…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…sich die Antragsbefugnis des Haftungspflichtigen (VwGH 22.9.1987, 87/14/0079). Auch ein noch nicht in Anspruch genommener Gesamtschuldner (§ 6) und noch nicht in Anspruch genommene Haftungspflichtige sind antragsberechtigt (siehe dazu Ritz, BAO6, § 236, Tz 3 mit weiteren Literaturhinweisen). Auch in den Richtlinien für…
…bzw des Vorlageantrags nach § 264 Abs 1 Berechtigten - bloß der Name des Beitrittswilligen und seine (abgabenrechtlichen) Interessen angeführt werden (VwGH 17. September 1992, 91/16/0094). Auch die bloße Mitunterfertigung der Beschwerdeschrift durch den bisher nicht in Anspruch genommenen Haftenden wird nicht als förmliche Erklärung…
…auch bei den früheren Obmännern nicht einbringlich sind, sondern allein, dass Abgabenschuldigkeiten beim Verein als Primärschuldner nicht eingebracht werden können. Kommen aber mehrere (hier: nacheinander bestellt gewesene) Vertreter des Primärschuldners als Haftungspflichtige in Betracht, so ist die Ermessensentscheidung, wer von ihnen in Anspruch genommen wird…
…bezeichnet) als Haftungspflichtigen gemäß § 11 BAO für die aushaftende Umsatzsteuer 2013 in Höhe von EUR 55.090,67 und für die Umsatzsteuer 2014 in Höhe von EUR 50.334,00, insgesamt also EUR 105.424,67, der ***GmbH*** in Anspruch genommen. Begründend wurde nach Darlegung…
…nach angefochten. Die Einschreiterin wurde mit dem bekämpften Haftungsbescheid als Geschäftsführerin der insolventen X-GmbH für offene Kommunalsteuer, Dienstgeberabgabe und Säumniszuschläge in Anspruch genommen. Da die Behörde erster Instanz keine nachvollziehbare Aufstellung der in Haftung gezogenen Rückstande übermittelt hat, war die Erstellung von Gleichbehandlungsnachweisen nicht…
…Beschwerde gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (BFG 15.11.2024, RV/7100572/2018). Der Verwaltungsgerichtshof hat schon am 02.07.2002, 96/14/0076, ausgesprochen, dass aus der im § 248 BAO vorgesehenen Möglichkeit der Beschwerde des als Haftenden in Anspruch Genommenen auch gegen den…
…Behörde nach der Aktenlage von der Uneinbringlichkeit der geltend gemachten Verbindlichkeiten bei ihm ausgehen hätte müssen, weshalb die Heranziehung zur Haftung in Ausübung des Ermessens nicht zweckmäßig sei, ist er darauf hinzuweisen, dass die allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit nicht ausschließt, dass künftig neu hervor gekommenes Vermögen…
…wäre. Durch jede nach außen erkennbare Amtshandlung wird die Einhebungsverjährung unterbrochen. Diese Unterbrechungshandlungen wirken nicht nur gegen den Primärschuldner sondern auch gegen bereits in Anspruch genommene Haftungspflichtige. In weiterer Folge wird die Verjährung durch die im Konkurs angemeldeten Forderung unterbrochen. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens am…