…dem Finanzamt vorlagen und nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes spätestens zum Zeitpunkt der (Erst-)Bescheiderlassung dem Finanzamt der Inhalt bekannt gewesen ist. Aus der Einvernahme des Vorstandes der Zielgesellschaft sind für das Bundesfinanzgericht keine neuen rechtserheblichen Tatsachen, welche nicht schon aus den Unterlagen bekannt gewesen wären…
…dem Finanzamt vorlagen und nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes spätestens zum Zeitpunkt der (Erst-)Bescheiderlassung dem Finanzamt der Inhalt bekannt gewesen ist. Aus der Einvernahme des Vorstandes der Zielgesellschaft sind für das Bundesfinanzgericht keine neuen rechtserheblichen Tatsachen, welche nicht schon aus den Unterlagen bekannt gewesen wären…
…vom Bf mit den vorgelegten Unterlagen zweifelsfrei nachgewiesen und wurde die Höhe der anzusetzenden Pensionseinkünfte auch vom Finanzamt bereits in den Einkommensteuerbescheiden 2013 und 2014 berücksichtigt. Dass neue Tatsachen und Beweismittel dem zuständigen FA G erst nach Einkommensteuerbescheiderlassung 2013 am 21.1.2015 bekannt wurden…
Die deutschen und die niederländischen Renteneinkünfte sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs 1 Z 3 lit. c EStG 1988 (Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht). Nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland steht Österreich kein…
…mittlerweile beinahe vollständig erklärt werden konnten (durch die Ermittlungen im „Parallelverfahren“). Der steuerliche Vertreter hat diesbezüglich auch darauf verwiesen, dass nunmehr keine neuen Tatsachen im Sinne des § 303 BAO mehr vorliegen und somit eine Wiederaufnahme der Verfahren nicht (mehr) zulässig ist. B) Rechtliche Würdigung samt…
…die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen als den von den Bescheiden zum Ausdruck gebrachten Ergebnis geführt hätten, sodass der Bestand einer neuen Tatsache im Sinn des § 303 BAO aufgrund der Bankomat- und Kreditkartenerlöse und Bankomat- und Kreditkartenzahlungen zu verneinen ist. Betreffend die Ausführungen…
…Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer jeweils für die Jahre 2004 bis 2006 wiederaufgenommen, die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer jeweils für die Jahre 2004 bis 2006 neu und die Kapitalertragsteuer für die Jahre 2004 bis 2006 erstmals festgesetzt wurden, I. zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen die Wiederaufnahmebescheide…
…Wiederaufnahmebescheide gemäß § 303 Abs. 4 BAO verwiesen wird und in dem betreffend die neuen Tatsachen im Sinn des § 303 BAO hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2006 auf Tz 2 PB ("Ziffernmäßige Darstellung der griffweisen Schätzung samt steuerlichen Auswirkungen") bzw. hinsichtlich der Körperschaftsteuer…
…einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich…
…2011/15/0157; Ritz, BAO5, § 303 Tz 24). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen…
…vgl. VwGH 9.7.1997, Zl. 96/13/0185). Rechtsirrtümer und rechtliche Fehlbeurteilungen sind keine neuen Tatsachen, die Finanzbehörde kann durch rechtliche Neuqualifikation bekannter Sachverhalte keine Wiederaufnahme verfügen, dasselbe muss in Bezug auf einen Wiederaufnahmeantrag des Steuerpflichtigen gelten. So ist auch keine Wiederaufnahme möglich, wenn…
…gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO geltend gemacht wurde. Das Bundesfinanzgericht ist jedoch zur Auffassung gelangt, dass hier keine neuen Tatsachen oder Beweismittel im o.a. Sinne vorliegen; dies aus folgenden Gründen (vgl. Begründung des angefochtenen Bescheides und der Beschwerdevorentscheidung): Wie erwähnt, hat der…
…und Abgabenbescheid 2007), wird bezüglich der Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeführt, dass die Verrechnung des Werbekostenbeitrages von € 50.000,00 im den Steuererklärungen 2007 beigeschlossenen Jahresabschluss 2007 offengelegt wurde, weshalb neue Tatsachen als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO nicht…
…werden. In der dagegen eingebrachten Berufung wandte sich der steuerliche Vertreter mit der Begründung gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens, dass der Behindertenausweis bereits seit dem Jahr 2006 aktenkundig war und damit keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen seien. Zum Gesundheitszustand von Frau Dr ergänzte er…
…von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Veranlagungsjahres zu beurteilen (vgl. VwGH 26.2.1013, 2009/15/0016). Maßgebend ist daher der Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres (vgl. VwGH 28.2.2012, 2008/15/0005, 0006). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen…
…die Einreichung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens 2008 erfolgt. Da die EAS 3271 erst nach Erlassung des Bescheides veröffentlich worden sei, lägen neue Tatsachen und Beweise vor, welche die Wiederaufnahme begründeten. Die Bestätigung von B., die am 16.11.2012 beim Finanzamt eingereicht worden…
…ist. Insoferne ist es rechtlich nicht zulässig, einen in einem abgeschlossenen ertragsteuerlichen Verfahren festgestellten Sachverhalt einer umsatzsteuerlichen anderen rechtlichen Subsumtion zu unterziehen, zumal die von der belangten Behörde angeführten neuen Tatsachen keine solche darstellen, da die Bf. in ihren Steuererklärungen alles entsprechend offengelegt hat. Nichts…
…eine Wiederaufnahme vorliegen würden. Nach Überprüfung der Selbstberechnung wurde festgestellt, dass die Grunderwerbsteuer von einer falschen Bemessungsgrundlage berechnet wurde. Diese neue Tatsache ergab sich durch Einsicht in den Kaufvertrag aus der Urkundensammlung des Grundbuchs. Bemessungsgrundlage bei einem Kaufvertrag stellt die Gegenleistung gern. § 5 GrEStG dar…
…11.2011) wurde das Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2009 gemäß § 303 Abs 4 Bundesabgabenordnung (BAO) wieder aufgenommen, da nach Ansicht der Behörde Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im Verfahren nicht geltend gemacht wurden. Im Sachbescheid Umsatzsteuer 2009 fand der Umsatz aus dem Liegenschaftsverkauf LStraße…
…was als neu hervorgekommene Tatsache den tauglichen Wiederaufnahmsgrund in Form eines Neuerungstatbestandes bilde. Daran anschließend wurde von der belangten Behörde die bereits oben angeführte Textierung zur Wiederaufnahme von Seite 3 des Prüfberichts wiedergegeben. Es sei zwar im unmittelbaren Begründungsteil des Bescheid zu den dort verwiesenen…