…Angaben der Namen dieser Erben, reicht nicht aus (vgl. VwGH vom 24. Februar 2005, 2001/15/0160). Der angefochtenen, als Bescheid intendierten Erledigung an die "Erben n ***Erblasserin***" kann ein Bescheidadressat nicht entnommen werden. Er ist daher ins Leere gegangen und hat mangels Nennung der…
…und der verbundene Sachbescheid zu erlassen sei, sei verfehlt. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um Nichtbescheide handelt, seien diese nie in den Rechtsbestand getreten, da die Bescheidadressierung an „Erben nach..." und damit ohne die namentliche Nennung der Erben nicht ausreichend ist. Nach Ansicht der…
…gemäß § 199 BAO an mehrere durch Gerichtsbeschluss eingeantwortete Erben setzt die namentliche Anführung dieser Personen im Abgabenbescheid voraus (VwGH 01.10.2008, 2006/13/0123, betreffend noch offene Einkommensteuerveranlagungen des Erblassers). Eine einkommensteuerliche Entscheidung, die als Bescheidadressaten eine Erbengemeinschaft ohne Nennung der konkreten Erben aufweist…
…Spruch, Begründung und Zustellverfügung der Erledigung die Bezeichnung des gemeinten Bescheidadressaten nicht hervorgeht (vgl. VwGH 24.2.2005, 2001/15/0160; UFS 21.01.2009,RV/0493-W/05). 11. Die angefochtenen Bescheide enthielten zwar sämtlich die Adressierung *EPK.* ohne namentliche Nennung des Erben. Allerdings…
…eine Unwirksamkeit der Feststellungsbescheide bestehen sollte. Die als Feststellungsbescheid 2003 in Betracht kommende Erledigung des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf ist gerichtet an " ***EF*** und ,***AB*** als ehemalige Gesellschafter der ,***CD***", wobei " ,***AB*** auch als Treuhänderin für [namentliche Nennung sämtlicher Treugeber…
…das Leistungsgebot an einen der Gesamtschuldner und an welchen Gesamtschuldner oder an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will (VwGH 21.2.2007, 2002/17/0355). Die einheitliche gesamtschuldnerische Abgabenvorschreibung gemäß § 199 BAO an mehrere durch Gerichtsbeschluss eingeantwortete Erben setzt die namentliche Anführung dieser Personen…
…aus Spekulationsgeschäften (§ 30) iZh lFl-Modell Bis zum Datum der Schlussbesprechung war es nicht möglich entsprechende Unterlagen zu erhalten, um ermitteln zu können, ob Einkünfte aus Spekulationsgeschäften vorliegen. Am Tag der Schlussbesprechung wurde eine Umsatzliste vorgelegt, auf dieser ist die namentliche Nennung des DDr. X…
…uns kein Zusteller bekannt, der bestätigen könnte, jemals anlässlich Zustellung von Waren (auf Barverkaufsrechnung) auch solche ohne Rechnung bei der Bf abgeladen zu haben. Es wird in diesem Zusammenhang beantragt: Die namentliche Nennung der Personen (Zusteller) und die Übermittlung der Niederschriften, die von diesen Personen…
…kein das Erkenntnis tragendes Element der Begründung, weil eben ohnedies der stille Gesellschafter namentlich angeführt war. Insofern erscheint dieses Erkenntnis nicht einschlägig. Auch ist zu bedenken, dass im Erkenntnisfall nur ein einziger stiller Gesellschafter am Unternehmen beteiligt war, was eine namentliche Nennung zweitrangig erscheinen lässt.…
…kein das Erkenntnis tragendes Element der Begründung, weil eben ohnedies der stille Gesellschafter namentlich angeführt war. Insofern erscheint dieses Erkenntnis nicht einschlägig. Auch ist zu bedenken, dass im Erkenntnisfall nur ein einziger stiller Gesellschafter am Unternehmen beteiligt war, was eine namentliche Nennung zweitrangig erscheinen lässt.…
…des FAÖ bzw. überhaupt die namentliche Nennung der einschreitenden Beamten verlangen würde. Der Zeuge sei am 5.4.2023 durch Organe des ABB für das FAÖ befragt worden. Man habe dem Zeugen im Zuge dessen mitgeteilt, dass das Gelände des Bordells seit 6 Monaten beobachtet…
…Umsatzsteuer verrechnet worden sind, diese aus der Rechnung herausrechenbaren Beträge aber in logischer Konsequenz erwartbar nicht den konkreten an den jeweiligen Arzt weitergeleiteten Beträgen entsprechen. Die konsequenter Weise und erforderlicher Weise namentliche Nennung der Ärzte erfolgte nicht auf den jeweiligen Rechnungen, die an die Patienten…
…unterblieb eine namentliche Nennung der einzelnen Arbeitnehmer und der auf jeden einzelnen entfallenden Zahlungen. Das festgestellte Verwaltungsgeschehen ergibt sich aus den genannten Unterlagen und aus den Ausführungen beider Parteien und ist nicht strittig. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 82 erster Satz EStG 1988 haftet der Arbeitgeber dem…
…der als Schmutzzulagen behandelten Beträge im Zuge einer GPLA-Prüfung nach. Obwohl die Bf der belangten Behörde durch Vorlage der Lohnkonten die Möglichkeit gab, sämtliche Arbeitnehmer, die eine Schmutzzulage steuerfrei ausbezahlt erhalten hatten, namentlich zu erfassen, unterblieb eine namentliche Nennung der einzelnen Arbeitnehmer und der…
…Bezogen auf die nicht namentliche Nennung der einzelnen Arbeitnehmer im Bescheid, wurde darauf hingewiesen, dass auch die Beschwerdeführerin nicht behauptet habe, dass eine Nachvollziehbarkeit, welcher Haftungsbetrag auf die einzelnen namentlich bekannten Arbeitnehmer entfalle, nicht gegeben wäre. Seitens der Beschwerdeführerin wurde im Verfahren lediglich die Überprüfung…
…auch keine namentliche Nennung aller beteiligten Personen. Unwirksam sind auch die (automationsunterstützt erstellten) "Berufungsvorentscheidungen" bezüglich der Feststellung der Einkünfte für die Jahre 2010 und 2011. Diese Ausfertigungen enthalten zwar den Hinweis gem. § 101 Abs. 3 BAO, auch ihnen fehlt aber die Angabe der von ihnen…
…sind alle Erben im Spruch des Bescheides namentlich zu nennen. Der angefochtene vermeintliche Bescheid erfüllt diese Anforderungen nicht. Es kann ihm ein Bescheidadressat nicht entnommen werden. Die angefochtene Erledigung ist daher ins Leere gegangen und hat mangels Nennung der Namen der eingeantworteten Erben diesen gegenüber…
…Nennung von ***Erbe*** und ***Erbin*** als Empfänger der Kapitalerträge (Steuerschuldner) im Spruch des beschwerdegegenständlichen Bescheids beruht unmittelbar auf dem Bescheid vom 20. November 2024. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Aufhebung) Gem § 95 Abs. 1 erster und zweiter Satz EStG 1988 ist Schuldner der Kapitalertragsteuer der…
…wird der nach § 93 BAO erforderlichen namentlichen Nennung nach der Judikatur genüge getan, wenn nach der Verkehrsauffassung kein Zweifel an der Identität des Empfängers besteht (VwGH 23.4.1998, 96/15/0199). Die Miteigentümergemeinschaft der Liegenschaft X-Straße, 1030 Wien war unter der Bezeichnung „W…
…264 Tz 5). Der Bescheidadressat, also die Person, an die der Bescheid ergeht, ist im Spruch des Bescheides namentlich zu nennen, wobei eine Nennung im Adressfeld reicht (VwGH 30.9.2015, Ra 2014/15/0024). Im gegenständlichen Fall wären alle Erben anzuführen. Nach ständiger Rechtsprechung…