…ein abgeschlossenes Verfahren gemäß § 303 (1) BAO ausschließlich wiederaufgenommen werden, wenn „ a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war…
…der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid…
…3,5 % = 12.817,60 €) vorgenommen. Begründet wurde die Wiederaufnahme damit, bei Überprüfung des Falles sei als Tatsache neu hervorgekommen, dass Baumeister C als Organisator eine Reihenhausanlage auf der Liegenschaft des B plante und errichtete. Dieser Organisator habe auch die baubehördliche Genehmigung erwirkt…
…werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. 3.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe zB VwGH 26.2.2013, 2009…
…Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen. Durch die oben angeführte ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist nämlich zum einen geklärt, aufgrund welchen konkreten Wissensstandes des Finanzamtes die Voraussetzungen des Wiederaufnahmegrundes der neu hervorgekommenen Tatsachen vorliegen, zum anderen wird darin klargestellt, bei welcher Sachverhaltskonstellation dem Grundstückserwerber im…
…insbesondere, weil gegenüber dem Erstbescheid keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen seien. Zur Begründung führte die beschwerdeführende Partei im Wesentlichen aus: Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv 2.980,37 Euro wurden irrtümlich erklärt. Dass die Anteile an der *Name1 GmbH & Mitges.* In die *Name2 GmbH…
…901). Neuhervorgekommene Tatsachen und Beweismittel sind daher für das Bundesfinanzgericht - entgegen der Ausführungen der belangten Behörde mit Verweis auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zum Wissenstand des jeweiligen Veranlagungsjahres im Schriftsatz vom 19. Mai 2022 - insoweit nicht erkennbar. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Ausführungen geht das…
…erkennen, die auch von den Gesetzesmaterialien als betrieblich veranlasst ins Treffen geführt werden (EBRV 1187 BlgNR 22. GP 19). Mangels für die Wiederaufnahme des Verfahrens im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel erfolgte die Verfahrenswiederaufnahme mit Bescheid vom 9. September 2010 zu Unrecht, weswegen…
… 303 Abs 1 lit. A und c BAO und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnisse dieser Umstände allein einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. […]" Nähere Ausführungen…
… 303 (1) BAO, weil die in der Begründung des Sachbescheides näher ausgeführten Tatsachen neu hervorgekommen sind, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…
…€): Wie hoch ihre Einnahmen des Streitjahres 2012 tatsächlich waren, hat die Bf spätestens unmittelbar vor Ergehen des Erstbescheides vom 27.11.2013 gewusst. Diese tatsächlichen Einnahmen waren daher keine neu hervorgekommenen Tatsachen i.S. des § 303 Abs 1 lit b BAO. Dass die Bf…
…Grunderwerbsteuer und Erlassung des Bescheides bekannt gewesen, sodass darin nicht die vom Finanzamt ins Treffen geführte neu hervorgekommene Tatsache vorliege. Die Beschwerde gegen den Grunderwerbsteuerbescheid wendet sich gegen die darin angesetzte Bemessungsgrundlage von € 230.000 mit der Vorbringen, alle Grundstücke dieses Tausches seien Teile…
…Textziffern verwiesen wurde, welche eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 BAO betreffend Körperschaftsteuer 2014 erforderlich machen würden. Weiters seien die neu hervorgekommenen Tatsachen explizit angeführt, welche eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 BAO betreffend Körperschaftsteuer 2014 erforderlich machen würden, nämlich die…
…Dies seien alles neue Tatsachen, die im Laufe des Verfahrens bekannt gewesen, aber aus seiner Sicht neu hervorgekommen seien. Der Beschwerdeführer hätte von den Kaufverträgen nichts gewusst, diese seien ihm erst später mitgeteilt worden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 20. Februar 2025 wurde gegenständliche Beschwerde als unbegründet…
…die Sachverhalte richtig zu würdigen. Es seien somit keine Tatsachen neuhervorgekommen, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen würden. Mit Schreiben vom 27.1.2022 wurde der Antrag auf Vorlage der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2014 zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht gestellt und begründet wie folgt: Der Vorlageantrag…
…Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Soweit § 201 Abs…
…auf Antrag einer Partei wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Das Neuhervorkommen von Tatsachen nach dieser…
…Protokollierung selbst nicht wisse, wann sie welche Unterlagen erhalten habe. Daher könne sie auch nicht beweisen, dass Tatsachen neu hervorgekommen seien. Dafür treffe sie aber die Beweislast im Rahmen der amtswegigen Wiederaufnahme. Denn der Bf könne schwerlich der Beweis dafür auferlegt werden, wann die Behörde…
…eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden. Ein abgeschlossenes Verfahren kann von Amts wegen unter anderem dann wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…
…(vgl. VwGH vom 19.10.2016, Ra 2014/15/0058). Im ggst. Fall liegen aus Sicht der Beschwerdeführerin keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel vor. Es wurden keine außergewöhnlichen Umstände angeführt, wonach eine fehlende Kenntnis von Tatsachen bzw. Beweismitteln betreffend die Geltendmachung von Sonderausgaben und…