechtliche Akte in der Regel freiwillig zwischen den Beteiligten abgeschlossen werden. Die freiwillige Vereinbarung einer das Nominale übersteigenden Gegenleistung für die Kapitalerhöhung macht den Mehrbetrag daher nicht…
…nach ungefähr 14 Jahren, beträgt 522.866 Sfr (= 435.722 € ) der Mehrbetrag zur Erlagssumme erklärt sich aus dem positiven Anlaufzeitraum der ersten 3 Jahre nach Eröffnung des Depots. Dabei handelt es sich um nominelle Rechnungsbeträge, Wertsicherungen wurden dabei nicht berücksichtigt. Einzahlungen oder Behebungen…
…abgesprochen wurde. Gegen die angeführten Beschwerdevorentscheidungen wurde am 1.10.2015 ein Vorlageantrag eingebracht. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Beim gegenständlichen "CHF-Darlehen" iHv. € 1.000.000 (Nominale) beläuft sich der Rückzahlungsbetrag auf € 1.100.000. Der Beschwerdeführer machte von dem ihm als …
…wird die erlegte Kaution entsprechend verringert; der Mehrbetrag wird innerhalb eines Monats an den Leasingnehmer zurückgezahlt. Die allfällige monatliche Kaution wird gleichzeitig mit der Gesamtleasingmiete zur Zahlung vorgeschrieben. Für die Kautionen werden keine Zinsen verrechnet. Die erlegten und/oder monatlich erbrachten Kautionen dienen zur Sicherung…
…über dem Nominale liegenden Betrag vereinbart wurde, stellt keine Ausnahme dar, sondern die Regel, nämlich, dass Verträge bzw. verbandsrechtliche Akte in der Regel freiwillig zwischen den Beteiligten abgeschlossen werden. Die freiwillige Vereinbarung einer das Nominale übersteigenden Gegenleistung für die Kapitalerhöhung macht den Mehrbetrag daher nicht…
…über dem Nominale liegenden Betrag vereinbart wurde, stellt keine Ausnahme dar, sondern die Regel, nämlich, dass Verträge bzw. verbandsrechtliche Akte in der Regel freiwillig zwischen den Beteiligten abgeschlossen werden. Die freiwillige Vereinbarung einer das Nominale übersteigenden Gegenleistung für die Kapitalerhöhung macht den Mehrbetrag daher nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Helmut Herbert Moritz, Schottenbastei 6 Tür 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9…
BP-Nr. 123, *****[S2]*****str., 2. 12. 2011, *****[N9]*****, 81.000,00 BP-Nr. 124, *****[S2]*****str., 1. 10. 2011, ***[VN43]*** KG, 5.870,00 BP-Nr. 125, *****[S12]*****, 17. 2. 2005, ***[B53]*** KG, 5.000,00 BP-Nr. 126: *****[S12]*****, 2. 3. 2005, ***[B53…
…der Gesellschaftsrechte der Gesellschaft tatsächlich Geld zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich unbestritten um eine werthaltige Gegenleistung, welche mit dem Nominale anzusetzen und in die Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen ist. Die Gesellschaftsteuer für diesen Betrag wurde durch die A. bereits entrichtet. Abgetretene Darlehen Für die…
2011: -12.853,98 € (erstattungsfähige Negativsteuer zufolge Alleinverdienerabsetzbetrag: 494,00 €) Beilage ./V (OZ 286) Beilage ./V enthält eine Auszahlungsbestätigung der *****[B38]***** Versicherung AG vom 3. 12. 2007 an Mag. *****[V10]***** *****[N1]***** über die Auszahlung eines Betrages von 39.749,71 € am 1…
Diese Vorgangsweise ist durchaus branchenüblich. Soweit ich mich erinnern kann (ich war teilweise in die Vertragsverhandlungen eingebunden) wurde diese Vorgangsweise deshalb gewählt, damit unsere Mandantschaft einerseits über die Räumlichkeiten (Bettenkapazitäten) verfügen kann und andererseits durch den Ankauf des Inventars eine klare Abtrennung in den Verantwortlichkeiten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der BF als Rechtsnachfolgerin der RECHTSVORGÄNGERIN, ADRESSE, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft, Kudlichstraße 41-43, 4020 Linz gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel…
Obwohl Bareinnahmen vom Bf. gänzlich bestritten wurden, wurde als Beilage zur Kontrollmitteilung der Wirtschaftskammer Salzburg vom 22.04.2014 eine vom Bf. unterfertigte, handschriftliche Bestätigung über eine Barzahlung übermittelt, wonach dieser ein Honorar für den Zeitraum von Oktober 2013 - Oktober 2014 in Höhe von €…