…24 ZK dar. Nach Anführung der rechtlichen Grundlagen führte die belangte Behörde weiter aus, der in Taiwan ausgestellte nichtpräferenzielle Ursprungsnachweis habe nicht anerkannt werden können, zumal es sich nach den einschlägigen Regeln des Unionsrechts um chinesische Ursprungswaren handle. Das Ursprungsland sei daher auf China abzuändern…
…24 ZK dar. Nach Anführung der rechtlichen Grundlagen führte die belangte Behörde weiter aus, der in Taiwan ausgestellte nichtpräferenzielle Ursprungsnachweis habe nicht anerkannt werden können, zumal es sich nach den einschlägigen Regeln des Unionsrechts um chinesische Ursprungswaren handle. Das Ursprungsland sei daher auf China abzuändern…
…werden, nach denen Waren, deren Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs für die Anwendung der in Artikel 59 genannten Unionsmaßnahmen erforderlich ist, gemäß Artikel 60 als in einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnen oder hergestellt oder als in einem Land oder Gebiet der letzten wesentlichen, wirtschaftlich…
…werden, nach denen Waren, deren Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs für die Anwendung der in Artikel 59 genannten Unionsmaßnahmen erforderlich ist, gemäß Artikel 60 als in einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnen oder hergestellt oder als in einem Land oder Gebiet der letzten wesentlichen, wirtschaftlich…
…werden, nach denen Waren, deren Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs für die Anwendung der in Artikel 59 genannten Unionsmaßnahmen erforderlich ist, gemäß Artikel 60 als in einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnen oder hergestellt oder als in einem Land oder Gebiet der letzten wesentlichen, wirtschaftlich…
…um kaltgefertigte Rohre herzustellen. Der Nachweis, dass der nichtpräferenzielle Ursprung in Indien gelegen sein, habe allerdings nicht erbracht werden können. Aus den vorgelegten Unterlagen sei eindeutig ersichtlich, dass die Bearbeitung von den aus China importierten Stahlrohren der Position 7304 1110 der Kombinierten Nomenklatur nicht der…
…werden, nach denen Waren, deren Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs für die Anwendung der in Artikel 59 genannten Unionsmaßnahmen erforderlich ist, gemäß Artikel 60 als in einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnen oder hergestellt oder als in einem Land oder Gebiet der letzten wesentlichen, wirtschaftlich…
…eine Gemeinschaftsabgabe handelt. Der nichtpräferenzielle Warenursprung einer Ware ist Grundlage für bestimmte Anwendungsbereiche des Gemeinsamen Zolltarifs und andere warenverkehrsbezogene Maßnahmen. Hierunter fallen u.a. handelspolitische Beschränkungen, Gewährleistungen oder Förderungen von Einfuhren wie Kontingente, Antidumpingregelungen, Ausfuhrgewährleistungen und marktordnungsrechtliche Maßnahmen. Der nichtpräferenzielle Ursprung ist zudem ein wichtiges…
…Februar 2015 mit, dass weiterhin erhebliche Zweifel bestünden, ob die in Taiwan durchgeführte Bearbeitung zu einer Änderung des nichtpräferenziellen Ursprungs geführt hat, da für die gegenständliche Einfuhr keinerlei Nachweise dafür vorgelegt wurden, in welchem Ausmaß das aus China nach Taiwan importierte Rohsilicium durch nichtmetallische Anhaftungen…
…der von K*** durchgeführten Kaltbearbeitung um eine Be- und Verarbeitung handle, welche wirtschaftlich gerechtfertigt und auch wesentlich sei. In dieser Verordnung werde jedoch nicht auf die Bestimmungen des nichtpräferenziellen Ursprungs hingewiesen. Die Begründung eines Ursprungs der Waren in Indien sei von der wirtschaftlichen Rechtfertigung der…
…In diesem Schriftsatz bringt die Bf. neuerlich vor, dass die Nachweispflicht des nichtpräferenziellen Ursprungs nicht den Zollschuldner sondern die Abgabenbehörde treffe. Die Auffassung des Zollamtes, dass der Ursprung der Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl bei Anwendung der Durchführungs-VO (EU) 723/2011 keine Rolle spiele…
…nachträgliche Prüfung zuständigen Regierungsbehörde vorzulegen. Der Ausführer sei der wiederholten Aufforderung der zuständigen Behörde in der Ukraine, die ursprungsbegründenden Unterlagen vorzulegen, damit der Warenursprung aufgrund einer nachträglichen Prüfung bestätigt werden kann, nicht nachgekommen. Die Prüfung habe daher nicht erfolgen können, weshalb die Beweislast dem Abgabenschuldner…
…Prüfung zuständigen Regierungsbehörde vorzulegen. Im nachträglichen Prüfungsverfahren sei der Ausführer der wiederholten Aufforderung der zuständigen Behörde in der Ukraine, die ursprungsbegründenden Unterlagen vorzulegen, damit der Warenursprung aufgrund einer nachträglichen Prüfung bestätigt werden kann, nicht nachgekommen. Die Prüfung habe daher nicht erfolgen können, weshalb die Beweislast…
…Prüfung zuständigen Regierungsbehörde vorzulegen. Im nachträglichen Prüfungsverfahren sei der Ausführer der wiederholten Aufforderung der zuständigen Behörde in der Ukraine, die ursprungsbegründenden Unterlagen vorzulegen, damit der Warenursprung aufgrund einer nachträglichen Prüfung bestätigt werden kann, nicht nachgekommen. Die Prüfung habe daher nicht erfolgen können, weshalb die Beweislast…
…Prüfung zuständigen Regierungsbehörde vorzulegen. Im nachträglichen Prüfungsverfahren sei der Ausführer der wiederholten Aufforderung der zuständigen Behörde in der Ukraine, die ursprungsbegründenden Unterlagen vorzulegen, damit der Warenursprung aufgrund einer nachträglichen Prüfung bestätigt werden kann, nicht nachgekommen. Die Prüfung habe daher nicht erfolgen können, weshalb die Beweislast…
…Prüfung zuständigen Regierungsbehörde vorzulegen. Im nachträglichen Prüfungsverfahren sei der Ausführer der wiederholten Aufforderung der zuständigen Behörde in der Ukraine, die ursprungsbegründenden Unterlagen vorzulegen, damit der Warenursprung aufgrund einer nachträglichen Prüfung bestätigt werden kann, nicht nachgekommen. Die Prüfung habe daher nicht erfolgen können, weshalb die Beweislast…
…Prüfung zuständigen Regierungsbehörde vorzulegen. Im nachträglichen Prüfungsverfahren sei der Ausführer der wiederholten Aufforderung der zuständigen Behörde in der Ukraine, die ursprungsbegründenden Unterlagen vorzulegen, damit der Warenursprung aufgrund einer nachträglichen Prüfung bestätigt werden kann, nicht nachgekommen. Die Prüfung habe daher nicht erfolgen können, weshalb die Beweislast…
…Prüfung zuständigen Regierungsbehörde vorzulegen. Im nachträglichen Prüfungsverfahren sei der Ausführer der wiederholten Aufforderung der zuständigen Behörde in der Ukraine, die ursprungsbegründenden Unterlagen vorzulegen, damit der Warenursprung aufgrund einer nachträglichen Prüfung bestätigt werden kann, nicht nachgekommen. Die Prüfung habe daher nicht erfolgen können, weshalb die Beweislast…
…Prüfung zuständigen Regierungsbehörde vorzulegen. Im nachträglichen Prüfungsverfahren sei der Ausführer der wiederholten Aufforderung der zuständigen Behörde in der Ukraine, die ursprungsbegründenden Unterlagen vorzulegen, damit der Warenursprung aufgrund einer nachträglichen Prüfung bestätigt werden kann, nicht nachgekommen. Die Prüfung habe daher nicht erfolgen können, weshalb die Beweislast…
…Prüfung zuständigen Regierungsbehörde vorzulegen. Im nachträglichen Prüfungsverfahren sei der Ausführer der wiederholten Aufforderung der zuständigen Behörde in der Ukraine, die ursprungsbegründenden Unterlagen vorzulegen, damit der Warenursprung aufgrund einer nachträglichen Prüfung bestätigt werden kann, nicht nachgekommen. Die Prüfung habe daher nicht erfolgen können, weshalb die Beweislast…