…209 Abs. 1 BAO verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr, wenn innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen werden. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn…
…Abgabepflichtige Kenntnis von einer Amtshandlung erlangt, sondern reicht es aus, dass es sich um eine nach außen erkennbare Amtshandlung handelt. So wie Anfragen des für die Erhebung der Grunderwerbsteuer zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern bei einer anderen inländischen Abgabenbehörde eine Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs…
…sich doch in all diesen Fällen um Abfragen in externen Datenbanken, die über den Amtsbereich der Abgabenbehörde hinaustreten. Somit stellt auch die gegenständliche Abfrage vom 8.3.2005 eine nach außen erkennbare Amtshandlung dar, mit welcher ein Drittschuldner des Berufungswerbers zwecks neuerlicher Einleitung einer Gehaltsexekution…
…1 BAO (Ritz, BAO 5 , § 4 Tz 2). Werden innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr (§ 209 Abs. 1 BAO). Eine derartige…
…Absolvierung der Prüfung "Analytische Chemie I" unternommen (und sich einem ernstlichen und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg unterzogen). Betreffend die ins Treffen geführten Bemühungen wurde es überdies verabsäumt, diese im Rahmen der Beweisvorsorge mittels Vorlage der diesbezüglichen angefallenen Unterlagen zu dokumentieren: Auf…
…nach außen erkennbare Bemühen treten, die Externistenreifeprüfung abzulegen. Dies erfordere den Antritt zu den einschlägigen (Vor-)Prüfungen innerhalb angemessener Zeit. Die Bf. brachte gegen den Bescheid fristgerecht Beschwerde ein und brachte vor, dass sie beantrage, dass das Finanzamt alle Unterlagen noch einmal durchsehen und einen…
…26.6.2001, 2000/14/0192). Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Auf die allenfalls nur wenige Monate währende Dauer eines dabei zu beurteilenden Lehrganges kommt es nicht an (VwGH 14.12.2015, Ro 2015/16…
…des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. Werden innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich nach § 209 Abs 1 BAO die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die…
…mit der Begründung, dass im betreffenden Jahr 2022 keine Vermietungsabsicht vorgelegen hat. Strittig ist, ob der Beschwerdeführer im Jahr 2022 eine nach außen erkennbare Vermietungsabsicht hatte und folglich die angefallenen Ausgaben als vorbereitende Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG zum Abzug zuzulassen sind. 2. Beweiswürdigung …
…den Voraussetzungen einer wirksamen Unterbrechungshandlung im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO zählt, dass sie nach außen in Erscheinung tritt und erkennbar den Zweck verfolgt, den Anspruch gegen einen bestimmten Abgabenschuldner durchzusetzen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Amtshandlung zur Erreichung des angestrebten Erfolges…
…b FLAG 1967 besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinn des § 3 des Studienförderungsgesetzes das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich. Ziel einer Berufsausbildung in diesem Sinn ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufs zu erlangen…
…objektiver Beschuldigtenbegriff zur Anwendung, soll heißen, dass die Rechte eines Beschuldigten einer Person zustehen ab dem Zeitpunkt, ab welchen gegen diese Person wegen eines konkreten Tatverdachtes nach außen erkennbare Amtshandlungen z.B. einer Staatsanwaltschaft, einer Finanzstrafbehörde oder eines Außenprüfers einer Abgabenbehörde (ein im § 89 Abs…
…Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 30a FinStrG. Wie die Behörde bereits rechtsrichtig ausgeführt hat, steht nach § 30a FinStrG eine vorgenommene Verfolgungshandlung, die ein Finanzstrafverfahren anhängig gemacht hat einer Festsetzung einer Abgabenerhöhung entgegen. Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG ist Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes…
…bereits mehrfach ausgeführt, ist, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können, das ernstliche zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich (VwGH 26.06.2002, 98/13/0042). Dieses Bemühen manifestiert sich etwa im Antreten zu Prüfungen (VwGH 19.03.1998, 96/15…
…Die Verjährungsfrist wird dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung zufolge durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen (VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141). Neben den im Gesetz selbst aufgezählten Maßnahmen wird die Verjährung beispielsweise durch Zahlungsaufforderungen unterbrochen (VwGH 26.2…
…einer Lehre ist dabei zweifellos vom Begriff "Berufsausbildung" umfasst. Als weitere Voraussetzung für die Annahme einer Berufsausbildung muss zur laufenden Absolvierung der Bildungsmaßnahmen auch das nach außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, welches sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen manifestiert …
…Rechtsprechung (vgl. z.B. VwGH 21.10.1999‚ 97/15/0111) die Ansicht‚ es müsse das ernstliche und zielstrebige‚ nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein . Ziel einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs.1 lit.b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation…
…einer Berufsausbildung ist es demnach, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dabei muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der…
…auf Festsetzung der Abgabe (§ 207 Abs. 1 BAO). Werden innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um…
…das Jahr 2001 (Grundlage der Wiederaufnahme) als Begründung angeführt. Die infrage stehende Einkommensteuer 2001 in Höhe von € 2.505,61 habe den Fälligkeitstag 23. Juni 2003 gehabt. In weiterer Folge seien im vorliegenden Fall eine Reihe von nach außen erkennbaren Maßnahmen, wie z.B…