…April 2016, vom Finanzamt berücksichtigt wurden und in Folge keine weiteren Lohnzettel an das Finanzamt übermittelt wurden bzw. keine Tatsachen oder Beweismittel diesbezüglich neu hervorgekommen sind. Die Behörde stellte aufgrund einer nachträglichen Überprüfung der Besteuerungsgrundlage fest, dass die übermittelten Lohnzettel falsch seien und es erfolgte…
…die Sachverhalte richtig zu würdigen. Es seien somit keine Tatsachen neuhervorgekommen, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen würden. Mit Schreiben vom 27.1.2022 wurde der Antrag auf Vorlage der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2014 zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht gestellt und begründet wie folgt: Der Vorlageantrag…
…wie hoch das Entgelt für die Lieferung des gegenständlichen Fahrzeuges tatsächlich insgesamt war. Für das Finanzamt ist somit die Tatsache neu hervorgekommen, dass der Beschwerdeführer neben dem Betrag von EUR 38.000,- netto für das Fahrzeug an sich auch noch EUR 10.319,33 netto…
…worden sei. Dies sei somit nach Genehmigung des Sanierungsplanes erfolgt! Der Wiederaufnahme vom 11.12.2017 mangle es daher gänzlich an einer neu hervorgekommenen Tatsache. Die BF wies schließlich auch noch daraufhin, dass es sich bei einem Konkursverfahren um ein öffentliches Verfahren handle, welches für…
…dem rechtskräftigen Abschluss der Verfahrens ist, dass der Bf nach dem Abschluss der Verfahren E 2008-2012 seit seinem Schreiben vom 26.5.2015 AfA für das vermietete Ferienhaus begehrt. Das erstmalige Begehren von AfA ist keine neu hervorgekommene Tatsache. Die Kenntnis des Finanzamtes vom…
…gegen die genannten Abweisungsbescheide Beschwerde erhoben. Die Beschwerde wird im Wesentlichen damit begründet, dass die durchgeführte Betriebsprüfung des Finanzamt Kaiserslautern samt der vorgenommenen Nachverrechnung nach Ansicht der bP. neu hervorgekommene Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 BAO seien. Hierzu wird in der Beschwerde ausgeführt…
…Nunmehr werde ein neuer Antrag auf Energieabgabenvergütung für den Zeitraum 05/2010 bis 04/2011 vorgelegt, welcher eine neu hervorgekommene Tatsache sei. "Die entsprechenden mit Zahlen versehenen Anträge werden bei positiver Erledigung des Antrages auf Wiederaufnahme sowie der Erledigung des Europäischen Gerichtshofes im Sinn der…
… 303 Abs. 1 BAO abgewiesen. Ein nach Rechtskraft des (hier) Einkommensteuerbescheides 2014 erstelltes Sachverständigengutachten sei kein neu hervorgekommenes Beweismittel. Welche Tatsache neu hervorgekommen sei, werde im Wiederaufnahmeantrag nicht dargelegt. Laut den Ausführungen der Beschwerdeführerin beruhe die seinerzeitige Berechnung der Immobilienertragssteuer im Jahr 2014 auf der…
…seinem steuerlichen Vertreter ausgeführt, dass sämtliche Tatumstände für die Beurteilung der Bauherreneigenschaft bereits aus dem eingereichten Kaufvertrag hervorgehen, weshalb der vom Finanzamt herangezogene Wiederaufnahmegrund der „neu hervorgekommenen Tatsache“ nicht vorliege. Im Übrigen würden in wirtschaftlicher Betrachtungsweise jedenfalls zwei getrennte Steuerfälle vorliegen, nämlich zum einen der…
…Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen. Durch die oben angeführte ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist nämlich zum einen geklärt, aufgrund welchen konkreten Wissensstandes des Finanzamtes die Voraussetzungen des Wiederaufnahmegrundes der neu hervorgekommenen Tatsachen vorliegen, zum anderen wird darin klargestellt, bei welcher Sachverhaltskonstellation dem Grundstückserwerber im…
…Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Bundesfinanzgericht. Im Vorlageantrag wird nochmals eingewendet, der Wiederaufnahmegrund der neu hervorgekommenen Tatsachen liege deshalb nicht vor, weil das Schätzungsgutachten als Beilage zur Abgabenerklärung 2004 dem Finanzamt übermittelt wurde, in den jährlich vorgelegten Anlagenverzeichnisse ab dem Jahr 2004…
…Einkommensteuer 2006, (Einkommensteuerbescheid vom 09.12.2009) Einkommensteuer 2007, (Einkommensteuerbescheid vom 16.07.2009) Zur Begründung führte sie an, dass sich der Antrag auf eine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO stütze: Mit am 3.10.2012 bei der Bf. eingelangten…
…auch durch den weiteren Verweis in der Begründung der Wiederaufnahmebescheiden auf die Begründung der Sachbescheide zweifellos zu erkennen ist, auf welche neu hervorgekommenen Tatsachen das Finanzamt die Wiederaufnahme gestützt hat. Feststeht, dass das Finanzamt bei Erlassung des Erstbescheides für 2010 (vom 10.5.2011) bzw…
…2001, 2000/13/0056) (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3 § 303, Rz 17 mwN). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel dient nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Beurteilung des bereits bekannt gewesenen Sachverhaltes zu beseitigen (VwGH 13. 9. 1988, 87/14/0159…
…vom 26.2.2018 abgewiesen. Am 3.4.2018 wurde ohne weitere Ausführungen die Vorlage der Beschwerde beantragt. Beweismittel: vorgelegte Aktenteile Stellungnahme: Da für die Bf. keine Tatsachen neu hervorgekommen sind, wird unter Verweis auf die Begründung der BVE beantragt, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen…
…Tauschvorgang hingegebenen GST 59/6 und GST 59/7 im Gesamtausmaß von 2.972 m2 um € 230.000, somit um einen Quadratmeterpreis von ca. € 77 erworben hat, den Wiederaufnahmegrund einer neu hervorgekommenen Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO gesehen hat. 3…
…1 lit. b BAO betreffend Einkommensteuer 2008 und 2009. Die Wiederaufnahme wurde auf die neu hervorgekommene Tatsache gestützt, dass der vom Beschwerdeführer (Bf.) behauptete Familienwohnsitz in X-Ort „nicht existent“ gewesen sei. Weiters wurden von der Abgabenbehörde am 6.10.2014 (geänderte) Einkommensteuerbescheide 2008 und…
…zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können (VwGH 23.11 .1992, 92/15/0095). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel solle die Möglichkeit bieten, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen. Dieses Rechtsinstitut diene aber nicht dazu…
…bis 2012 die Wiederaufnahme des Verfahrens. Er stützte diesen Antrag auf § 303 Abs. 1 lit. b BAO (neu hervorgekommene Tatsachen bzw. Beweismittel). Der Antrag wurde zusammengefasst wie folgt begründet: Die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Z. habe u.a. in der vom Bf. genutzten Wohnung die Fenster ausgetauscht…
…vorläufig ergangenen Bescheide als endgültig anzusehen. Eine Abänderung könne nur durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgen. Betreffend Kosten für doppelte Haushaltsführung für die Jahre 2009 bis 2012 bestünden keine neu hervorgekommenen Tatsachen. Die Interpretation des Anstellungsvertrages durch die Außenprüfung sei inhaltlich falsch und stelle nur…