…3***: Freigabe des Pensionskassen-Sperrkontos https://www.fma-li.li/de/aufsicht/bereich-versicherungen-und-vorsorgeeinrichtungen/vorsorgeeinrichtungen/freigabe-des-pensionskassensperrkontos.html) Wird die Auszahlung des Freizügigkeitskontos beantragt, hat die bezugsberechtigte Person keine Möglichkeit mehr, sich von der kontoführenden Bank eine lebenslange Rente auszahlen zu lassen…
…anhand sämtlicher Merkmale bestimmt, die ihre berufliche Tätigkeit kennzeichnen; hierzu gehören namentlich der Ort, an dem sich die feste und ständige Niederlassung befindet, von dem aus die betreffende Person ihre Tätigkeiten ausübt, die gewöhnliche Art oder die Dauer der ausgeübten Tätigkeiten, die Anzahl der erbrachten…
…Oktober 2012 wäre festgestellt worden, dass es sich bei den "Fremdleistungen" von zwei namentlich genannten Personen "um eine nichtselbständige Tätigkeit" handle. Die "geleisteten Löhne" wären unter Berücksichtigung der gemeldeten Daten "in die Berechnung als Grundlage miteinbezogen" worden. Mit (damals) Berufung wurde auf eine Berufung an…
…dass die geschiedene Ehegattin des Bf. zwar die Familienbeihilfe - auf das vom Bf. geänderte Konto - erhalten habe, im System des Finanzamtes jedoch nach wie vor namentlich der Bf. aufscheine. Die geschiedene Ehegattin, welcher die Notwendigkeit der Abänderung auf ihren Namen bis dato nicht bewusst gewesen…
…VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die im GPLA-Bericht vom 9. März 2011 namentlich angeführten Personen für die Bf1 (Beschwerdeführerin) als Dienstnehmer tätig waren und deshalb der Lohnsteuer- bzw. DB/DZ-Pflicht in den o.a. Streitjahren unterliegen. Im Zuge einer GPLA-Außenprüfung…
…Rede sein. Bezugsberechtigt seien naturgemäß beide Elternteile. Es sei daher der Beschwerde Folge zu geben. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Laut Feststellungen des Finanzamtes und vorliegenden Datenbankabfragen ist die Beschwerdeführerin im Jänner 2025 aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen. Die namentlich genannten Kinder gehörten…
…aus einer ausländischen Pensionskasse ein. Am 6. Feber 2017 brachte Bf über FinanzOnline die Erklärung der Arbeitnehmerveranlagung 2016 elektronisch ein. Bei einer persönlichen Vorsprache beim zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes des Bf mit seiner Gattin am 12. April 2017 legte Bf den Erbteilsakt des Amtsnotariates Buchs…
…133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die im GPLA-Bericht vom 5. Oktober 2015 namentlich angeführten Reinigungskräfte für die Reinigungsagentur Ag als Dienstnehmerinnen tätig waren und deshalb der Lohnsteuer- bzw. DB/DZ-Pflicht in den o.a. Streitjahren unterliegen. …
…Dass der Beschwerdeführer die Einteilung der Arbeitszeit vorgenommen hat wird auch dadurch ersichtlich, dass im Zuge einer Betonlieferung noch eine (namentlich nicht bekannte) Person auf der Baustelle tätig war, welche vom Beschwerdeführer - offensichtlich auf Grund des zusätzlichen Arbeitsbedarfes - organisiert wurde. Das Tätigwerden nach den jeweiligen…
…die leitenden Angestellten" zu verstehen sind. Damit steht fest, dass eine Abgrenzung nach Hierarchieebene nicht als betriebsbezogenes Gruppenmerkmal einzustufen ist. Im gegenständlichen Fall wird eine (steuerbare) Zukunftssicherungsmaßnahme nur für die in Sektion A namentlich genannten Personen, die über einen Sondervertrag für leitende Angestellte“ verfügen, gesetzt…
…unterstützt, wobei vier namentlich genannte Stipendiaten (darunter der Beschwerdeführer) je 24.000 € von der Bank und eine Doktorandin ebenfalls 24.000 € vom Universitätsrat erhalten. In einem E-Mail vom 11.08.2014 teilte der zuständige Jurist im Personalressort der Universität A mit, dass…
…Dispoliste zur Stundenaufzeichnung. In den Dienstplänen sei das Poolpersonal schon berücksichtigt – allerdings nicht namentlich, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Dienstpläne (mindestens 1 Monat im vorhinein) nicht bekannt sei, welche Poolschwester zum Dienst erscheinen werde. Das überlassene Personal sei jedoch stellenmäßig im laufenden Dienstplan angeführt…
…des Versehens und daher kein Verschulden iSd § 308 Abs 1 BAO dar. Dem steuerlichen Vertreter, der sämtliche Fristverlängerungsansuchen persönlich unterfertigt habe, sei hingegen durch die mangelnde Prüfung auf Vollständigkeit seines Anbringens ein grobes Verschulden anzulasten. Das Verschulden iSd § 308 Abs 1 BAO liege nicht im…
…des Versehens und daher kein Verschulden iSd § 308 Abs 1 BAO dar. Dem steuerlichen Vertreter, der sämtliche Fristverlängerungsansuchen persönlich unterfertigt habe, sei hingegen durch die mangelnde Prüfung auf Vollständigkeit seines Anbringens ein grobes Verschulden anzulasten. Das Verschulden iSd § 308 Abs 1 BAO liege nicht im…
…Kommentar, S 283, § 97 TZ 1). Über die vom Bescheid namentlich genannten Personen hinausgehend begründet ein Bescheid ausnahmsweise nur dann Rechte und Pflichten, wenn dies gesetzlich ausdrücklich angeordnet ist. Die Nennung des Bescheidadressaten im Spruch muss von solcher Deutlichkeit und Verständlichkeit sein, dass die eindeutige…
…264). Laut § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (...) zu nennen, an die er ergeht. Der Adressat ist namentlich zu nennen (Ritz, a.a.O., Tz 6 zu § 93…
…namentlich zu nennen, wobei eine Nennung im Adressfeld reicht (VwGH 30.9.2015, Ra 2014/15/0024). Im gegenständlichen Fall wären alle Erben anzuführen. Nach ständiger Rechtsprechung wird dem Gebot des § 93 Abs. 2 BAO nur entsprochen, wenn die im Spruch bezeichneten Adressaten, jene Person…
…zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs (vgl. VwGH vom 25. September 2002, 2000/13/0203). Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Nach dem Tod von V im Jahr 2013 wurde die Liegenschaft EZ folgenden Personen eingeantwortet: G (Gatte der Verstorbenen) mit einem Anteil von 21/30 B (Bruder der Verstorbenen) mit einem Anteil von 1/30 und N…
…A und B beteiligt waren, ist laut Eintrag im Firmenbuch (FN) vom 2009 aufgelöst und gelöscht. Die genannte OEG hatte der Abgabenbehörde gegenüber vor Auflösung und Löschung keine Person als Vertreter gemäß § 81 Abs 2 BAO namhaft gemacht und war ein solcher von der Abgabenbehörde…