…vom 07.02.2025 wurde das Pendlerpauschale zur Gänze aberkannt, da nach Ansicht der Abgabenbehörde zwei (Familien)wohnsitze vorlägen und die Berechnung des Pendlerpauschales daher von dem der Arbeitsstätte nächstgelegenen Wohnsitz (Wohnung) zu berechnen sei. Mit Vorlageantrag vom 03.03.2025 brachte die Bf. vor…
…vier Tagen ..., steht das Pendlerpauschale zu einem Drittel zu. Werden Fahrtkosten als Familienheimfahrten berücksichtigt, ... (siehe vorheriger Teilstrich). f) Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z. 2 lit. e) maßgeblich. …
…konnte das Pendlerpauschale von (Schlafstelle) zum Dienstort nicht berücksichtigt werden." Die Berufung richtet sich mit nachstehender Begründung gegen die Nichtberücksichtigung des großen Pendlerpauschales: Da ich an mehr als 11 Tagen pro Monat von meinem nächstgelegenen Wohnsitz (Schlafstelle in …) zu meiner Arbeit im Landesklinikum A…
…1 Z 2 lit. e) zur Arbeitsstätte zu. Einem Steuerpflichtigen steht im Kalendermonat höchstens ein Pendlerpauschale in vollem Ausmaß zu. f) (gilt ab 2013) Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz (§ 20 Abs…
…mit handwerklichen Tätigkeiten beschäftigt gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Mai 2012 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Für die Beurteilung der Wegstrecke für ein Pendlerpauschale sei die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz heranzuziehen. Der Bf sei zwar seit 14. Oktober 2010 mit Hauptwohnsitz in Wohnort gemeldet…
…476 Euro jährlich, bei mehr als 40 km bis 60 km 2 568 Euro jährlich, bei mehr als 60 km 3 672 Euro jährlich. (…) f) Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz (…
…476 Euro jährlich, bei mehr als 40 km bis 60 km 2 568 Euro jährlich, bei mehr als 60 km 3 672 Euro jährlich. (…) f) Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz (…
…Z 2 lit. e) zur Arbeitsstätte zu. | | Einem Steuerpflichtigen steht im Kalendermonat höchstens ein Pendlerpauschale in vollem Ausmaß zu. | f) | Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz (§ 20 Abs…
…Unterlagen und in freier Beweiswürdigung hat die Beurteilung der Frage eines Pendlerpauschales samt Pendlereuros somit aus Sicht des Gerichts zwingend unter Ausschluss des Wohnsitzes in Ort zu erfolgen. Für die Frage bzw. Bemessung eines Pendlerpauschales kommt deshalb nur der der Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz in Wien…
…abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer über keinen Familienwohnsitz verfügen würde. Daher sei für das Pendlerpauschale der nächstgelegene Wohnsitz relevant. Ein Grund für Familienheimfahrten würde nicht vorliegen, weshalb es sich um nichtabzugsfähige Besuchsfahrten zu den Eltern handeln würde. Diesfalls würden weder Kosten für die…
…abgewiesen. Hinsichtlich der Abweichungen wurde auf die Begründung des Vorjahresbescheides verwiesen. Anmerkung Richter: Begründung Beschwerdevorentscheidung Vorjahr: Der Beschwerdeführer würde über keinen Familienwohnsitz verfügen. Daher sei für das Pendlerpauschale der nächstgelegene Wohnsitz relevant (Wohnsitz in Wien: Gasse 40, Wien). Ein Grund für Familienheimfahrten würde nicht vorliegen…
…ein Steuerpflichtiger, der über eine am Arbeitsort befindliche Wohnung und über eine weit vom Arbeitsort entfernte Wohnung verfügt, üblicherweise überwiegend vom nächstgelegenen Wohnsitz zur Arbeit pendelt. Die Richtigkeit dieses Anscheinsbeweises wird im gegenständlichen Fall noch durch die Umstände, dass nicht nur der Bf. sondern auch…
…Stpflichtigen getragen werden (vgl. UFS 10.3.2010, RV/0122-L/09). Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz maßgeblich. Auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger ohne Kind kann einen Familienwohnsitz haben. Das ist jener Ort, an dem er seine…
…seien. Von seinem Arbeitgeber sei seit dem Jahr 2013 das Pendlerpauschale berücksichtigt worden, das grundsätzlich von der nächstgelegenen Wohnmöglichkeit zu berücksichtigen sei. Der Bf. verfüge lt. Aktenlage seit 1992 über einen Wohnsitz in x und auch sein Arbeitsplatz sei in Wien gelegen, weswegen beabsichtigt werde…
…vom 14. September 2020. Es verweigerte die Anerkennung des Pendlerpauschales, da im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz für die Berechnung des Pendlerpauschales maßgeblich seien. Der Familienwohnsitz der Bf. sei in der ***Anschrift*** in ***Arbeitsort***. Aufgrund der…
…dass im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze kein Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro bestehe, da für die Berechnung der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz heranzuziehen sei. Mit am 18.5.2016 über das FON-Portal gegen den oa Bescheid eingebrachter Beschwerde beantragte der Beschwerdeführer unter Verweis…
…mehrerer Wohnsitze für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. e) maßgeblich. Mangels eines Familienwohnsitzes in Ort1, PLZ1 Gemeinde, waren die Ausgaben des Beschwerdeführers für Fahrten zwischen dem der Arbeitsstätte nächstgelegenen Wohnsitz in…
…zu. Mit dem Verkehrsabsetzbetrag, dem Pendlerpauschale und dem Pendlereuro sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. e…
…e EStG 1988 vorliegt (Mittelpunkt der Lebensinteressen mit eigenem Hausstand). Ist das nicht der Fall, ist stets der der Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz für das Pendlerpauschale maßgeblich. Gemäß § 115 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen…
…16 Abs. 1 Z 6 lit. f EStG 1988 ist bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz maßgeblich. Der Beschwerdeführer hat der Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros unter Verweis auf § 16 Abs. 1…