…wurden mit der Beilage zur Einkommensteuererklärung 2014 zeitgleich übermittelt und lagen der belangten Behörde im Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides vor. Somit handelt es sich auch hierbei um nicht um neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel. Insgesamt liegt somit kein tauglicher Grund für eine Wiederaufnahme gem. …
…der Einkommensbeteuerung unterzogen. 2. Die Bescheide über die Wiederaufnahme des Verfahrens enthalten folgende Begründung (kursive Schreibweise im Original): "Anlässlich einer nachträglichen Prüfung Ihrer Erklärungsangaben sind die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß…
…und mit Adresse geführt. Von entscheidender Relevanz für die Beurteilung ist zunächst die Lösung der Frage, ob es sich dabei wirklich um neu hervorgekommene Tatsachen und/oder Beweismittel betreffend die abgeschlossenen Einkommensteuerverfahren 2012 und 2013 handelt. Dazu wird auf die einhellige Auffassung von Lehre (Ritz…
…Abs 4 B-VG berührt, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt (siehe oben). Die Bf hat einen Wiederaufnahmeantrag gestellt, ohne jedoch neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel zu nennen. Daher ist dieser Antrag abzuweisen (§ 303 Abs 1 lit b BAO). Erhebliche Rechtsfragen i.S. von Art 133 Abs…
…diesbezüglich bloß rechtliche Ausführungen dargestellt finden; jedoch finden sich keine tauglichen, tatsächlich neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel zu den (allenfalls) umsatzsteuerlich relevanten Sachverhalten (Liebhaberei Haus-B und Gut-S). Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 29.3.2019, RV/7103166/2018, ergangen zur Beschwerde (der gegenständlichen…
…wird auf die Wiederaufnahme mit keinem Wort eingegangen. Es findet sich ebenfalls kein konkreter Wiederaufnahmetatbestand angeführt und es werden nicht explizit neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel benannt. Angeführt findet sich bloß, dass im Zuge der Außenprüfung eine detaillierte Mehr-Weniger-Rechnung abverlangt worden sei und…
…Notwendigkeit einer Weiterverrechnung des Kundenstockes von der deutschen Muttergesellschaft an die bP. erst aufgrund der (deutschen) Außenprüfung bekannt wurde. Strittig ist, ob die Außenprüfung des Finanzamtes Kaiserslautern und/oder das Ergebnis der Außenprüfung neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 lit…
…ertragsteuerrechtlichen Betriebsvermögenszugehörigkeit des Mietobjektes zu negieren. Sie könnten die in den angefochtenen Sachbescheiden gezogenen Rechtsfolgen auch dann nicht rechtfertigen, wenn sie sich auf neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel stützten. 3. Ohne Rechtfertigung der Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2009, Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2010…
…11.500,00 als auch die dem Bf. am 12.5.2014 zugeflossene Bonifikation über € 2.875,00.). Entgegen der Ansicht des Bf. lagen daher dem angefochtenen Bescheid betreffend Wiederaufnahme Einkommensteuer 2014 neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel im Sinn dem § 303 Abs. 1 lit…
…Wiederaufnahme des Verfahrens. Er stützte diesen Antrag auf § 303 Abs. 1 lit. b BAO (neu hervorgekommene Tatsachen bzw. Beweismittel). Der Antrag wurde zusammengefasst wie folgt begründet: Die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Z. habe u.a. in der vom Bf. genutzten Wohnung die Fenster ausgetauscht. Für diese Sanierungsmaßnahme…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist…
…VwGH 4.9.2003, 2000/17/0024; VwGH 16.11.2004, 2000/17/0022). Neu hervorgekommen sind grundsätzlich all jene Tatsachen oder Beweismittel, die im Zeitpunkt der Fällung des Erkenntnisses (Erlassung des Bescheides) zwar schon existent, aber bisher nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie entweder…
…1 lit. b FinStrG ist eine Wiederaufnahme zu verfügen, wenn, wie unter lit. b angeführt, Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten. Der diesbezügliche Antrag auf Wiederaufnahme beschreibt ausführlich den Wiederaufnahmsgrund gemäß § 165 Abs. 1 lit. b…
…werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. 3.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe zB VwGH 26.2.2013, 2009…
…aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen zu Recht. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind danach keine neuen Tatsachen. Neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung des…
…1 BAO aus, weil die in der Begründung des Sachbescheides näher ausgeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen seien. Die zusätzliche Begründung der neuen Sachbescheide (in Ergänzung zu jener der Erstbescheide) lautete wie folgt: "Die Behinderung wurde gemäß der vorgelegten Unterlagen berichtigt." Gegen die Wiederaufnahmebescheide…
…BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch…
…ua als Wiederaufnahmegründe Tatsachen oder Beweismittel die im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind. Als Tatsachen sind lt. VwGH ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende Umstände wie ua angeführt: - Unterbleiben von Aufzeichnungen - Mangel der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu verstehen. Die Tatsache dass gegenständliche Zuschüsse…
…hat das Vorliegen der Voraussetzungen für seine Erlassung darzulegen. Stützt sich die Abgabenbehörde auf neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel im Sinne des § 303 Abs 1 lit b BAO, so hat sie diese Tatsachen oder Beweismittel und ihr "Neuhervorkommen" im Bescheid darzulegen. Im Bescheid einer Selbstberechnungsabgabe…