…2006/15/0155, mit Hinweis auf VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046). Abgabenrückforderungsansprüche des Abgabepflichtigen sind "negative Abgabenansprüche". Solche Ansprüche entstehen (wie die Abgabenansprüche im engeren Sinn) kraft Gesetzes jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung das Gesetz Abgabenrechtsfolgen…
…betreffend die Entstehung des Abgabenanspruches im Bereich der Umsatzsteuer bzw. den damit im Zusammenhang stehenden Beginn der absoluten Verjährungsfrist nach § 209 Abs. 3 BAO sowie die daraus resultierenden Lösungsansätze sind aus nachfolgenden Gründen unrichtig: • Unrichtige Interpretation der VwGH-Judikatur zu "negativen Abgabenansprüchen" aus Vorsteuerüberhängen durch…
…und Durchführung der Veranlagung entstehendes Guthaben falle somit zur Gänze unbelastet in den ruhenden Nachlass. Ein potentieller negativer Abgabenanspruch führe nicht automatisch zu tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln zur Bedarfsdeckung. Vor der erforderlichen Antragstellung auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung kann über den daraus resultierenden Betrag rechtlich…
…Durchführung der Veranlagung entstehendes - Guthaben falle somit zur Gänze unbelastet in den ruhenden Nachlass. Ein potentieller negativer Abgabenanspruch führe nicht automatisch zu tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln zur Bedarfsdeckung. Vor der erforderlichen Antragstellung auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung kann über den daraus resultierenden Betrag rechtlich nicht…
…ist es denkunmöglich, dass eine von ihr vor diesem Zeitpunkt vorgenommene Amtshandlung auf die Geltendmachung dieser Abgabe (abgabenrechtliche Rückforderung der KESt-Erstattung) gerichtet sein konnte. Der negative Abgabenanspruch betreffend KESt-Erstattung ist ein anderer Abgabenanspruch als der Abgabenrückforderungsanspruch gemäß § 241a BAO. Die Prüfung eines KESt…
…Durchführung der Veranlagung entstehendes - Guthaben falle somit zur Gänze unbelastet in den ruhenden Nachlass. Ein potentieller negativer Abgabenanspruch führe nicht automatisch zu tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln zur Bedarfsdeckung. Vor der erforderlichen Antragstellung auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung kann über den daraus resultierenden Betrag rechtlich nicht…
…und Durchführung der Veranlagung entstehendes Guthaben falle somit zur Gänze unbelastet in den ruhenden Nachlass. Ein potentieller negativer Abgabenanspruch führe nicht automatisch zu tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln zur Bedarfsdeckung. Vor der erforderlichen Antragstellung auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung kann über den daraus resultierenden Betrag rechtlich…
…bzw. eines Rückforderungsanspruches (aus nachfolgenden Veranlagungsverfahren, die erst nach Konkurseröffnung durchgeführt würden) in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertrete, dass diese „negativen Abgabenansprüche“ kraft Gesetzes jeweils in dem Zeitpunkt entstehen würden, in dem ein gesetzlicher Tatbestand verwirklicht werde, mit dessen Konkretisierung das Gesetz Abgabenrechtsfolgen verbinde. Auf…
…Familienbeihilfe als (Geltendmachung eines) Abgabenanspruch(es) gilt (vgl. Wanke in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 § 26 FLAG Rz 38; umgekehrt gilt der Rückforderungsanspruch aus den Einkommensteuerveranlagungen in Gestalt einer Gutschrift als "negativer Abgabenanspruch" und daher als öffentlich-rechtlicher Leistungsanspruch), das Gericht nicht nur den Abgabenanspruch begeben…
…obiter dictum sogar im oben erwähnten Erkenntnis Ro 2023/13/0012 verwiesen wird) ausgesprochen hat, beginnt der Lauf der Verjährungsfrist bei "negativen Abgabenansprüchen" mit dem Ablauf des Jahres der Antragsstellung durch den Abgabepflichtigen. Konkret wurde - wie ausgeführt - im Jahr 2012 sowohl ein Antrag auf Rückerstattung…
…gegen den Bund darstellen, wenn die Gutschrift der Vorauszahlungen zu einem auf dem Abgabenkonto aufscheinenden Guthaben führe (siehe RAE RZ 155). Vorauszahlungen bildeten mit der Jahresabgabenschuld eine rechtliche Einheit. Der Anspruch auf Gutschrift der Einkommensteuervorauszahlungen sei daher ein Gegenanspruch (negativer Abgabenanspruch), der im selben Zeitpunkt…
…Forderungen einander bereits bei Konkurseröffnung aufrechenbar gegenüberstanden. Daher ist zu allererst zu überprüfen, wann die Forderung der Beschwerdeführerin gegenüber der belangten Behörde entstanden ist. Bei Rückforderungsansprüchen, wie eben Steuergutschriften, handelt es sich um "negative Abgabenansprüche" (vgl. z.B. VwGH 21.9.2006, 2006/15/0072)…
…darstelle, sondern insoweit ein negativer Abgabenanspruch der Abgabenbehörde und damit ein öffentlich-rechtlicher Leistungsanspruch gegeben sei, werde die gegenständliche Abgabengutschrift von der Abtretungserklärung nicht umfasst. Rechtlich handle es sich bei den Einkommensteuergutschriften um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gegenüber dem Abgabengläubiger (= sogenannten negativen Abgabenanspruch), der…
…Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion darstellt, welche gepfändet wird, sondern insoweit ein "negativer Abgabenanspruch" der Abgabenbehörde und damit ein öffentlich-rechtlicher Leistungsanspruch vorliegt, wird die Abgabengutschrift von der Abtretungserklärung nicht umfasst. Da im vorliegenden Sachverhalt infolge Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens, die Verrechnungsvorschrift des …
…Da aber der Rückforderungsanspruch aus den Einkommensteuerveranlagungen keine Forderung aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion darstellt, sondern insoweit ein "negativer Abgabenanspruch" der Abgabenbehörde und damit ein öffentlich-rechtlicher Leistungsanspruch gegeben ist, wird die gegenständliche Abgabengutschrift von der Abtretungserklärung nicht umfasst. Da …
…erlassene Umsatzsteuerbescheid 2008 ist als eine Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruchs anzusehen. Die Tatsache, dass dieser Bescheid zu einer Gutschrift geführt hat, ändert nichts an der Tatsache, dass durch diesen Bescheid ein Abgabenanspruch – im konkreten Fall ein negativer Abgabenanspruch hinsichtlich Umsatzsteuer 2008 – geltend gemacht wurde…
…Rückforderungsanspruch aus der Einkommensteuerveranlagung keine Forderung aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion darstellt, sondern insoweit ein "negativer Abgabenanspruch" der Abgabenbehörde und damit ein öffentlich-rechtlicher Leistungsanspruch gegeben ist, wird die gegenständliche Abgabengutschrift von der Abtretungserkärung nicht umfasst. Auch das Exekutionsverbot des …
…Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Der Abgabenanspruch entsteht grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit, setzt daher keine diesbezügliche Bescheiderlassung voraus (vgl hierzu Ritz, Kommentar zur BAO, Rz 2 zu § 4). Bei Rückforderungsansprüchen handelt es sich um nichts anderes als um „negative Abgabenansprüche“. Auch solche Ansprüche entstehen…
…als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. (2) Die Entscheidung über die Abänderung steht der Abgabenbehörde zu, die für die Erlassung des abzuändernden Bescheides zuständig war oder vor Übergang der Zuständigkeit als Folge einer…
…14/0128). Der Vertreter hat für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen (VwGH 7.9.1990, 89/14/0132). Ihm obliegt kein negativer Beweis, sondern die konkrete (schlüssige) Darstellung der Gründe, die etwa der rechtzeitigen Abgabenentrichtung entgegenstanden (VwGH 4.4.1990, 89/13…