…umgezogen worden. Das Grundstück für den Bau des Einfamilienhauses sei m Februar 2016 erworben worden. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze sei für die Berechnung der Pendlerpauschale entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz maßgeblich (Rz 259 LStR). Liegen die Voraussetzungen für einen Familienwohnsitz vor…
…gestellt, obwohl er überwiegend im Außendienst tätig sei. Nachdem der Bf zu 100 % Telearbeiter sei, beschränkten sich seine Fahrten in die nächst gelegene Außenstelle der D in E auf drei bis vier Fahrten im Monat. Anlass seien hauptsächlich Schulungen oder die Besorgung außergewöhnlicher Ersatzteile, die…
…Gemäß § 50 Abs. 1 ZollR-DG ist dies jene Zollstelle, die an der benutzten Zollstraße nächst gelegen ist. Der Beförderungspflicht wird durch Passieren der Zollstelle entsprochen. Da sich die Waren mit dem Verbringen über die Zollgrenze ex lege im externen Versandverfahren befinden, werden sie nicht…
…Alle anderen, kostenpflichtigen Parkscheine, hätten immer noch nicht funktioniert. Sie habe sich daher auf den Weg zur nächstgelegenen Trafik gemacht, um dort Parkscheine zu kaufen, in der Arbeit Bescheid zu sagen und in weiterer Folge wieder zum Auto zurückzukehren um einen Papierparkschein einzulegen. Auf dem…
…gestanden. Bei Vorliegen mehrere Wohnsitze sei für die Berechnung des Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. f EStG 1988 entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988) maßgeblich. Beim Beschwerdeführer liege kein Familienwohnsitz…
…Gründe vor, diese Aussage in Zweifel zu ziehen. Eine Wohnsitzmeldung kann als Indiz für das Vorliegen eines solchen gewertet werden, wurde jedoch durch die Aussage der Unterkunftgeberin widerlegt. Der dem Dienstort nächstgelegene Wohnsitz lag folglich in ***3***, weshalb auch davon ausgegangen werden muss, dass die…
…des zur Arbeitsstätte nächstgelegenen Wohnsitzes (hier unbestritten Wohnsitz in Y) oder an der Definition als Familienwohnsitz ist im beschwerdegegenständlichen Fall eindeutig der Wohnsitz in Y und nicht der Wohnsitz in X maßgeblich, zumal offenkundig der Wohnsitz in Y der dem Arbeitsplatz des Bf nächstgelegene ist.…
…hätte ich festgestellt, dass diese erst vollkommen branchenunüblich - um 10.00 Uhr öffnet. Dann hätte ich noch immer bei der nächst gelegenen Trafik auf der Ottakringerstrasse einen Kurzparkschein lösen können. So aber habe ich meinen Mann gebeten, den Schlüsselper Boten an die Fa. D***** zu…
…Die Entfernung zwischen dem Wohnsitz des Bf. und der nächst gelegenen Haltestelle beträgt einen Kilometer und ist zu Fuß in 13 Minuten zu erreichen. Die Entfernung zwischen der Haltestelle Steinerne Brücke und dem alten Unternehmensstandort beträgt laut Michelin Routenplaner 600 Meter und ist zu Fuß…
…nicht nutzen hätte können. Der Bf wurde auch darauf hingewiesen, dass bei Bestehen mehrerer Wohnsitze der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz für die Berechnung des Pendlerpauschales heranzuziehen sei. Dieses Ergänzungsersuchen vom 30. Mai 2018 wurde von der belangten Behörde an die Wiener Adresse…
…Meldedaten des zentralen Melderegisters in den strittigen Jahren sowohl einen Wohnsitz in Wien als auch in ***17*** gehabt habe. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze sei nur die Fahrstrecke zwischen dem nächst gelegenen Wohnsitz und dem Arbeitsort zu berücksichtigen (VwGH vom 19.09.1995, 91/14/0227)…
…einer eigenen abgeschlossenen Wohnung mit entsprechender Ausstattung im Elternhaus erbrachte die Beschwerdeführerin weder einen Nachweis noch erfolgte eine Glaubhaftmachung, auf dem vorgelegten Foto aus google-maps - eine Hofansicht aus der Vogelperspektive - ist dies jedenfalls nicht ersichtlich. Die der Arbeitsstätte nächst gelegene, gemietete "Boardingwohnung" verfügt lt…
…dass in der Wohngemeinde in ***Ort*** keine Vorschulklasse im Jahr 2018 angeboten wurde, waren wir zwangsläufig gezwungen ***4*** in das ***5***, welche nächstgelegen eine Vorschulklasse angeboten hat, zu schicken. Die daraus resultierenden Kosten (Einschreibgebühr + Schulgeld + Nachmittagsbetreuungsbeitrag) im Gesamtbetrag von € 1.502,00 sind daher…
…lit. e) zur Arbeitsstätte zu. | | Einem Steuerpflichtigen steht im Kalendermonat höchstens ein Pendlerpauschale in vollem Ausmaß zu. | f) | Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1…
…Mal) - nicht beruflich bedingt, sondern ausschließlich in dessen persönlicher Vorliebe und privaten Lebensführung begründet. Zwischen dem Wohnort des Beschwerdeführers und dem Dienstort verkehren öffentliche Verkehrsmittel. Der Fußweg vom Wohnsitz des Beschwerdeführers zur - bei einer bestmöglichsten Nutzung - nächst gelegenen Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels, nämlich zur Haltestelle…
…meine beiden Kinder 13 und 15 Jahre alt, die ich vorab darüber informierte, dass ich eine Toilette aufsuchen musste. Ich habe das Fahrzeug bei der nächst gelegenen Parkmöglichkeit abgestellt und bin zum Aufgang der U3 Zippererstraße gelaufen, da ich wusste, dass dort WC-Anlagen sind. …
…Zumutbar wäre hingegen, dass er sein Kfz in S parke (kostenloses Abstellen auf dem X gelände), dann zu Fuß zur nächst gelegenen Haltestelle gehe und mit der Straßenbahn zum Bahnhof fahre. Für diese Strecke könnten aber nicht nur zehn Minuten angesetzt werden. Realistischerweise sei ein…
…der Beschwerdeführer mehrere von ihm angefertigte Fotos vor, welche den Behindertenausweis in einer Vertiefung der nächst der Windschutzscheibe gelegenen Ablagefläche (Armaturenbrett) auf Höhe des Lenkrades zeigen. Im angefochtenen Straferkenntnis ging der Magistrat der Stadt Wien davon aus, dass sich im Fahrzeug kein Behindertenausweis befunden habe…
…MA 67-PA-67, angelastet, er habe das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen Vienna am 06.12.2017 um 18:24 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien 10, Kurbadstraße nächst ONr. 12, abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen…
…hat das im angefochtenen Straferkenntnis angeführte mehrspurige, von ihr gelenkte Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ***2*** am 19.3.2026 um 11:28 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1020 Wien, ***3*** nächst ONr1, vor U-Bahn Station abgestellt. Zum Beanstandungszeitpunkt durch das Kontrollorgan der…