…April 2016, vom Finanzamt berücksichtigt wurden und in Folge keine weiteren Lohnzettel an das Finanzamt übermittelt wurden bzw. keine Tatsachen oder Beweismittel diesbezüglich neu hervorgekommen sind. Die Behörde stellte aufgrund einer nachträglichen Überprüfung der Besteuerungsgrundlage fest, dass die übermittelten Lohnzettel falsch seien und es erfolgte…
…2 (2016) §303 Anm 4). 5.) Im Ergebnis ist aus folgenden Gründen davon auszugehen, dass die Abgabenbehörde die neu hervorgekommenen Tatsachen bzw. Beweismittel ausreichend präzise umrissen hat: Die angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide verweisen hinsichtlich der Begründung auf die ESt- Bescheide vom 6.11.2014. Aus den ESt…
…2001, 2000/13/0056) (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3 § 303, Rz 17 mwN). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel dient nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Beurteilung des bereits bekannt gewesenen Sachverhaltes zu beseitigen (VwGH 13. 9. 1988, 87/14/0159…
…die Sachverhalte richtig zu würdigen. Es seien somit keine Tatsachen neuhervorgekommen, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen würden. Mit Schreiben vom 27.1.2022 wurde der Antrag auf Vorlage der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2014 zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht gestellt und begründet wie folgt: Der Vorlageantrag…
…eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden. Ein abgeschlossenes Verfahren kann von Amts wegen unter anderem dann wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…
…worden sei. Dies sei somit nach Genehmigung des Sanierungsplanes erfolgt! Der Wiederaufnahme vom 11.12.2017 mangle es daher gänzlich an einer neu hervorgekommenen Tatsache. Die BF wies schließlich auch noch daraufhin, dass es sich bei einem Konkursverfahren um ein öffentliches Verfahren handle, welches für…
…vom 26.2.2018 abgewiesen. Am 3.4.2018 wurde ohne weitere Ausführungen die Vorlage der Beschwerde beantragt. Beweismittel: vorgelegte Aktenteile Stellungnahme: Da für die Bf. keine Tatsachen neu hervorgekommen sind, wird unter Verweis auf die Begründung der BVE beantragt, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen…
…dem rechtskräftigen Abschluss der Verfahrens ist, dass der Bf nach dem Abschluss der Verfahren E 2008-2012 seit seinem Schreiben vom 26.5.2015 AfA für das vermietete Ferienhaus begehrt. Das erstmalige Begehren von AfA ist keine neu hervorgekommene Tatsache. Die Kenntnis des Finanzamtes vom…
…Damit enthält der Bericht, auf den in der Begründung des angefochtenen Bescheides verwiesen wird, die der Abgabenbehörde nach der Bekanntgabe der für die betroffenen Zeiträume mitgeteilten Selbstberechnungsbeträge neu hervorgekommenen Tatsachen. Es wurde mit der ausreichenden Klarheit zum Ausdruck gebracht, dass die Feststellungen zu den im…
…geltend gemachten Aufwendungen wiederum um die bereits im Berufungsverfahren 2003 nicht anerkannten Ausbildungskosten handelte, erfolgte die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen zu Recht. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…der Einkommensbeteuerung unterzogen. 2. Die Bescheide über die Wiederaufnahme des Verfahrens enthalten folgende Begründung (kursive Schreibweise im Original): "Anlässlich einer nachträglichen Prüfung Ihrer Erklärungsangaben sind die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß…
…Einen Grund für die Wiederaufnahme vermeint die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers darin zu sehen, dass die am 10.5.2017 eingebrachten Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen 2012 bis 2013 neu hervorgekommene Tatsachen enthielten; ebenso sei der im Zuge einer Akteneinsicht vorgefundene Postaufgabestempel auf dem Kuvert der Beschwerden…
…Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den vom Finanzamt elektronisch übermittelten Akten des Abgabenverfahrens. Den Feststellungen in der Begründung der angefochtenen Bescheide, dass die vom Bf angeführten Tatsachen für ihn nicht neu hervorgekommen sind, ist der Bf nicht entgegengetreten. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1…
…gegen die genannten Abweisungsbescheide Beschwerde erhoben. Die Beschwerde wird im Wesentlichen damit begründet, dass die durchgeführte Betriebsprüfung des Finanzamt Kaiserslautern samt der vorgenommenen Nachverrechnung nach Ansicht der bP. neu hervorgekommene Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 BAO seien. Hierzu wird in der Beschwerde ausgeführt…
…1 lit. b BAO betreffend Einkommensteuer 2008 und 2009. Die Wiederaufnahme wurde auf die neu hervorgekommene Tatsache gestützt, dass der vom Beschwerdeführer (Bf.) behauptete Familienwohnsitz in X-Ort „nicht existent“ gewesen sei. Weiters wurden von der Abgabenbehörde am 6.10.2014 (geänderte) Einkommensteuerbescheide 2008 und…
…wenn nachträglich Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte (so genannter Neuerungstatbestand). Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist die Berücksichtigung von bisher unbekannten…
…bis 2012 die Wiederaufnahme des Verfahrens. Er stützte diesen Antrag auf § 303 Abs. 1 lit. b BAO (neu hervorgekommene Tatsachen bzw. Beweismittel). Der Antrag wurde zusammengefasst wie folgt begründet: Die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Z. habe u.a. in der vom Bf. genutzten Wohnung die Fenster ausgetauscht…
…Nunmehr werde ein neuer Antrag auf Energieabgabenvergütung für den Zeitraum 05/2010 bis 04/2011 vorgelegt, welcher eine neu hervorgekommene Tatsache sei. "Die entsprechenden mit Zahlen versehenen Anträge werden bei positiver Erledigung des Antrages auf Wiederaufnahme sowie der Erledigung des Europäischen Gerichtshofes im Sinn der…
…vorläufig ergangenen Bescheide als endgültig anzusehen. Eine Abänderung könne nur durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgen. Betreffend Kosten für doppelte Haushaltsführung für die Jahre 2009 bis 2012 bestünden keine neu hervorgekommenen Tatsachen. Die Interpretation des Anstellungsvertrages durch die Außenprüfung sei inhaltlich falsch und stelle nur…
…2012 und 2014 damit, dass eine Wohnung (rund ein Drittel des Objekts) vom Vorbesitzer auf Basis einer Duldung bewohnt werde und diese Tatsache neu hervorgekommen sei. Darüber hinaus wurde auf die Ausführungen zu Tz 3 des Berichts über die Außenprüfung verwiesen. Laut Tz 3 des…