…können gem. § 3 Abs. 1 Z 16 lit. c EStG steuerfrei behandelt werden, wenn sie von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO gewährt werden. Über die Beschwerden der ***R*** als Arbeitgeberin der Bf. hat das Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis vom 31.1.2024, RV…
…Gesetzes hervor. Mit dem Hinweis auf die "Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO" wollte der Gesetzgeber lediglich eine weitere Auflistung, was diese Zwecke sind, vermeiden. Genauso wie "gemeinnützige Rechtsträger" der Förderung "gemeinnütziger Zwecke" dienen, so dienen Kirchen, wie…
…Adr., vertreten durch Vertreter , über die Beschwerde vom 06.11.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 16.10.2014, K 92/14, betreffend Abweisung eines Antrages auf Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides für mildtätige, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen gem. § 4a Abs. 2 Z…
…zu entnehmen, dass die Tätigkeit des Bf nicht auf Gewinn gerichtet sei und dieser gemeinnützige und mildtätige Zwecke fördere. In den Jahresabschlüssen sei ausgeführt worden, dass deshalb hinsichtlich der Körperschaftsteuer eine Befreiung vorliege. Grundsätzlich liege es in der Verantwortung des Rechtsträgers zu festzustellen, ob Tatsachen…
…einem befreiten Hilfsbetrieb iSd § 8 Z 2. KommStG 1993 tätig seien. Sämtliche Dienstverhältnisse dienten dem mildtätigen Hilfsbetrieb, der zudem auch befreite Fürsorgezwecke unterstütze. Zusammenfassung: Es stehe außer Streit, dass der Bf ein abgabenrechtlich begünstigter Rechtsträger iSd §§ 34 ff BAO sei. Der Bf verfolge den Zweck…
…Bestimmungen des § 6 UStG 1994 von einer Umsatzsteuerpflicht unecht befreit sein. Diesfalls steht kein Vorsteuerabzug zu. *Grundsätzlich wird bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 34 bis 38 BAO), davon ausgegangen, dass die im Rahmen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 45…
…vorliegt. (4) Säumnisbeschwerden sind mit Erkenntnis abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist. (5) Das Verwaltungsgericht kann sein Erkenntnis vorerst auf die Entscheidung einzelner maßgeblicher Rechtsfragen beschränken und der Abgabenbehörde auftragen, den versäumten Bescheid unter Zugrundelegung der hiermit festgelegten…
…die Vergabe von Stipendien; Zusammenarbeit mit sowie Unterstützung von anderen gemeinnützigen, religiösen oder mildtätigen Vereinen jeweils in materieller und immaterieller Hinsicht." Zur tatsächlichen Vereinstätigkeit wurde von Seiten der Betriebsprüfung Folgendes festgestellt: ""Nach den zu Prüfungsbeginn gesprächsweise erfolgten Erklärungen (2.9.2019, Obmann), die in einer…
…Einrichtungen hätten den Zweck, der Kultusgemeinde bzw gemeinnützigen, mildtätigen oder sozialen Zwecken zu dienen. Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Grundlagen und Zusammenhänge lägen die Voraussetzungen für die Anwendung des § 34 BAO vor. Mit Vorlagebericht vom 28.2.2024 wurde die Bescheidbeschwerde dem Bundesfinanzgericht vorgelegt und darin…
…diese zu berücksichtigen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 8. Mai 2020 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und dies dahingehend begründet, dass Spenden für mildtätige Zwecke an nicht näher genannte natürliche Personen keine abzugsfähigen Sonderausgaben darstellten, weil im Wortlaut des § 18 Abs 1 Z 7 EStG 1988…
…Flüchtlingen handle es sich um anerkannte Flüchtlinge oder um subsidiär Schutzberechtigte. Mit diesen würden reguläre Dienst- bzw. Lehrverhältnisse abgeschlossen. Im ggstdl. Fall liege eine mildtätige Tätigkeit vor, weil es sich bei den beschäftigten Personen (Flüchtlinge, Langzeitarbeitslose) um persönlich hilfsbedürftige Menschen handle. Aufgrund ihrer Herkunft bzw…
…als pauschale Reiseaufwandsentschädigungen gem. § 3 Abs 1 Z 16 c steuerfrei ausbezahlt. Im Zuge der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) sei festgestellt worden, dass die Bf die Voraussetzung "begünstigter Rechtsträger i S d §§ 34 ff BAO" nicht erfülle. Die Bf bringe vor, die Mängel seien…
…durch den Erhalt von Leistungsentgelten oder sogenannter unechter Mitgliedsbeiträge, wenn konkrete Gegenleistungen des Vereines gegenüberstehen. Die Behörde verwies auch auf die Bestimmung des § 8 Z 2 KommStG wonach die taxativ aufgezählten Befreiungsbestimmungen (mildtätige Zwecke und/oder gemeinnützige Zwecke auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-…
……] (2) […] Bei Auflösung des Vereines ist das Vereinsvermögen für die aktiven Mitgliedsvereine, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind oder für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34ff Bundesabgabenordnung zu verwenden." Die Satzungsbestimmungen sind im Wesentlichen unverändert in Bestand (auf der Website…
…Verwendung des Vereinsvermögens bei Ausscheiden von Mitgliedern, bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des begünstigten Zwecks Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd §§ 34 ff…
…2. | Die Erfüllung der den in Abs. 4 genannten Einrichtungen zukommenden Zwecke. | 3. | Die Erfüllung folgender Zwecke durch die in Abs. 5 genannten Einrichtungen: | a) | Mildtätige Zwecke im Sinne des § 37 der Bundesabgabenordnung, die im Wesentlichen in einem Mitgliedstaat der…
…eingehende Spenden und finanziere damit Dritte, wiederum gemeinnützige kirchliche Einrichtungen. Die Erfüllung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke finde durch die Brüdergemeine und die evangelische Kirche in Ort3 statt. Im beigelegten Schreiben des Stifters und Vorsitzenden der Bf., VN1 NN1, macht dieser folgende Ergänzungen zum Vorlageantrag…
…im Sinne des § 5 Z 6 (KStG 1988) zu. Dies sind Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 (KStG 1988), die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen. Beim Verein Bf. liegt jedoch keine Gemeinnützigkeit vor, der Freibetrag gem. § 23 Abs. 1 (KStG 1988…
…Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 3. Die Mitglieder…
…Nach § 34 Abs 1 BAO ist Voraussetzung für das Einräumen von Steuerbegünstigungen, dass der Rechtsträger nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder seiner sonstigen Rechtsgrundlage und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung begünstigter Zwecke dient. Der Verein … wurde am XX.XX.XXXX gegründet…