…der darüber aufgenommenen Niederschrift vom 29.5.2015 hielt die Prüferin im Wesentlichen fest, der Bf habe in den Jahren 2004 sowie 2006 bis 2009 für nicht entnommene Gewinne von insgesamt 198.552,89 Euro die Hälftesteuersatz-Begünstigung gemäß § 11a EStG 1988 in Anspruch genommen…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Der Bf. führte im Streitjahr drei Betriebe. Unter der Kennzahl 793 (Gemäß § 11a mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne) machte er in der elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung einen Betrag von € 20.066,79 geltend…
Ausgangspunkt der Ermittlung des Eigenkapitalabfalls im Sinne des § 11a Abs 3 EStG 1988 ist nicht, wie der steuerliche Vertreter des Bf vermeint, der unternehmensrechtliche Gewinn des Streitjahres in Höhe von 94.009,88 Euro, sondern der laufende steuerpflichtige Gewinn des Streitjahres in Höhe von 88…
…Bilanz zum 31.12.2006 ausgewiesenen Forderungen sei deutlich über der der Wertberichtigung unterliegenden Forderungen gelegen. Über die Beschwerden wurde erwogen: Strittig ist, ob dem Beschwerdeführer als bilanzierendem Einzelunternehmer für die Veranlagungen 2005 und 2006 die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne gemäß § 11a EStG zusteht…
…unstrittig: Im Jahr 2008, wo für den Betrieb in der G ein Verlust in Höhe von € 6.668,29 ausgewiesen wurde, kam es zu einer Nachversteuerung des nicht entnommenen Gewinnes gemäß § 11a EStG von € 33.364,61. Da für den Betrieb in der…
…Beschwerde wird abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen dieses Erkenntnis ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Die Abgabenbehörde hat nach Durchführung einer Außenprüfung bei der Beschwerdeführerin mit am 25. September 2012 ausgefertigtem Bescheid das Verfahren…
…Zuge einer Betriebsprüfung wurden die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2008 und 2009 mit Bescheiden vom 30.8.2012 wiederaufgenommen und gleichzeitig neue Sachbescheide erlassen. Im Zuge der Wiederaufnahme kam es sowohl im Jahr 2008 als auch im Jahr 2009 zu einer Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne gem…
…bezeichnet wurden. Solcherart ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen das Safeguthaben nicht bereits mit seiner Verbringung in das Privathaus der Bf Privatvermögen darstellen soll, was bereits die belangte Behörde zutreffend ausgeführt hat, zumal die im Beschwerdefall beachtlichen baren Privatentnahmen mit demselben Vorgang entnommen wurden. Auch…
…BP | EUR 726,73 | nicht entnommener Gewinn | EUR 83.482,19 | anteiliger Gewinn 2007 aus GesbR | EUR 115.356,13 | abzüglich Verlustvortrag | EUR -35.813,73 | max möglicher nicht entn Gewinn | EUR 79.542,40…
…ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Der Beschwerdeführer (Bf.) hatte in den Vorjahren bei seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb eine Rücklage für nicht entnommenen Gewinn gemäß § 11a EStG 1988 geltend gemacht. In der EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2011 war der Bf., ausgehend vom Kapital…
…2001/15/0002). 3. Handelt es sich um Bargeld, das aus Betriebseinnahmen stammt, liegt notwendiges Betriebsvermögen vor, solange das Bargeld nicht aus dem betrieblichen Kreis entnommen wird. Anhaltspunkt hierfür kann, dem Wesen des Geldes entsprechend, nur die buchmäßige Behandlung sein. Werden Betriebseinnahmen (Bargeld und Gutschriften…
…getroffen: "Der Abgabepflichtige hat gem. § 11a EStG 1988 die "Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne" in Anspruch genommen. Im Jahr 2004 begünstigt besteuert: € 26.000.-, 2005: € 3.500.-. In der Vorhaltsbeantwortung vom 7.7.2012 wurde ersichtlich, dass zum 31.12.2008 das…
…trotzdem sah das Gesetz eine eindeutige Behalte-Determinierung als nötig an. Sämtliche anderen steuerlichen Begünstigungsbestimmungen haben bzw. hatten Behaltefristen oder Nachversteuerungsregelungen (beispielsweise die seinerzeitigen IFB-Regelungen des EStG 1972 und des EStG 1988, nicht entnommener Gewinn nach § 11a EStG, investierter Gewinn nach § 10 EStG i…
…83.061,16 (bisher € 131.711,16). Die einbehaltene KESt, die nicht entnommenen Gewinne sowie die zu berücksichtigenden Freibeträge bleiben unverändert und ergeben sich daher aus den angefochtenen Bescheiden. III. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen sowie der festgesetzten Abgaben und die Verteilung der festgestellten Einkünfte…
…auf die Beilage 1 (Steuerberechnung der Bfin. anlässlich des Jahres 2009 für nicht entnommene Gewinne verwiesen). Zusammenfassung der Berechnung des Finanzamtes (aus der Aktenlage): Der positive Saldo des Eigenkapitalanstieges abzüglich des Eigenkapitalabfalles des "Beobachtungszeitraumes" (2004 bis 2008) iHv. € 3.251,68 wurde vom Finanzamt…
…Gewinns ohne Nachversteuerung möglich sei (zB im Jahr 2012 die Entnahme des begünstigten Gewinnes 2004). Eine Fixierung auf das Kapitalkonto zum 31.12.2009 habe eine 13-jährige Bindung des nichtentnommenen Gewinns aus dem Jahr 2004 zur Folge. Dies widerspreche der 7-jährigen Bindungsvorschrift des …
…Gegen die Rechtmäßigkeit der erfolgten Wiederaufnahme des Verfahrens wird ins Treffen geführt, die in der Niederschrift angeführte Nachversteuerung des nicht entnommenen Gewinnes beruhe auf der Entnahme des unbebauten Grundstückes sowie rückbezogener Entnahmen. Dieser damit einhergehende Eigenkapitalabfall sei aus den bei der Einbringung der Einzelfirma X…
…KZ 793 für gemäß § 11 a mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne. Die Begründung im Wiederaufnahmebescheid lautet: „Anlässlich einer nachträglichen Prüfung Ihrer Erklärungsangaben sind die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…die Wertpapiere würden daher von der BP entnommen. Demzufolge könnten auch die mit dem Wertpapierkonto zusammenhängenden Spesen nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden. Als Folge der Zurechnung der Wertpapiere des Umlaufvermögens zum notwendigen Privatvermögen laut Tz 1 und der dadurch unterstellten Entnahme kam es zu einer…
…Nachversteuerungsbestimmungen gemäß § 11a Abs. 3 bis 6 EStG 1988 ab dem Jahr 2010 und Folgejahre. Nehme der Steuerpflichtige die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne im Jahr 2009 in Anspruch, so unterliege er innerhalb des siebenjährigen Zeitraums ab Inanspruchnahme der Begünstigung einer Entnahmebeschränkung. Der Steuerpflichtige dürfe…