…daher zweifelsfrei ergeben, dass der im gegenständlichen Verfahren relevante ESt Bescheid vom 3. Dezember 2013, dessen Abänderung der Bf gemäß § 295 Abs. 4 BAO begehrte, bereits zweimal gemäß § 295 Abs. 1 BO abgeändert wurde und daher jedenfalls nicht mehr im Rechtsbestand ist. III. Rechtliche Beurteilung…
…darin, dass der angefochtene Bescheid dadurch, dass die Bf. seit mehr als siebeneinhalb Jahren (!) im Firmenbuch gelöscht worden wäre und steuerrechtlich nicht mehr existent sei, ein Nichtbescheid sei, weshalb er aus diesem Grund aufzuheben sei. Da der Verwaltungsgerichtshof die wesentliche Rechtsfrage noch nicht entschieden habe…
… 29 FinStrG erstattet“ wurde. Wir beantragen die ersatzlose Aufhebung des o.a. „Bescheides“ über einen Prüfungsauftrag. Begründung: -) Rechtlich nicht mehr existenter Bescheidadressat Aufgrund der beendeten Liquidation der Kapitalgesellschaft 2011, der Löschung aufgrund der beendeten Liquidation im Firmenbuch am 29.3.2011 und der Beendigung aller…
… 29 FinStrG erstattet“ wurde. Wir beantragen die ersatzlose Aufhebung des o.a. „Bescheides“ über einen Prüfungsauftrag. Begründung: -) Rechtlich nicht mehr existenter Bescheidadressat Aufgrund der beendeten Liquidation der Kapitalgesellschaft 2011, der Löschung aufgrund der beendeten Liquidation im Firmenbuch am 25.3.2011 und der Beendigung aller…
…Dezember 2012 gestellte Aussetzungsantrag (siehe Feststellung aus dem Akteninhalt) auf die nicht mehr existente – da gem. § 299 BAO aufgehobene - Berufungsentscheidung vom 12. November 2012. Ein Aussetzungsantrag betreffend einen nicht mehr bestehenden Bescheid geht damit ins Leere und ist daher im Sinne der obigen Ausführungen als…
…im Spruch näher bezeichneten im Jahr 2013 ergangenen Bescheide sind an den bereits am ***22*** verstorbenen ***Bf1***, geb. ***10***, ergangen (Zentrales Melderegister [ZMR] - Abfrage vom 6.12.2021). Da die beschwerdegegenständlichen Bescheide an einen Verstorbenen und somit an einen nicht mehr existenten Bescheidadressaten ergangen sind…
…Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist zurückzuweisen (VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; VwGH 29.5.1995, 93/17/0318; Ritz, BAO5, § 260 Tz 5, 8). Wird - wie im vorliegenden Fall - eine Bescheidbeschwerde gegen einen mangels rechtmäßiger Zustellung nicht wirksam ergangenen Bescheid erhoben…
…eine rechtlich nicht (mehr) existente noch an eine nicht (mehr) handlungsfähige Personen. Im Übrigen hat auch der VwGH in seinem Erkenntnis vom 05.09.2012, 2011/15/0024, dem eine behördliche Erledigung, datierend mit November 2006 zugrunde lag, die - wie im gegenständlichen Fall - nicht allen…
…B Datenverarbeitungs OEG. Im Zeitpunkt der intendierten Bescheiderlassung im Jahr 2008 existierte die A B Datenverarbeitungs OEG zufolge Einbringung in die D E Gesellschaft m.b.H. und spätere BCA EDV-Beratung GmbH im Jahr 2006 nicht mehr. Der vermeintliche Feststellungsbescheid vom 11.2.2008…
…gegangen ist, d.h. rechtlich nicht existent geworden ist, so ist der Änderungsbescheid rechtswidrig ergangen. Die Rechtswidrigkeit ist nicht dadurch sanierbar, dass nachträglich ein (neuer) Grundlagenbescheid erlassen wird. Die angefochtenen Bescheide zur Einkommensteuer des Bf. für die Jahre 2002 bis 2006 (vom 11. Jänner bzw…
…daher nicht die Voraussetzungen des § 303 BAO, da es sich dabei nicht um "Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Ansichten" handelt, die als neue Tatsache Berücksichtigung finden können. Beim Hervorkommen des Umstandes der Existenz einer GesbR handelt es sich nicht um das Hervorkommen bereits bei Bescheiderlassung existenter…
…sich seit 1994 nicht mehr in Österreich auf, habe auch keinen Wohnsitz in Österreich und sei seit diesem Zeitpunkt im Ausland steuerpflichtig. Er habe keine steuerpflichtigen Tätigkeiten in Österreich verrichtet. Der Bf ersuchte um Übermittlung der Prüfungsergebnisse und Unterlagen, die den Bescheiden zugrunde lägen und…
…dass auch seine Vollmacht zwischenzeitlich nicht mehr aufrecht sei. Mit Vorhalt vom 29. Juli 2021 teilte das Bundesfinanzgericht dem Finanzamt mit, dass das Bundesfinanzgericht davon ausgehe, dass im vorliegenden Fall mangels Zustellnachweis einerseits keine Zustellung der Bescheide direkt an die Beschwerdeführerin nachweisbar ist und andererseits…
…Steuergeheimnisses ausgehe (§ 48a BAO). Der Einleitungssatz des zweiten Absatzes sei angesichts der Auszahlung des Werklohnes mittels Banküberweisung nicht mehr einordenbar: Wenn die Gelder auf deren Bankkonto überwiesen worden seien, könne es nach unserem Verständnis über deren "tatsächlichen Empfänger" keine zwei Meinungen geben. Die in diesem…
…fragliche und strafrechtlich bedenkliche Kontoregisterabfrage des Finanzamts Amstetten Melk Scheibbs vom 21.2.2018 - deren Ergebnis trotz eines Sicherungsantrages meinerseits gemäß dem Rechtsschutzbeauftragten nicht mehr herstellbar ist - als Rechtfertigungsgrund für eine Konteneinschau nach dem KontRegG Dem Antrag auf Konteneinschau wird zufolge der aufgezeigten gravierenden formeller»…
…die Akteneinsicht können nämlich verfehlte Ermittlungsschritte und verfehlte Sachverhaltsannahmen wahrgenommen und durch entsprechende Beiträge der Partei zur Erkenntnis über den tatsächlichen Sachverhalt bereits im Stadium der Bescheiderstellung verhindert werden, wodurch sie nicht erst repressiv bekämpft werden müssen. Tz 123 Wie aus den obigen Ausführungen folgt…
…nur mehr ein Bruchteil dessen wie er bei der letzten Hauptfeststellung 1988 definiert worden sei. Somit sei die Bewertung des forstwirtschaftlichen Einheitswertes durch die belangte Behörde unrichtig. Als dritten Punkt führte der Bf an, dass der Hauptvergleichsbetrieb ein fiktiver, in der Natur nicht existenter Betrieb…
…Firmen könne es vorkommen, dass versehentlich eine Scheinfirma beauftragt werde, wenn aber alle Fremdleister Scheinfirmen seien, könne mit einem Versehen nicht mehr ernsthaft argumentiert werden (Seite 4). Wenn wie hier die Grundaufzeichnungen, die für die Ermittlung der Grundlagen für die Abgabenerhebung bzw. die Überprüfung der…
…worden seien, zwar Bauarbeiten erfolgt seien, diese aber keinesfalls durch die ***VB-GmbH*** erbracht worden sein könnten. Die Abgabenbehörde bezweifelt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren somit nicht mehr, dass die in den Rechnungen der ***VB-GmbH*** ausgewiesenen Leistungen - unbesehen der Zurechnungsfrage - als solches erbracht wurden. Auch das…
…oder verfügenden Bescheides tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat (§ 307 Abs. 3 BAO). Nach Aufhebung der Bescheide über die Wiederaufnahme der Verfahren gehören die angefochtenen Sachbescheide betreffend Einkommensteuer 2015 und 2016 nicht mehr dem Rechtsbestand…