…Eltern habe noch sie mir Unterhalt leisten können, bin ich als Vollwaise mit Nebenerwerb zu bezeichnen. Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichgesetz (FLAG 1967) haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürgerinnen sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und…
…zu beurteilen: Gemäß § 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) in der im strittigen Zeitraum (Jänner 2011 bis Juli 2012) geltenden Fassung wurden die Voraussetzungen für den Beihilfenanspruch von nicht österreichischen Staatsbürgern wie folgt geregelt: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe…
…ein österreichischer Staatsbürger, ist laut Aktenlage ausschließlich in Österreich wohnhaft; der Ansässigkeitsstaat iS DBA-Deutschland ist damit Österreich. Österreich als Ansässigkeitsstaat kommt nach dem DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht an den vom Beschwerdeführer bezogenen Rentenzahlungen zu, sofern diese ua. nicht aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung (Art…
…besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) wird dadurch nicht ausgeschlossen. Gemäß § 4 Abs. 2 FLAG erhalten Österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 oder gemäß § 5 Abs. 5 (richtig: …
…war auch einer der Käufer, weil es Probleme hinsichtlich einer nicht vorhandenen österreichischen Staatsbürgerschaft einer der Käuferinnen gegeben hatte und diese so umgangen werden konnten. Die Anteile und Rahmenbedingungen der anderen Käufer (Beschwerdeführer) waren unterschiedlich und sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens, sondern in anderen Verfahren…
…in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Hierbei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Im Beschwerdefall sind nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG 1967 zu…
…erst mit einigen Wochen Verspätung per Postsendung erhalten habe und nun die angeforderten Unterlagen übersenden würde. Der Bf. legte der Beschwerde eine in die deutsche Sprache übersetzte Geburtsurkunde bei, einen österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis, eine Lohn/Gehaltsabrechnung für August 2023, sowie eine Erklärung der Eltern des Bf.…
…0031 auszusetzen. Allfällige Einwendungen dagegen mögen innerhalb von einem Monat ab Zustellung dieses Schreibens beim Bundesfinanzgericht eingebracht werden. Dem hielt die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers Folgendes entgegen: Da aus dem Schreiben nicht hervorgehe, ob der österreichische oder der slowakische Bescheid vorgelegt werden solle, würden beide…
… 5 Abs. 3 FLAG 1967 in Bezug auf EWR-Staatsbürger grundsätzlich nicht gelte, diese seien in diesem Bundesgesetz österreichische Staatsbürgern gleichgestellt. Hierbei sei der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in…
…Bitte nehmen Sie dazu Stellung." Eine Stellungnahme wurde vom Bf nicht abgegeben. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Zielsetzung des RKO vielmehr mit jener der Familienbeihilfe als mit dem Kinderbetreuungsgeld übereinstimmt. Durch das österreichische Kinderbetreuungsgeld wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt und teilweise abgegolten und…
…genannte Kind sind tschechische Staatsbürger, deren Familienwohnsitz in der Tschechischen Republik liegt. Aufgrund ihrer nichtselbständigen Beschäftigung in Österreich bezog die Bf. für den Zeitraum August 2022 eine Ausgleichszahlung gemäß Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Differenzzahlung in Höhe der Differenz der österreichischen Familienbeihilfe inklusive Kinderabsetzbetrag zur…
… 2 Abs. 1 lit. a FLAG 1967 Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. § 3 FLAG 1967 legt zusätzliche Voraussetzungen für Personen und Kinder fest, die nicht österreichische Staatsbürger sind. Österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 oder gemäß § 5 Abs. 5 vom Anspruch auf die Familienbeihilfe…
…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem ehestmöglichen Beginn eines Freiwilligen Dienstes nach § 2 Abs. 1 lit. l sublit. aa bis dd für längstens drei Monate. § 53 Abs. 1 FLAG 1967 normiert, dass Staatsbürger von Vertragsparteien des…
…100/2005 idF BGBl. I Nr. 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG oder nach § 54 AsylG 2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. (3) Abweichend von Abs…
…Kinder. § 3 FLAG 1967 legt zusätzliche Voraussetzungen für Personen und Kinder fest, die nicht österreichische Staatsbürger sind. Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, haben nach § 4 Abs. 1 FLAG 1967 keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 oder gemäß…
…Februar 2014 sei von einer befreundeten, nicht rechtskundigen österreichischen Staatsbürgerin verfasst worden. Da der Bf. das Verfahren nicht verstanden habe, sei er sich dessen Tragweite nicht bewusst gewesen. Wenige Tage nach der Zustellung der Beschwerdevorentscheidung habe er in Wien seinen Wohnsitz gewechselt und seinen Mittelpunkt…
…Die Bf., der Kindesvater, sowie die Kinder ***Kind 1*** und ***Kind 2*** unterliegen aufgrund der VO 883/2004 iZm Familienleistungen nicht den österreichischen Rechtsvorschriften, sodass sie auch keine Ausgleichszahlung nach österreichischem Recht in Anspruch nehmen können (vgl. BFG vom 25.03.2026, RV/6100285/2025…
…Gleichbehandlung von Arbeitnehmern tunesischer Staatsangehörigkeit und den mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen mit österreichischen Staatsangehörigen in Bezug auf soziale Sicherheit vor. § 5 Abs. 3 FLAG 1967 unterscheidet in Bezug auf den Auslandsaufenthalt nicht zwischen österreichischen Staatsbürgern und Bürgern anderer Staaten. Eine Gleichstellung eines Aufenthalts in Tunesien…
…denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3). […]" § 3 FLAG 1967 idF BGBl I 356/2014 lautet auszugsweise: "(1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und…
…ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer, ein österreichischer Staatsbürger, hat nach eigenen Angaben auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit einen Großteil seines Lebens im Ausland verbracht, wo er als Geschäftsführer und Manager…