…einem steuerbaren bzw steuerfreien Vorgang sei zu beachten, dass die Vorsteuern hauptsächlich die Anschaffung von Grafikkarten und die Stromlieferungen für den Betrieb des Rechenzentrums betreffen würden. Diese Vorleistungen würden in wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit dem Bereitstellen der Rechenleistung an die Mining-Pool-Betreiber und nicht mit…
…Juni 2009), sei eine überwiegende und nachhaltige unternehmerische Tätigkeit mit stetigen Einnahmen und Gewinnabsicht gegeben. Somit seien die Stromlieferungen gemäß UStG steuerbare Umsätze. Aufzeichnungen ab 9. Juni (Inbetriebnahme) bis 15. Dezember: < Erzeugt: 2009: 2286 KW 100% < Einspeisung: 1606 KW 70,3% < Eigenverbrauch…
…Haus sind grundsätzlich nicht abzugsfähige Ausgaben im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Der unternehmerische Anteil des erzeugten Stroms bemisst sich im Verhältnis von erzeugter Energie und privatem Verbrauch (jährliche Durchschnittsbetrachtung - gemessen in KWh -, die sich aus der Jahresabrechnung des Stromlieferanten bzw…
…wann diese Kosten anfielen, hänge oft von äußeren Einflüssen ab (Genehmigungen, etc), die nicht steuerbar seien. Hinzukomme, dass bei den festgelegten Investitionsvorhaben nicht klar determiniert sei, was mit dem Begriff der "ersten Maßnahme" gemeint sei. Festzuhalten sei, dass es für unterschiedliche Projektumsetzungen unterschiedliche Projektvorlaufzeiten bedürfe…
…nicht repräsentativ. Vielmehr seien durchschnittliche Jahreswerte geboten, auch im Lichte der Notfallmaßnahmen-VO, die von jährlichen Bemessungsgrundlagen (Haushaltsjahren) ausgehe. Die Regelungen betreffend Absetzbeträge für begünstigte Investitionen seien willkürlich festgelegt worden. Die Frage, wann diese Kosten anfielen, hänge oft von äußeren Einflüssen ab, die nicht steuerbar…
…etc), die nicht steuerbar seien. Die unterjährige Differenzierung der Obergrenzen (1.12.2022 bis 31.5.2023: Obergrenze 140 Euro/MWh; 1.6.2023 bis 31.12.2023: Obergrenze 120 Euro/MWh) sei gleichheitswidrig und sachlich nicht gerechtfertigt, zumal sich die Großhandelspreise zum Zeitpunkt der…
…ab (Genehmigungen etc), die nicht steuerbar seien. Die unterjährige Differenzierung der Obergrenzen (1.12.2022 bis 31.5.2023: Obergrenze 140 Euro/MWh; 1.6.2023 bis 31.12.2023: Obergrenze 120 Euro/MWh) sei gleichheitswidrig und sachlich nicht gerechtfertigt, zumal sich die Großhandelspreise zum…
…ab (Genehmigungen etc), die nicht steuerbar seien. Die unterjährige Differenzierung der Obergrenzen (1.12.2022 bis 31.5.2023: Obergrenze 140 Euro/MWh; 1.6.2023 bis 31.12.2023: Obergrenze 120 Euro/MWh) sei gleichheitswidrig und sachlich nicht gerechtfertigt, zumal sich die Großhandelspreise zum…
…ab (Genehmigungen etc), die nicht steuerbar seien. Die unterjährige Differenzierung der Obergrenzen (1.12.2022 bis 31.5.2023: Obergrenze 140 Euro/MWh; 1.6.2023 bis 31.12.2023: Obergrenze 120 Euro/MWh) sei gleichheitswidrig und sachlich nicht gerechtfertigt, zumal sich die Großhandelspreise zum…
…der Gattin betriebenen landwirtschaftlichen Betrieb sowie private Wohnhaus. Eine Trennung zwischen Land- und Forstwirtschaft und Wohnhaus wird nicht gemacht. An die Gattin wird mittels eigenen Rechnungen (inkl. Umsatzsteuer) abgerechnet, wobei jener Betrag verrechnet wird, den die Gattin an einem anderen Stromlieferanten (E) zu zahlen hätte…
…Dies ist im Rahmen dieses Erkenntnisses richtig zu stellen. D. Vorsteuer 2006 Tz 3 Der Betriebsprüfer versagte die Anerkennung der Vorsteuer von 179,64 € aus einer Rechnung betreffend Stromlieferungen der EVN, da die Rechnung nicht an die Bf ausgestellt sei. Die Bf wendete ein…
…also nicht um einen Überschusseinspeiser. Die Ansicht der Finanzverwaltung kann nicht geteilt werden, dass es keine Rolle spielt, ob der Strom ganz oder teilweise ins öffentliche Netz eingespeist wird. Entgeltliche Stromlieferungen eines Unternehmers an eine Stromgesellschaft sind nach § 1 Abs.1 Z 1 UStG steuerbar…
…ersichtlich. Mit Datum 9.10.2013 wurde die Rechnung mit der Rechnungsnummer 00052013 mit einem Betrag iHv EUR 2.064,-- am Konto 8339 (Nicht steuerbare Umsätze EU-Land) eingebucht. Angemerkt wird, dass den Aussagen des Bf. im Zusammenhang mit der "Ist-Besteuerung" nicht gefolgt wird…
…also den gesamten Strom ins Netz liefert. Ein Vergleich mit dem selber benötigten Strom ist unserer Ansicht nicht statthaft, da der privat benötigte Strom vom öffentlichen Netz bezogen wird. Die Stromlieferung erfolgte zur Gänze für unternehmerische Zwecke. Der privat benötigte Strom spielt sich außerhalb der…
…in denen die Stromerzeugung den Eigenbedarf nicht decke, werde Strom aus dem öffentlichen Netz zugekauft. Der unternehmerische Anteil des erzeugten Stroms bemesse sich nach dem Verhältnis von erzeugter Energie und privatem Verbrauch (jährliche Durchschnittsbetrachtung - gemessen in kWH -, die sich aus der Jahresabrechnung des Stromlieferanten bzw…
…unverändert. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (im Folgenden mit Bf. bezeichnet) ist als Erzeugerin von Strom im Bereich der erneuerbaren, insbesondere der Windenergie…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) ist seit 2000 als Rechtsanwalt tätig und erzielte daraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit wobei er u.a. für die beschwerdegegenständlichen Jahre seinen…
…von seiner Gattin bereits im Jahr 2013 getrennt hat und daher ihm ab diesem Zeitpunkt das Fahrzeug ***21*** nicht mehr zur Verfügung gestanden ist. Daher ergibt sich für die private Nutzung des Kfz ***2*** für die Jahre 2010 bis 2013 folgende Bemessungsgrundlage für die Besteuerung…
…Bescheide im Wesentlichen mit der Behauptung, den betroffenen Dienstnehmern habe die tägliche Rückkehr zum Wohnsitz nicht zugemutet werden können, weshalb sie auf die streitgegenständlichen Reiseaufwandsentschädigungen einen kollektivvertraglichen Anspruch gehabt hätten, der gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 nicht steuerbar sei. Gemäß § 26 Z 4 EStG…
…Geschäften oblagen. Ihr gewöhnlicher Arbeitsort ist Wien. Die Beschwerdeführerin (Bf) geht einer Vertretertätigkeit nach. Im Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2020 machte sie die Berücksichtigung des Berufsgruppenpauschales für Vertreter in der Höhe von € 2.190,00 geltend. Der Jahreslohnzettel weist "nicht steuerbare Bezüge (§…