…eine nicht vertretbare Rechtsansicht seitens der beschwerdeführenden Partei und somit für eine offensichtliche Unrichtigkeit iSd § 293b BAO. Auch die Richtlinien zur Energieabgabenvergütung der österreichischen Finanzverwaltung, die nach h.A. zwar nur einen Auslegungsbehelf darstellen, deuten in die Richtung, dass nach der hier maßgeblichen Rechtsansicht des…
…näher erläutert. Für das BFG ist nicht erkennbar, dass im Beschwerdefall eine Rechtsfrage vorliegt, für die keine Rechtssprechung vorliegt oder die in der Rechtssprechung uneinheitlich gelöst wird. Dem die gegenständlichen Säumniszuschläge auslösenden, vom Bw. zu verantwortende Zahlungsverzug liegt infolgedessen eine nicht vertretbare Rechtsansicht zugrunde. In…
…verkauften Mindestkonsumationskarten fest. Da die Bf den ihr vorgehaltenen Neuberechnungen der Behörde trotz Ankündigung nicht entgegengetreten ist, geht das Gericht von der Richtigkeit des Zahlensubstrates aus. Die Neuberechnung der Steuer und die dabei zutage getretene beträchtliche Abweichung von den Monatserklärungen ist nicht auf vertretbare Rechtsansicht…
…aus dem Sachverhalt 1 und Sachverhalt 2, welche als verkürzte Beträge in das Finanzstrafverfahren als strafbestimmender Wertbetrag Eingang gefunden haben, auch materiellrechtlich nach finanzstrafrechtlichen Beweismaßstäben zweifelsfrei bestehen oder ob nicht dahingehend vertretbare Rechtsansichten vorliegen, welche schon materiellrechtlich objektiv, jedenfalls aber subjektiv eine finanzstrafrechtliche Verantwortung ausschließen…
…aus dem Sachverhalt 1 und Sachverhalt 2, welche als verkürzte Beträge in das Finanzstrafverfahren als strafbestimmender Wertbetrag Eingang gefunden haben, auch materiellrechtlich nach finanzstrafrechtlichen Beweismaßstäben zweifelsfrei bestehen oder ob nicht dahingehend vertretbare Rechtsansichten vorliegen, welche schon materiellrechtlich objektiv, jedenfalls aber subjektiv eine finanzstrafrechtliche Verantwortung ausschließen…
…zugrunde liegenden zollrechtlichen Ansprüche aus dem Sachverhalt 1 und Sachverhalt 2, welche als verkürzte Beträge in das Finanzstrafverfahren als strafbestimmender Wertbetrag Eingang gefunden haben, auch materiellrechtlich nach finanzstrafrechtlichen Beweismaßstäben zweifelsfrei bestehen oder ob nicht dahingehend vertretbare Rechtsansichten vorliegen, welche schon materiellrechtlich objektiv, jedenfalls aber subjektiv…
…zugrunde liegenden zollrechtlichen Ansprüche aus dem Sachverhalt 1 und Sachverhalt 2, welche als verkürzte Beträge in das Finanzstrafverfahren als strafbestimmender Wertbetrag Eingang gefunden haben, auch materiellrechtlich nach finanzstrafrechtlichen Beweismaßstäben zweifelsfrei bestehen oder ob nicht dahingehend vertretbare Rechtsansichten vorliegen, welche schon materiellrechtlich objektiv, jedenfalls aber subjektiv…
…Unfall- und Lebensversicherungsbeiträgen, da zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit alle Bezüge und Vorteile aus einem Dienstverhältnis gehören, bei denen eine vertretbare Rechtsansicht nicht vorliegt, weshalb eine Haftungsinanspruchnahme für nachstehende Nachforderungen grundsätzlich möglich wäre: | | Lohnsteuer | Dienstgeberbeitrag | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag |…
…nicht festzusetzen, als den Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. Ein solcher Antrag könne auch in der Beschwerde gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (vgl. Fischerlehner, Das neue Abgabenverfahren, 2014, § 217 BAO, Anm 11). 3.1 Vertretbare Rechtsansicht Nach Ansicht von Ritz treffe den…
…ein entschuldbarer Rechtsirrtum bzw. das Handeln auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht die Annahme eines Verschuldens ausschließen kann, war das diesbezügliche Vorbringen des Bf. dennoch zu würdigen. Dabei können allerdings die in den Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfungsberichten getroffenen Sachverhaltsfeststellungen im Haftungsverfahren nicht angefochtenen werden, da die Behörde…
…Abs. 7 BAO iZm einer unvertretbaren Rechtsansicht nicht ausschließt, liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (Ritz, BAO6, § 217 Tz 44 mwN). Nach der Rechtsprechung des VwGH ermöglicht das Stützen auf eine vertretbare Rechtsansicht eine Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen gem…
…Finanzsenat anhängig sei, die sich auf die Feststellungen der „Vor-Betriebsprüfung“ beziehe. Der Spruch des Bescheides über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen erweise sich seines Erachtens insofern als nicht richtig, da der Bf. aufgrund einer vertretbaren Rechtsansicht gehandelt habe. Abschließend stellte der Bf. den Antrag…
…dass sich der Firmenwert des eingebrachten Einzelbetriebes verwiegend aus nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern ergebe. Grundsätzlich stehe es dem Abgabepflichtigen frei, eine andere Rechtsansicht als die Abgabenbehörde zu vertreten. Um die Strafbarkeit auszuschließen, müsse jedoch diese vertretbare Rechtsansicht in der Abgabenerklärung bzw durch ein beiliegendes Schreiben zur…
…um keine vertretbare Rechtsansicht, sondern um eine Rechtsunkenntnis. Diese sei der Bf. insoweit vorwerfbar, als die Rechtskenntnis bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erreicht werden hätte können. In der Unterlassung einer gebotenen und zumutbaren Erkundigung liege ein Verschulden. Die Verhängung des Säumniszuschlages liegt nicht im…
…vertretbare Rechtsansicht. Wie den Ausführungen zum Verspätungszuschlag entnommen werden kann, trifft den Bf auf Grund der mehrmaligen Säumnis und auf Grund der Tatsache, dass der behördlichen Aufforderung zur Anmeldung nicht Folge geleistet wurde, ein grobes Verschulden. Dem Antrag auf Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge kann daher nicht…
…bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Bei der Rechtsansicht der Bf., dass eine Vergnügungssteuer nicht geschuldet werde, handelt es sich nicht um eine vertretbare Rechtsansicht. Die Tablets waren den Spielapparaten im Sinne des Vergnügunssteuergesetz zuzuordnen…
…2013; VwGH 25.1.2000, 98/14/0188; VwGH 26.4.2000, 99/14/0339) und er seine vorgeblich vertretbare Rechtsansicht nicht weiter begründete. Auch der Umstand, dass der Bf. wiederholt um Stundung oder Ratenzahlung ansuchte, die ihm mit Bescheiden vom 21.5.2010, 18…
…voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Bei der Rechtsansicht der Bf, dass eine Vergnügungssteuer nicht geschuldet werde, handelt es sich nicht um eine vertretbare Rechtsansicht. Mögen bei den Bf allenfalls Zweifel betreffend der Vergnügungssteuerpflicht hinsichtlich der gegenständlichen Apparate bestanden haben…
…Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Bei der Rechtsansicht der Bf, dass eine Vergnügungssteuer nicht geschuldet werde, handelt es sich nicht um eine vertretbare Rechtsansicht. Mögen allenfalls Zweifel betreffend der Vergnügungssteuerpflicht hinsichtlich der Magic Tables mangels…
…nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen und kann sich daher auch aus Sicht des Senates nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen. Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen (zB VwGH 25.6.2007, 2006…