…Die teilweise stattgebend Beschwerdevorentscheidung (BVE) wird vom Finanzamt wie folgt begründet: Gemäß § 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) rechtmäßig in Österreich aufhalten…
…lautet: Das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse ist von der Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen befreit. Die Bediensteten des Instituts, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sind von den Leistungen aus dem Familienlastenausgleich ausgeschlossen; gleiches gilt für deren Ehegatten und minderjährige Kinder…
…November 2012 wegen Feststellung der Abstammung nicht Folge gegeben wurde. Ein Bescheid des Landes Steiermark vom 19. April 2013, wonach das Kind die österreichische ‚Staatsbürgerschaft (bis dahin) nie besessen hat. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt den Antrag der Beschwerdeführerin hinsichtlich des im…
…1981 betreffend das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse ist das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse von der Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen befreit und sind die Bediensteten des Instituts, die nicht österreichische Staatsbürger sind, von den Leistungen aus dem Familienlastenausgleich ausgeschlossen…
…Beweiswürdigung Die getroffenen Feststellungen ergeben sich aus der Aktenlage und insbesondere das Vorbringen des Bf. Sie sind nicht strittig. Rechtsgrundlagen Österreichisches Recht Die maßgebenden Bestimmungen des FLAG 1967 und des EStG 1988 lauten in der für den Beschwerdezeitraum anzuwendenden Fassung: Familienlastenausgleichsgesetz § 2 FLAG 1967 lautet: …
…denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3). […]" § 3 FLAG 1967 idF BGBl I 356/2014 lautet auszugsweise: "(1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und…
…die diese Verordnung gilt, finden die durch den Anwendungsvorrang dieser Bestimmung verdrängten Bestimmungen des § 3 Abs. 1 und 2 FLAG mit besonderen Voraussetzungen für Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, im vorliegenden Fall keine Anwendung (vgl. VwGH 27.9.2012, 2012/16/0066; VwGH 22…
…100/2005 idF BGBl. I Nr 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach § 8 und 9 NAG oder nach § 54 AsylG 2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. (3) Abweichend von Abs…
…rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach Abs. 2 dieses Paragraphen besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach den eben genannten Bestimmungen rechtmäßig in Österreich aufhalten. Mit Jänner 2016 erhielt der Bf. einen NAG-Titel (Rot-Weiß-Rot-Karte…
…die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, unter näher geregelten Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach § 3 Abs 1 FLAG haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG…
…dass für Sie als seine Angehörige ein Leistungsanspruch aus der Angehörigeneigenschaft von 1.10.2006 bis 31.12.2008 vorlag. Rechtliche Beurteilung: Nach § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) haben Personen, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §…
…100/2005 idF BGBl. I Nr. 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG oder nach § 54 AsylG 2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. (3) Abweichend von Abs…
…100/2005 idF BGBl. I Nr. 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG oder nach § 54 AsylG 2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. (3) Abweichend von Abs…
…| Okt. 2018-Apr. 2018 Rückforderungsbetrag gesamt: € 1.206,80 Begründung: Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Personen, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist unzulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt wies den Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind A für den Zeitraum 07/2014 bis 05/2015 mit der Begründung ab, für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger seien, bestehe gemäß § 3 Abs…
…Verwaltungsgerichtes Wien begegnet und korrespondierend damit die Legalität des Aufenthaltes ihres Sohnes ausgesprochen worden. In der Folge erließ das Finanzamt am 03.12.2019 eine die Beschwerde der Bf. abweisende Beschwerdevorentscheidung (BVE) nachstehenden Inhaltes: " Für Kinder, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, besteht gemäß § 3 Abs…
…die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach § 8 NAG oder nach § 9 NAG, BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs. 2 FLAG 1967 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger…
…die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach § 8 NAG oder nach § 9 NAG, BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs. 2 FLAG 1967 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger…
…waren in den beschwerdegegenständlichen Monaten minderjährig. Der Beschwerdeführer hatte in diesen Monaten auch seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet. § 3 Abs. 1 bis 4 FLAG lauten: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des…
…Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. § 3 Abs. 1 und 2 FLAG 1967 lauten: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des…