…1), die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Alleinerziehenden steht nach § 33…
…von einem Zusammenleben der Ehegatten und daher nicht von einer dauernd getrennten Lebensführung auszugehen sein (Herzog in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG14, § 33 Tz 42; VwGH 21. 12. 1992, 89/13/0135). Die einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG setzt die Aufhebung der "ehelichen Lebensgemeinschaft" voraus…
…der mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebt. Verheirateten Personen steht der Absetzbetrag daher nur dann zu, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben - was eine gewisse Endgültigkeit /Zerrütung der Gemeinschaft in…
…seiner Gattin verheiratet zu sein, weswegen das Aberkennen des Alleinverdienerabsetzbetrages nicht berechtigt gewesen sei. Im Aktenvermerk vom 12. Juli 2012 hielt das Finanzamt noch fest, dass der Beschwerdeführer in seiner Abgabenerklärung angegeben habe, von seiner Ehefrau dauernd getrennt zu leben. Ebenso gehe aus der Abgabenerklärung…
…als Sonderausgaben geltend machen, zu deren Zahlung er selbst verpflichtet sei und die er selbst getragen habe. Leiste der Steuerpflichtige die Ausgaben für Personen des begünstigten Personenkreises, also für seinen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner im Sinne des § 106 Abs. 3 EStG 1988 und…
…Hier werden im Kopf der Entscheidung nicht nur zwei unterschiedliche Wohnadressen des BF und der Kindsmutter festgehalten, sondern wird im Folgenden auch auf die detaillierten Familienverhältnisse eingegangen. Demnach haben der BF und die Kindsmutter zumindest seit Dezember 2020 keinen gemeinsamen Wohnsitz und leben dauernd getrennt…
…Trennung gerichtet. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Beschwerdeführerin mit ihrem Ehegatten über keine gemeinsame Wohnung verfügt hätte. Bestehe die Absicht der Ehegatten, eine Wohnungsgemeinschaft aufzunehmen, sei bei einer intakten Ehe nämlich auch dann nicht vom Merkmal des "dauernd getrennt Lebens" auszugehen, wenn…
…Union, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz aufhält und - das Kind nicht ihrem Haushalt zugehört (§ 2 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz - FLAG - 1967) und - für das Kind weder ihnen noch ihrem jeweils von ihnen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährt wird. Gemäß …
…Tatbestandsmerkmal, nicht dauernd getrennt zu leben, ist nicht die Anzahl der Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung, sondern ausschließlich die Sachverhaltsfrage, ob der Steuerpflichtige, der den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragt, bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (VwGH 22.10.1997…
…ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners nicht erforderlich…
…lit b) Einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind, das nicht seinem Haushalt zugehört (§ 2 Abs. 5 FLAG 1967) und für das weder ihm noch seinem von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25…
…ein Unterhaltsabsetzbetrag in Höhe von 29,20 Euro monatlich zu, wenn das Kind nicht ihrem Haushalt zugehört (§ 2 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) und für das Kind weder ihnen noch ihrem jeweils von ihnen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird. Gemäß § 33 Abs…
…Verfahren relevant: „Steuerpflichtigen, die für ein Kind, das nicht ihrem Haushalt zugehört (§ 2 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) und für das weder ihnen noch ihrem jeweils von ihnen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leisten, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von 29…
…Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben; - Alleinerziehenden steht ein Alleinerzieherabsetzbetrag zu; Alleinerziehende sind Steuerpflichtige, die mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht…
…aufhält und - das Kind nicht ihrem Haushalt zugehört (§ 2 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) und - für das Kind weder ihnen noch ihrem jeweils von ihnen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährt wird. Leisten sie für mehr als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt…
…einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz aufhält und das Kind nicht ihrem Haushalt zugehört (§ 2 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) und für das Kind weder ihnen noch ihrem jeweils von ihnen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährt wird." Unterhaltsleistungen für minderjährige…
…3 EStG 1988 steht Steuerpflichtigen, die für ein Kind, das nicht ihrem Haushalt zugehört (§ 2 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) und für das weder ihnen noch ihrem jeweils von ihnen nicht dauernd getrenntlebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leisten, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 29…
…ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners nicht erforderlich…
…von einem "dauernd getrennten Leben" der Ehepartner ausgegangen werden. Der Einwand im Vorlageantrag vom 13. Juni 2013, dass der Sohn nach dem Zivildienst ein Medizinstudium aufnehmen wird und frühestens in neun Jahren selbsterhaltungsfähig ist, und dass das, was geplant ist, eintreten kann oder auch nicht…
…ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners nicht erforderlich…