…Notwendigkeit einer Weiterverrechnung des Kundenstockes von der deutschen Muttergesellschaft an die bP. erst aufgrund der (deutschen) Außenprüfung bekannt wurde. Strittig ist, ob die Außenprüfung des Finanzamtes Kaiserslautern und/oder das Ergebnis der Außenprüfung neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 lit…
…stelle keinen Wiederaufnahmegrund dar, da das Vorhandensein der Rechnungen ebenfalls bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Finanzstrafverfahrensbekannt war. Im Ergebnis können nicht von neuen Tatsachen oder neuen Beweismitteln gesprochen werden. Die Feststellungen der belangten Behörde sind unrichtig. Festgehalten wird, dass die Rechnungen, welche vom Ehegatten…
…Haftungsrückstellung informiert wird und detailliert die Berechnungsgrundlagen dargestellt werden. Der abgabenfestsetzenden Stelle waren somit alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bereits bekannt. Da dementsprechend keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen sind, liegen keine tauglichen Wiederaufnahmegründe vor. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass am 04.12.2008 (also vor Durchführung…
…vorgelegen sei. Die nunmehr vorgebrachten Belege änderten nichts an dem Umstand, dass sämtliche Tatsachen und Beweismittel dem Bf schon bei Erlassung des Erstbescheides bekannt gewesen seien, weshalb keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorlägen. Der Sachverhalt der vorgeblichen Betriebsausgaben könne daher keiner Verfahrenswiederaufnahme zugeführt werden. Die…
…in diesem Beschwerdeverfahren maßgeblichen Rechtsfragen, - wann für die Wiederaufnahme relevante "nova reperta" (und nicht etwa "nova producta") vorliegen, - dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme die neuen Tatsachen oder/und Beweismittel für die antragstellende Partei hervorgekommen sind müssen - dass Voraussetzung für eine Wiederaufnahme eines Verfahrens ist…
…sowie der Zustimmung zum Sanierungsplanverfahren, seien der Behörde bereits zum damaligen Zeitpunkt sämtliche Tatsachen und auch der Sachverhalt zur Feststellung der Einkünfte der BF des Jahres 2002 vollständig bekannt gewesen. Alles in allem seien somit keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommenen. deshalb dürfe aus Gründen…
…1 iVm § 201 Abs. 2 Z 3 BAO eine selbstberechnete Abgabe mit Bescheid festsetzen, wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung aufgrund einer neu hervorgekommenen Tatsache oder eines Beweismittels als unrichtig erweist (vgl. BFG 16.07.2020, RV/5101671/2018). Maßgeblich ist, ob der Abgabenbehörde der Sachverhalt…
…die amtswegige Wiederaufnahme zu verfügen sei. Dabei seien der Sinn des Gesetzes und § 20 BAO als Ermessensrichtlinien zu berücksichtigen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel biete die Möglichkeit, bisher unbe-kannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie diene aber nicht…
…Selbst wenn in der zugestellten Fassung des BP-Berichts Wiederaufnahmegründe genannt worden wären (siehe unten) liegt insofern gar keine neue Tatsache oder kein neues Beweismittel vor. Schließlich verweist die belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung noch auf "die umfassenden Ausführungen hinsichtlich der unplausiblen Wertermittlung des Kaufpreises…
…ebenso beurteilt worden. Die entscheidende Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Verfahrens sei, dass in Kenntnis oder durch Berücksichtigung der Umstände ein im Spruch anders lautender Bescheid herbeigeführt worden wäre. Die neu hervorgebrachten Tatsachen und Beweismittel hätten eine beträchtliche steuerliche Auswirkung. Im Mittelpunkt der Wiederaufnahme gemäß …
…folgen sind weder das Urteil des OGH in Slowenien, noch das Erkenntnis des BFG vom 16.07.2015, RV/4100112/2015, als „neue Tatsachen“ oder „neues Beweismittel“ anzusehen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2006 und 2007 rechtfertigen. Zum Vorfragetatbestand (§ 303 Abs. 1 lit…
…für Homeoffice-Pauschale berücksichtigt. Es wurden vom Arbeitgeber Name Arbeitgeber Reisevergütungen getätigt. Er arbeitete sowohl 2021 und 2022 mehrere Tage im Homeoffice und tätigte im Rahmen seines Arbeitsverhältnis zum Name Arbeitgeber dienstliche Reisen. Es sind keine neuen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen, die zu einem…
…Wasser-, Heizungsinstallationen als Schutzbehauptungen gesehen werden, und stellten keine neuen Tatsachen oder Beweismittel dar, die nicht bereits im abgeschlossenen Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt in der Betriebsführung sowie unter Wahrung abgabenrechtlicher Pflichten hätten geltend gemacht werden können. 4. Beschwerde In der rechtzeitig eingebrachten Beschwerde beantragte…
…müsste Ihre Beschwerde dennoch abgewiesen werden, weil auch hier gelten würde, dass ein Erkenntnis des VfGH keine neue Tatsache oder ein neues Beweismittel iSd § 303 BAO ist. Hinsichtlich der von Ihnen beantragten mündlichen Verhandlung wird Ihnen mitgeteilt, dass diesbezüglich -sobald dies wieder möglich ist- entsprechende…
… Abs. 1 lit. c und Abs. 4 BAO) hinsichtlich Abgaben für das Steuerjahr 2008 (Bescheid vom 7. Juni 2013). Begründung: A) Neue Tatsache oder Beweismittel (§ 303 Abs. 1 lit. b BAO): Mitte April 2013 hätte der Beschwerdeführer zufällig erfahren, dass die Rechnung (Einnahme) vom 29…
…6 Rz 588; Kolonovits/Muzak/Stöger 11 Rz 607; Schulev-Steindl 6 Rz 348 ). Voraussetzung für neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel ist das Vorliegen eines - von der antragstellenden Partei nicht verschuldeten (VwGH 3.7.2015, Ro 2015/08/0013) - Tatsachenirrtums des Verwaltungsgerichtes. Abgestellt wird auf…
…aufgrund eines Gerichtsurteils eine andere als die bisher vorgenommene Tatsachenwürdigung eines gegebenen Sachverhaltes oder dessen rechtliche Beurteilung nachträglich unter Umständen zutreffender erscheint als die Würdigung, die im abgeschlossenen Verfahren vorgenommen wurde - keine neu hervorgekommene Tatsache oder ein neu hervorgekommenes Beweismittel in diesem Sinne dar (vgl…
…gegen den Bescheid vom 19. September 2019 eingereicht. Begründend wurde ausgeführt, dass der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Begründung abgewiesen worden sei, da keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorliegen würden. Es würde lediglich eine rechtliche Qualifizierung vorliegen. Die Voraussetzung gemäß § 303 BAO sei…
…in denen ua Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach der Rechtsprechung und Lehre gehört…
…Die Trennung meiner gewerblichen Tätigkeiten hat die Betriebsprüfung und das Finanzamt willkürlich vorgenommen, ohne dass eine neue Tatsache oder Beweismittel hervorgekommen ist. Bei Berücksichtigung der tatsächlich erklärten Gewinne aus meinem Gewerbebetrieb (Mischbetrieb) für die Jahre 2002 und 2003 hätte sich zum Jahresende 2012 ein Gewinnüberhang…