…Vorliegen einer tatsächlich koordiniert ausgeübten einheitlichen Leitung und Einflussnahme, sowohl auf Verkäufer- als auch auf Erwerberseite jedenfalls in den wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, (mittelbar) durch die natürlichen Personen ***Z*** und ***Y***, im Zeitpunkt des gegenständlichen Transaktionsvorganges aus. Diesen kamen wie festgestellt aufgrund der bestehenden personellen…
…in Gesamtschau ***Z*** und ***Y*** gemeinsam eine einheitliche Leitung hinsichtlich der ***B GmbH*** als Zielgesellschaft, insbesondere (mittelbar) über ihre jeweiligen Privatstiftungen nach den faktischen Gegebenheiten, ausgeübt haben. Erst unmittelbar vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb im März 2007 wurde die Käufterstruktur der ***B GmbH*** geschaffen (die Beschwerdeführerin…
…sowohl auf Erwerber- als auch auf Verkäuferseite, wiederkehrend zusammengewirkt haben und ihren Einfluss mittelbar nach Maßgabe der vorbehaltenen Rechte durch die eigentümerlosen Privatstiftungen als Gesellschafterinnen in koordinierter Weise zumindest auf die wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik ausgeübt haben, schließt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts das gegenständliche Vorliegen…
…Vorliegen einer tatsächlich koordiniert ausgeübten einheitlichen Leitung und Einflussnahme, sowohl auf Verkäufer- als auch auf Erwerberseite jedenfalls in den wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, (mittelbar) durch die natürlichen Personen ***Z*** und ***Y***, im Zeitpunkt des gegenständlichen Transaktionsvorganges aus. Diesen kamen wie festgestellt aufgrund der bestehenden personellen…
…in Gesamtschau ***Z*** und ***Y*** gemeinsam eine einheitliche Leitung hinsichtlich der ***B GmbH*** als Zielgesellschaft, insbesondere (mittelbar) über ihre jeweiligen Privatstiftungen nach den faktischen Gegebenheiten, ausgeübt haben. Erst unmittelbar vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb im März 2007 wurde die Käufterstruktur der ***B GmbH*** geschaffen (die Beschwerdeführerin…
…Ausrichtung der Unternehmensstrategie und des Finanzcontrollings der Zielgesellschaft davon auszugehen, dass durch Zusammenwirken von ***Z*** und ***Y*** (mittelbar) über die von ihnen errichteten Stiftungen sowohl auf Erwerber- als auch Verkäuferseite tatsächlich eine einheitlichen Leitung ausgeübt wurde. Eine solche das Vorliegen eines Konzerns begründende einheitliche Leitung…
…Vorliegen einer tatsächlich koordiniert ausgeübten einheitlichen Leitung und Einflussnahme, sowohl auf Verkäufer- als auch auf Erwerberseite jedenfalls in den wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, (mittelbar) durch die natürlichen Personen ***Z*** und ***Y***, im Zeitpunkt des gegenständlichen Transaktionsvorganges aus. Diesen kamen wie festgestellt aufgrund der bestehenden personellen…
…in Gesamtschau ***Z*** und ***Y*** gemeinsam eine einheitliche Leitung hinsichtlich der ***B GmbH*** als Zielgesellschaft, insbesondere (mittelbar) über ihre jeweiligen Privatstiftungen nach den faktischen Gegebenheiten, ausgeübt haben. Erst unmittelbar vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb im März 2007 wurde die Käufterstruktur der ***B GmbH*** geschaffen (die Beschwerdeführerin…
…Ausrichtung der Unternehmensstrategie und des Finanzcontrollings der Zielgesellschaft davon auszugehen, dass durch Zusammenwirken von ***Z*** und ***Y*** (mittelbar) über die von ihnen errichteten Stiftungen sowohl auf Erwerber- als auch Verkäuferseite tatsächlich eine einheitlichen Leitung ausgeübt wurde. Eine solche das Vorliegen eines Konzerns begründende einheitliche Leitung…
…Vorliegen einer tatsächlich koordiniert ausgeübten einheitlichen Leitung und Einflussnahme, sowohl auf Verkäufer- als auch auf Erwerberseite jedenfalls in den wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, (mittelbar) durch die natürlichen Personen ***Z*** und ***Y***, im Zeitpunkt des gegenständlichen Transaktionsvorganges aus. Diesen kamen wie festgestellt aufgrund der bestehenden personellen…
…in Gesamtschau ***Z*** und ***Y*** gemeinsam eine einheitliche Leitung hinsichtlich der ***B GmbH*** als Zielgesellschaft, insbesondere (mittelbar) über ihre jeweiligen Privatstiftungen nach den faktischen Gegebenheiten, ausgeübt haben. Erst unmittelbar vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb im März 2007 wurde die Käufterstruktur der ***B GmbH*** geschaffen (die Beschwerdeführerin…
…Ausrichtung der Unternehmensstrategie und des Finanzcontrollings der Zielgesellschaft davon auszugehen, dass durch Zusammenwirken von ***Z*** und ***Y*** (mittelbar) über die von ihnen errichteten Stiftungen sowohl auf Erwerber- als auch Verkäuferseite tatsächlich eine einheitlichen Leitung ausgeübt wurde. Eine solche das Vorliegen eines Konzerns begründende einheitliche Leitung…
…22. August 2014 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Voraussetzung für eine Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO sei nicht nur die unmittelbare oder mittelbare Abhängigkeit der Höhe einer Abgabe von einer Beschwerde, sondern auch die Zurückführung der Nachforderung auf einen Bescheid, der…
…vornherein rechtlich verfehlt. Ihm konnten diese Einkünfte nicht zugerechnet werden, weil er an der Bf nicht (unmittelbar) beteiligt war. Dass Herr ***M*** über die ***ML*** GmbH mittelbar an der Bf beteiligt war, lässt ihn zwar als Empfänger von Kapitalerträgen in Betracht kommen. Diese Kapitalerträge stellen…
…Bescheiden von den Steuererklärungen abgewichen, indem es ua - den Kaufvertrag über eine vom Geschäftsführer und mittelbaren Gesellschafter erworbene Liegenschaft als nicht fremdüblich beurteilt hat und die Bemessungsgrundlage für die Gebäude-AfA auf Grundlage einer Wertermittlung des Bundesweiten Fachbereiches Bewertung und Bodenschätzung festgesetzt hat, und - das…
…gemäß § 295 Abs 4 und § 303 Abs 1 BAO, welche selbst weder unmittelbar noch mittelbar Abgabennachforderungen zur Folge hatten. Die Abgabennachforderungen, für welche die gegenständliche Aussetzung der Einhebung beantragt wird, stammen vielmehr von den bereits rechtskräftigen Einkommensteuerfestsetzungen 1999 und 2000 vom 14.12.2006. Ihrem…
…§ 2 Z 2 KVG vor. Dem hält das GVG entgegen, dass die mittelbare Beteiligung an Versorgungsbetrieben entsprechend der ständigen Rechtsprechung des VwGH nicht die notwendige Befreiungsvoraussetzung erfülle. Außerdem seien Leistungen zur Erhaltung der Kapitalanlage nicht mit einer Verlustübernahme vergleichbar, zumal bei Steigerung des betriebsnotwendigen Kapitals…
…die leistungserbringende Körperschaft fördert. Gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 zu dieser Bestimmung wäre es sogar zulässig, dass eine Körperschaft gar keine andere (unmittelbare) Förderung gemeinnütziger Zwecke entfaltet (und somit nur mittelbar für andere gemeinnützige Körperschaften tätig ist). Wie ausgeführt, ist Bf aber…
…2 BAO in der seit 1.1.2019 geltenden Fassung BGBl. I Nr. 62/2018 lautet: "Hängt eine Abgabenfestsetzung unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Beschwerde oder eines in Abgabenvorschriften vorgesehenen Antrages (§ 85) ab, so steht der Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen…
…können Anträge auf Aussetzung der Einhebung bis zur Entscheidung über die in Abs. 1 genannte Bescheidbeschwerde gestellt werden. Abgaben, deren Höhe mittelbar von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängen, sind alle diejenigen, die im Falle einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung von Amts wegen…