…vom 15.4.2014, GZ-7 ab, weswegen auch eine nachträgliche Befreiung nicht wirksam wurde. Der Antrag auf Verfahrenshilfe konnte den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld nicht aufschieben. Daher besteht die Gebührenpflicht, welche sohin unzweifelhaft im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, zu Recht.…
…eine Befreiung nicht vor. Daher wäre die Gebühr grundsätzlich zu entrichten gewesen. Die gleichzeitig beantragte Verfahrenshilfe wies der Verwaltungsgerichtshof mit Beschlüssen vom 23.07.2013, 2013/02/0121-4 und 08.11.2013, 2013/02/0121-10 zurück bzw. ab, weswegen auch eine nachträgliche Befreiung…
…Inhaltes aufgehoben worden. Der amtliche Vordruck müsse als materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal im Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung vorliegen. Eine spätere Vorlage - zB auch im Berufungsverfahren - bedeute keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes. Daraufhin stellte die Bf. ohne weiteres Vorbringen den Antrag, die Beschwerde…
…weil dieser eben die rechtzeitige Vorlage verlangt. Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren bedeutet demnach keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder einer Änderung von rechtlichen Gegebenheiten; dadurch wird der Befreiungstatbestand nicht (mehr) erfüllt (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0098)."…
…weil dieser eben die rechtzeitige Vorlage verlangt. Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren bedeutet demnach keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder einer Änderung von rechtlichen Gegebenheiten; dadurch wird der Befreiungstatbestand nicht (mehr) erfüllt (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0098)".…
…weil dieser eben die rechtzeitige Vorlage verlangt. Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren bedeutet demnach keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder einer Änderung von rechtlichen Gegebenheiten; dadurch wird der Befreiungstatbestand nicht (mehr) erfüllt (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0098)".…
…überlassen - setzt die (nachträgliche) Gewährung einer Befreiung eine gesonderte Entscheidung (Grundlagenbescheid) des zuständigen Zollamtes nach § 185 BAO voraus (§ 87 Abs. 1 Z 1 Buchst. b ZollR-DG). Die Anmeldung zur Überlassung in das besondere Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben umfasst…
…erfüllen, weil dieser eben die rechtzeitige Vorlage verlangt. Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im Beschwerdeverfahren bedeutet demnach keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung von rechtlichen Gegebenheiten; dadurch wird der Befreiungstatbestand nicht (mehr) erfüllt. (VwGH v 27.03.2007, 2006…
…Voraussetzungen für die Befreiung, im Zeitpunkt der - rechtzeitigen - Antragstellung vorliegen. Eine spätere Vorlage kann den Tatbestand daher nicht mehr erfüllen, weil dieser eben die rechtzeitige Vorlage verlangt. Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im weiteren Verfahren bedeutet demnach keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des…
…mehr erfüllen, weil dieser eben die rechtzeitige Vorlage verlangt. Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im Beschwerdeverfahren bedeutet demnach keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung von rechtlichen Gegebenheiten; dadurch wird der Befreiungstatbestand nicht (mehr) erfüllt. Bemessungsgrundlage Nach § 4 Abs. 1…
…rechtzeitige Vorlage verlangt. Der VwGH hat zB auch klargestellt, dass eine Vorlage des amtlichen Vordruckes im Rechtsmittelverfahren demnach keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung von rechtlichen Gegebenheiten bedeutet und dadurch der Befreiungstatbestand nicht (mehr) erfüllt wird. Auch § 295 a…
…3 Zollkodex (ZK) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer zu den im Berechnungsblatt zu diesem Bescheid näher bezeichneten 60 Zollanmeldungen aus dem Zeitraum 1. Februar bis 6. September 2010 in Höhe von insgesamt € 845…
…Beschwerdefall ist die Zollschuld in dem Zeitpunkt entstanden, in dem die Ware in das betreffende Zollverfahren übergeführt worden ist, weil sich nachträglich herausgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Überführung in das Verfahren 42 nicht erfüllt waren. Demnach ist für den Beginn des Bemessungszeitraumes für…
Alle Informationen, Anträge auf Anhörung oder auf Zusendung eines Fragebogens sowie alle Anträge auf Befreiung der Einfuhren von der zollamtlichen Erfassung oder von den Maßnahmen sind schriftlich einzureichen (jedoch nicht in elektronischer Form, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zugelassen); sie müssen den Namen, die…
…nicht bestritten. Es ist daher vom Vorliegen innergemeinschaftlicher Lieferungen in Form innergemeinschaftlichen Verbringens auszugehen. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 liegen damit vor. Die nachträgliche Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 204 Abs. 1 ZK…
…26. Juni 2019 im Verfahren 42 als indirekte Vertreterin der ***2*** in den freien Verkehr übergeführten Waren die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 37.621,60 mit und setzte gleichzeitig Verzugszinsen in Höhe von € 1.093,09 fest, weil…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 18. Oktober 2010, Zl. *, teilte das Zollamt Feldkirch Wolfurt der Beschwerdeführerin (Bf.) die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer zu 2 Zollanmeldungen gem. Art. 204 ZK mit. Begründend wurde ausgeführt, dass am 15. und 19…
…Zahl*, teilte das Zollamt Feldkirch Wolfurt der A. GmbH, Adresse (in weiterer Folge als Beschwerdeführerin - Bf.- bezeichnet), die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung zu 4 Zollanmeldungen gem. Art. 204 ZK mit. Begründend wurde ausgeführt, dass vom 14.4. bis 4.5.2006 von…
…der Bf bei den fünfzehn oa Zollanmeldungen, die zwischen dem 29.8.2010 und dem 21.9.2010 angenommen worden sind, eine nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Artikel 220 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der…
…erfolgt, wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der EUSt-Befreiung nicht vorgelegen haben. Eine solche Inanspruchnahme ist nicht anders zu beurteilen, als beispielsweise die Nachforderung der EUSt im Rahmen einer Zollbefreiung (z.B. Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters), wenn sich diesbezüglich nachträglich herausstellt, dass…